Forum

Themen im Forum Thema erstellen

Fragen & Antworten - Tipps & Tricks

Gewerbeanmeldung

Standpunkt
Beiträge: 37
Nachricht
am 21.08.2015

Einen schönen guten Abend!

Wie an anderer Stelle bereits angekündigt, möchte ich in den nächsten 2 Jahren für mich herausfinden, was mit Pagewizz und einem evtl. daraus resultierendem Webprojekt an Einnahmen zu generieren ist. In diesem Zusammenhang habe ich mich selbstverständlich auch mit den rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Dazu ein paar wenige Fragen:

- Als Blogbetreiber/Autor auf Pagewizz/etc. mit Einnahmen aus Affiliate Links bin ich a) Gewerbetreibender oder b) Freiberufler?

- Als ... bin ich dazu verpflichtet, auf ein Impressum zu verweisen, welches Auskunft hinsichtlich meiner Identität gibt?

- Wie handhabt Ihr das denn mit Euren Einkünften oder auch dem Impressum auf beispielsweise Facebook (da bei Shares von PW-Artikeln mit Affiliate Links ja der rein private Charakter entfällt) usw.?

Mir sind die anderen 2 Threads zu diesem Thema im Forum bekannt. Allerdings sind die meiner Auffassung nach nicht aktuell und auch nicht in der Art und Weise beantwortet, wie ich mir das hier erhoffe.

In diesem Sinne freue ich mich auf Eure Antworten!

Liebe Grüße

Krimifreundin
WizzAngel
Beiträge: 746
Nachricht
am 27.08.2015

Hallo, Standpunkt,

hier ein Link als Antwort auf deine Frage: http://vanvox.de/brauche-ich-als-blogger-ein-gewerbe/5482/

VG Krimifreundin

Als freie Journalistin habe ich schon vor Jahren ein Gewerbe angemeldet. Die Anmeldung kostet ein paar Euro. Aber du bist von der Umsatzsteuer befreit, solange deine Einnahmen 17.500 Euro nicht übersteigen. Solltest du aber mal Rechnungen schreiben müssen, musst du sie als Kleinunternehmer nach § 19 USt.-Gesetz deklarieren. 

Keinen Gedanken haben und ihn ausdrücken können - das macht den Journalisten - Karl Kraus
janee
Beiträge: 232
Nachricht
am 28.08.2015

Die meisten Pagewizzer haben kein Gewerbe angemeldet, ich hatte ja auch schon mal gefragt. Die geringen Einnahmen werden meist als "Liebhaberei" eingestuft. Sieht aber wohl jedes FA anders.

Simon
Admin
Beiträge: 2940
Nachricht
am 29.08.2015

Zudem würde ich auch sagen, dass die Autorentätigkeit als Freiberuflich eingestuft wird und damit keine Gewerbeanmeldung nötig ist.

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Standpunkt
Beiträge: 37
Nachricht
am 30.08.2015

Pagewizz ist aufgrund der Affiliate-Einnahmen wohl nicht als reine Autorentätigkeit einzustufen, weil man nicht für's Texten an sich Einnahmen generiert. Zumindest ist das wohl die korrekte Einordnung für Betreiber von Affiliate-Blogs, wie ich las. Das sind wir ja auch mehr oder weniger..

Aber danke für die Antworten!: )

jofl
Beiträge: 627
Nachricht
am 30.08.2015

Hallo, Ruth!

Simon hat ja schon darauf hingewiesen: Dass du Journalistin bist, begründet eben nicht(!) die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Journalist ist einer der freien Berufe (wie Architekt, Arzt, Anwalt).

Anders, wenn du Einnahmen aus Werbung erzielst (wie wir alle hier, mehr oder weniger). Dann ist die Anmeldung eines Gewerbes Pflicht. Da bei den weitaus meisten von uns kaum nennenswerte Einkünfte via Werbeeinnahmen entstehen, kümmert sich das Finanzamt auch nicht wirklich um uns. Trotzdem muss man das anmelden.

Eigentlich ganz einfach: Journalist ist kein Gewerbe – Werbeeinnahmen verlangen die Gewerbeanmeldung.

Schönen Tag,

johannes

Leseratte
Beiträge: 659
Nachricht
am 31.08.2015

Ich weis es jetzt auch nicht genau, aber jede Zeitung hat Einnahmen aus Werbung; die selbständig für sie arbeitenden Leute sind in der Regel freiberufliche Journalisten. Und das soll sich alles ändern, nur weil man bei einer Website den Amazon-Baustein einbaut und ein paar passende Stichworte eingibt? LG Leseratte

SabineWolfram
Beiträge: 298
Nachricht
am 31.08.2015

Ja, das ändert sich. Denn wenn ich als Freiberufler für eine Zeitung schreibe, dann hat die Zeitung die Werbeeinnahmen und nicht ich. Ich werde nur von den Einnahmen mit bezahlt. Baue ich aber Werbung auf einer Webseite ein, dann fallen diese Einnahmen eben nicht mehr in den Bereich der freiberuflichen Tätigkeiten.

Simon
Admin
Beiträge: 2940
Nachricht
am 31.08.2015

Ja, stimmt schon so.

Die ganze Sache mit den Freiberufen ist ohnehin völlig daneben. Da hat sich mal wieder eine Lobby durchgesetzt, um Vorteile zu haben und niemand hat die Macht, etwas daran zu ändern. Einen Grund dafür, dass Freiberufe Vorteile haben, scheint es nicht zu geben. Und die Auswahl, welche Berufe dazugehören, scheint genauso willkürlich zu sein. Lächerlich und daneben.

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
primapage
Beiträge: 650
Nachricht
am 31.08.2015

Wenn Gewerbeanmeldung, dann auch Gegenrechnung der Ausgaben erlaubt. Ohne Computer und Internetanschluss gibt es bei Pagewizz keine Werbeeinnahmen. Und auch keine Vg-Wort Tantiemen, die sicher wiederum keine Werbeeinnahmen sind.

Solange andere Einnahmen vorhanden sind, ist die Anmeldung sinnvoll: Die Ausgaben übersteigen bei Weitem die Einnahmen und der Verlust reduziert somit die Steuer. Intelligente Finanzbeamte betrachten deshalb das Pagewizz-Artikel-Schreiben als Liebhaberei, um die Steuerersparnis zu unterbinden. 

Es sollte also beim zuständigen Finanzamt und Gewerbeamt vorsorglich ein Gespräch geführt werden, ob das Anmelden eines Gewerbes erwünscht wird. Ich habe das Gewerbe wieder abgemeldet, das ich für Pagewizz und Websites erstellen angemeldet hatte. Zur Rente könnte ich zusätzlich jährlich mehrere tausend Euro Einnahmen haben, um den Freibetrag zu überschreiten. Zumal bis zu 450 Euro Einnahmen aus Minijobs monatlich unabhängig anderer Einnahmen mit zwei Prozent versteuert werden.

Ausflugsziele Allgäu: Liste aller Primapage Wander-Touren oder alle Wander-Touren: Reisen & Tourismus
Leseratte
Beiträge: 659
Nachricht
am 31.08.2015

Hm, werde mich dann nochmal erkundigen.

Aber bis es wirklich zu einer Gewerbesteuer kommt, werde ich selbst mit meinen anderen Einkünften wohl 1.000 Jahre alt werden müssen, ich müsste 24.500 Euro Gewinn im Jahr machen, also über 2.000 Euro im Monat. LG Leseratte

primapage
Beiträge: 650
Nachricht
am 31.08.2015

Gewerbesteuer ist nicht das Thema für das Finanzamt, sondern die Einkommensteuer. Diese gilt auch für Einkünfte aus einem "Gewerbe". 

Ausflugsziele Allgäu: Liste aller Primapage Wander-Touren oder alle Wander-Touren: Reisen & Tourismus
Leseratte
Beiträge: 659
Nachricht
am 31.08.2015

Ja, klar, Einkommensteuer müssen ja auch Freiberufler zahlen; dafür ist es dann egal, ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. Gebe sowieso schon alles bei der Einkommensteuer an. (Bei vielen diesen Internetdiskussionen wird immer so vergröbert - die Leute meinen, entweder man muss eine Gewerbe anmelden und sich dann beim Finanzamt melden, und die einzige Alternative dazu ist gar nichts zu tun.) LG Leseratte

primapage
Beiträge: 650
Nachricht
am 01.09.2015

Kann ich noch "verfeinern": Mit Berufsschulabschluss Kaufmannsgehilfe (Hauptschüler) programmierte ich freiberuflich für die IBM Deutschland am gleichen Progamm Lohn- und Gehaltsabrechnung wie mein Freund, der Betriebswirt über den 2. Bildungsweg geworden ist. Wer ingeneurmäßig arbeitet (wird nach Studium angenommen), ist gewerbesteuerfrei. Wer nur Hauptschule hat, muss Gewerbesteuer zahlen. Hier gilt mitnichten, dass gleiche Art von Arbeit gleich versteuert wird.

Auch ohne Studium war ich klug genug, diese steuerliche, wettbewerbsverzerrende Benachteiligung zu verhindern: Das Gründen einer GmbH erlaubte mir, mir als Geschäftsführer als nun Angestellter ein so hohes Gehalt auszuzahlen, dass die GmbH praktisch keinen Gewinn hatte und damit auch keine Gewerbesteuer anfiel. 

Deshalb ist es immer empfehlenswert, den Finanzbeamten (kostenlos) oder Steuerberater zu befragen und eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. 

Ausflugsziele Allgäu: Liste aller Primapage Wander-Touren oder alle Wander-Touren: Reisen & Tourismus
Leseratte
Beiträge: 659
Nachricht
am 01.09.2015

Hm, danke für die Tipps! Das Hochschulstudium habe ich ja, das Thema, über das ich schreiben werde, ist auch eher "freiberuflich", mal sehen. LG Leseratte

Laden ...
Fehler!