Homepage ist nicht gleich Homepage!

Jeder, der sich eine Internetseite einrichtet oder diese erstellen lässt, tut dies aus einem ganz speziellen Grund. Hier nämlich liegt auch begründet, weswegen nicht für alle Webseiten eine Impressumspflicht gilt.

Eine Homepage, die rein für private Zwecke genutzt wird, um die Familiengeschichte vorzustellen, seine Hobbys - mit denen man kein Geld verdient - bekannt zu machen, muss kein Impressum enthalten.

Webseiten, die ausschließlich nur privaten Interessen dienen, fallen nicht unter die Impressumspflicht!

 

Warum nicht?

 

 Weil auf einer privaten Homepage keine Waren angeboten werden und ebenso keine Dienstleistungen. Jedenfalls sollte dies so sein, wenn es sich tatsächlich um eine private Webseite handelt.

Anderenfalls, sofern doch die Produkte des Hobbys zum Beispiel, in irgendeiner Form zum Kauf angeboten werden, handelt es sich schon wieder nicht mehr um eine rein privat genutzte Homepage als viel mehr um eine kommerzielle Seite.

Enthält eine solche Seite dann kein Impressum oder ist dieses fehlerhaft und unvollständig, so kann dies durchaus mit einer Abmahnung geahndet werden.

Ein weiterer Punkt wäre das Einfügen von Werbebannern oder auch die Nutzung von Partnerprogrammen auf der privaten Homepage. In diesen Fällen könnte dies durchaus als eine kommerzielle Nutzung gelten. Sofern KEINE DATEN IM IMPRESSUNG stehen, kann dies BÖSE FOLGEN haben. 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, dies gilt auch in diesem Fall. Jeder, der sich entscheidet, eine Homepage aufzubauen, muss sich vorher darüber im Klaren sein, für welche Zwecke er diese nutzen möchte.

Impressum - ja oder nein?

Firmen / Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige im Netz, die auf ihrer Homepage Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen auch ein gültiges Impressum ausweisen. Dies ist vom Bundesministerium der Justiz festgelegt. Eine kommerziell genutzte Homepage zählt als Telemedium und unterliegt in diesem Fall auch dem Telemediengesetz.

Als Telemedium werden alle Kommunikationsdienste und Informationsdienste bezeichnet. Darunter fallen auch Webseiten von Dienstleistern und Unternehmen, die demzufolge dann auch dementsprechende Kennzeichnungspflichten einhalten müssen. Die Informationen im Impressum müssen der Wahrheit entsprechen.

Alle relevanten Daten im Impressum dienen zudem auch dem Verbraucherschutz. Die Firmen und Dienstleister, welche ihre Waren und Dienstleistungen auf Ihrer Homepage anbieten und vorstellen, müssen ihre Daten im Impressum stets aktuell halten, um einen sofortigen Zugriff - zum Beispiel mit einem Mausklick auf die Mail-Adresse des Unternehmens zu gewährleisten.

Das Impressum dient auch den Usern und Kunden als Informationsquelle, wenn sie sich erkundigen möchten, wer hinter dem Waren- oder Dienstleistungsangebot der jeweiligen Webseite steckt. Seriöse Unternehmen haben alle wichtigen Daten und Informationen in ihrem Impressum stehen.

Sollte eine geschäftlich genutzte Internetseite kein gültiges oder unvollständiges Impressum ausweisen, welche laut der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht unbedingt vorhanden sein müssen, kann der Seiteninhaber mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Denn in diesem Fall - so schreibt es das Gesetz vor - sind die gesetzmäßigen Anforderungen nicht erfüllt und der Betreiber der Homepage handelt somit ordnungswidrig. Zum einen können die finanziellen Strafen bis zu 50.000 Euro hoch sein, andererseits liegt auch ein Wettbewerbsverstoß vor, welcher dann ebenfalls mit kostenpflichtigen Abmahnungen behaftet ist.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

 

Die genauen Angaben, welche in ein Impressum gehören, bestehen aus 7 Pflichtangaben. Doch nicht jeder Homepage Betreiber muss alle 7 Punkte aufführen. Es kommt nämlich auch mit darauf an, ob es sich um natürliche Personen oder juristische Personen handelt.  

Notwendige Angaben für natürliche Personen im Impressum:

 

- Vor-, und Familienname

- gültige und offizielle Postanschrift einschließlich Hausnummer und PLZ

- gültige Informationen zur Kontaktaufnahme, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer, mitunter aber kann statt der Mail-Adresse auch ein Kontaktformular eingebaut werden

Die genauen Daten, welche unbedingt in ein Impressum gehören, können Sie hier nachlesen - Bundesministerium der Justiz -§ 5 Allgemeine Informationspflichten

Notwendige Angaben für juristische Personen im Impressum:

 

-       der vollständig ausgeschriebene  Firmenname

-       Nennung des rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreters

-       Aktuelle und vollständige Angaben zum Sitz der Firma / Anschrift

-       Die notwendigen Angaben zur sofortigen Kontaktaufnahme per Kontaktformular oder Telefonnummer und E-Mail-Adresse

-       Angaben der Steuernummer (sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer vorliegt)

 

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