Motorsägenkurs - Ab 2013 verpflichtend
Beim Arbeiten mit Motorsägen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Zur persönlichen Schutzausrüstung stellt der Motorsägenkurs eine sinnvolle Erweiterung dar.Nun kann man aber nicht so einfach losziehen, und sich sein Holz aus dem Wald holen. Die meisten Wälder, ob Privat-, Kommunal- oder Landeswald unterliegen mittlerweile dem PEFC-Siegel, und Forstämter und Waldbesitzer verlangen meist einen Sachkundenachweis, auch als Motorsägenführerschein bezeichnet.
Ab 2013 soll der Motorsägenkurs für PEFC-zertifizierte Wälder verpflichtend sein.
Das PEFC-Siegel steht für verantwortungsvollen Umgang mit Holz, Engagement für die Umwelt und sorgt für die Erhaltung und das ökologische Gleichgewicht der Wälder.
Doch sollte man einen Motorsägenkurs nicht unbedingt als Pflicht ansehen, sondern die Möglichkeit nutzen, sich an 1-2 Tagen über sicheres Arbeiten mit der Motorsäge zu informieren, und etwas Übung unter fachmännischer Aufsicht zu bekommen. Das Arbeiten im Wald und mit der Motorsäge zählt zu einer der gefahrenträchtigsten Arbeiten. Selbst jeder 3. Waldarbeiter hat in seinem Berufsleben einen Arbeitsunfall. Und diese sind fachgerecht geschult! Da sollte man sich wirklich die Zeit nehmen, und wenigsten die Grundkenntnisse erwerben.
Lerninhalte des Motorsägenkurses
Beim Motorsägenkurs werden unter anderem folgende Lerninhalte in Theorie und Praxis vermittelt:
- sicherer Umgang mit der Motorsäge
- persönliche Schutzkleidung
- sicherheitstechnische Vorrichtungen der Motorsäge (z.B. Griffheizung, Handschutz)
- Gefahren bei der Brennholzgewinnung (z.B. Spannungen im Holz, Kettenbremse)
- Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. keine Alleinarbeit beim Fällen, Personen im Gefahrbereich)
- fachgerechte Fälltechniken (z.B. Fallkerb, Fällschnitt)
- Aufarbeitung von liegendem Holz
- Wartungsarbeiten und Instandhaltung der Motorsäge
Zielgruppe des Motorsägenkurses
Der Motorsägenkurs ist für Personen, die für private Zwecke Holz bearbeiten, z.B. private Brennholzwerber, Jäger und Gartenbesitzer.
Vorraussetzung zur Teilnahme
- mindestens 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- nur mit persönlicher Schutzausrüstung
- die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko
Persönliche Schutzausrüstung
Für die Teilnahme am Motorsägenkurs benötigen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung, diese kann normalerweise nicht ausgeliehen werden. Dazu zählt:
- Schutzhelm (DIN EN 397 oder DIN EN 12492) mit Gehörschutz (DIN EN 166) und Gesichtsschutz (DIN EN 352)
- Schnittschutzhandschuhe
- Schnittschutzhose (DIN EN 381) mit Motorsägen-Piktogramm
- Sicherheitsschuh (DIN EN ISO 20345) mit Schnittschutzeinlage (DIN EN ISO 17249) mit Motorsägen-Piktogramm
- Sicherheitsweste mit Signalfarbe
- Verbandpäckchen
Achten Sie mindestens auf das CE-Siegel für baumustergeprüfte Qualität.
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Durchführung der Motorsägenkurse
Auskunft über Motorsägenkurse erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Forstamt.
Bildquelle:
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