Wegen der späten Anstoßzeiten Kollision Fußball./. Lärmschutz

Ungefähr die Hälfte der 64 Begegnungen in Brasilien beginnen nach deutscher Zeit um 22.00 Uhr oder später. Damit kollidieren die Anstoßzeiten um 22.00 Uhr oder später mit den verschärften Lärmschutzbestimmungen zur Nachtzeit in Deutschland.

Die Begegnungen der deutschen Mannschaft in der Vorrunde werden gegen Portugal nach deutscher Zeit um 18.00 Uhr, gegen Ghana um 21.00 und gegen die USA um 18.Uhr angepfiffen. Wird Deutschland Erster oder Zweiter der Vorrundengruppe G, so findet das Achtelfinal-Spiel um 22.00 Uhr statt. Im Viertelfinale beginnen je zwei Spiele um 18.00 Uhr und um 22.00 Uhr. Im Halbfinale, im "Kleinen Finale" um Platz drei und im Finale ist der Spielbeginn generell auf 22.00 Uhr festgelegt.

Weitere Verschiebungen in die spätere Nachtzeit kann es bei Verlängerung und Elfmeterschießen geben. Ab dem Achtelfinale gilt das KO-System: Bei Unentschieden nach 90 Minuten folgen 2 x 15 Minuten Verlängerung. Bleibt das Spiel unentschieden, fällt die Entscheidung im Elfmeterschießen.

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Bundesregierung, Bundesrat und örtliche Behörden müssen Public Viewing ermöglichen

Den ersten Schritt zu einer Lockerung des Lärmschutzes während der Übertragungen der Spiele unternahm letzte Woche die Bundesregierung, die eine unter der Ägide von Umweltministerin Barbara Hendricks erarbeitete Sonderverordnung beschloss. Am 23. Mai war der Bundesrat am Zuge und beschloss die Sonderverordnung. Jetzt wird überall geplant.

Alle, wirklich alle Fans sind willkommen.

Zum Foto: Alle, wirklich alle Fans sind willkommen (Foto Klaus Steves / pixelio.de)

 Doch damit ist das Public Viewing noch nicht generell "durch". Denn die zuständigen Behörden müssen nun jeden vorliegenden Antrag auf die örtlichen Gegebenheiten hin prüfen und jeden Einzelfall gesondert entscheiden. Da diese Entscheidungen erst jetzt nach dem 23. Mai fallen können, nachdem der Bundesrat die Sonderverordnung "durchgewunken" hat, besteht bundesweit für Biergärten und andere gastronomische Lokalitäten in der Nähe von Wohnbereichen noch wenig Sicherheit für eine verbindliche Planung.

Public Viewing vielerorts möglich

Großandrang beim Public Viewing in StuttgartDie Zeit des bundesweiten Wartens auf die Genehmigung der Aufstellung von Großbildleinwänden für das Public Viewing hat nun mit der Sonderverordnung ein Ende gefunden. Veranstalter und Gastronomen können nun konkret planen. Sicherlich werden die Behörden die Genehmigungen unterschiedlich erteilen, je nach Uhrzeit der Übertragung und Entfernung des Ortes des Public Viewing zu den nächsten Wohnungen.

Vielleicht werden auch Spiele unter Beteiligung des deutschen Mannschaft anders beurteilt als die übrigen Spiele. Genaueres bleibt abzuwarten.

Die Hansestadt Hamburg hat bereits gehandelt

Dieses Warten ist in Hamburg nicht notwendig, denn die Freie und Hansestadt Hamburg hat bereits Anfang Februar eine eigene Verordnung beschlossen, nämlich die "Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 (Fan-FesteVO)". Die Verordnung überträgt die Lärmschutzregelungen der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien und erlaubt somit ein Public Viewing für den Zeitraum der Fußball-WM 2014 auch nach 22 Uhr.

Die Bezirksämter können somit bereits jetzt jeden vorliegenden Antrag prüfen und über jeden Antrag hinsichtlich des Lärmschutzes in Wohngebieten individuell entscheiden.

Fanmeile auf dem Heiligengeistfeld in Hamburg

Während der Fußball-WM 2014 in Brasilien wird das Heiligengeistfeld im Hamburger Stadtteil St. Pauli nahe der berühmten Reeperbahn vom 12. Juni bis 13. Juli 2014 als Fanmeile dienen und ein Public Viewing organisiert. Ein freier Eintritt ist für alle nicht alkoholisierten Fans garantiert. Aber nur ein frühes, rechtzeitiges Erscheinen vor Beginn der Fernsehübertragung sichert die Plätze. Befinden sich 70.000 Zuschauer auf der Hamburger Fanmeile, werden die Eingänge aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Nicht erlaubt sind Gegenstände wie bspw. Waffen, Bengalos und sonstige Feuerwerkskörper, Glasflaschen und Dosen und Tiere außer Servicetieren.

Alle Besucher werden am Eingang kontrolliert. Erlaubt sind Speisen und Getränke in geringen Mengen, Rasseln, Tröten und sonstiges ungefährliches Zubehör der Fans.

 

 

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