Gnadenlos und hinterlistig? Die Verfolgungswut im Namen des Gesetzes

Eine Politesse stellt ein "Knöllchen" aus, weil am kurz zuvor geparkten Fahrzeug keine Parkscheibe zu sehen ist. Einige Minuten später endet die Pflicht zum Einlegen der Parkscheibe.

Ein Autofahrer wird am Ortsausgang mit sagenhaften sechs Stundenkilometern zuviel geblitzt. Dazu parken Mitarbeiter des Landratsamtes stundenlang in einer Bushaltestelle.

An einer Landstraße im nördlichen Brandenburg, umgeben von nichts als Wald, ist die Polizei auf der Jagd nach Rasern und verbirgt ihre Gerätschaften unter einem militärischen Tarnnetz...

Am Hauptbahnhof einer deutschen Großstadt befindet sich direkt neben deutlich gekennzeichneten Parklücken ein Parkscheinautomat. Wer als argloser Fremdling hier parkt und ordnungsgemäß sein "Ticket" löst, bezahlt unter Umständen zweimal. Denn die vermeintlichen Parklücken sind eigentlich Taxistände, und der Automat gilt für völlig andere Parkbuchten. Diesen Umstand erkennt aber nur, wer das Areal zufällig von der richtigen Zufahrt aus befährt.

Ordnung und Sicherheit? Fehlanzeige!

Angesichts solcher Zustände verschanzen sich Behörden gern hinter den Begriffen Ordnung und Sicherheit. Ein rhetorisches Totschlagargument lautet beispielsweise: "Es muss doch nur jeder die Verkehrsregeln beachten, dann erhält auch niemand Bußgeldbescheide..." Warum das in der Realität für deutsche Amtsstuben der Super-GAU wäre, soll einmal weiter unten erörtert werden. Wie verlogen die Argumentation mit Ordnung und Sicherheit ist, zeigt unter anderem der Umstand, dass Geschwindigkeitskontrollen eben nicht nur vor Schulen, Kindergärten oder an Unfallschwerpunkten erfolgen. Stattdessen wird an strategisch günstigen Stellen geblitzt, beispielsweise direkt an der Ortsgrenze.

Hinzu kommt, dass selbst bei disziplinierter Fahrweise und bestem Willen zur Gesetzestreue niemand vor unangenehmen Überraschungen sicher ist. Gerade ortsfremde Kraftfahrer sind angesichts der verwirrenden Vielfalt an Verkehrszeichen, Ampeln, Umleitungen und sonstigen Einflüssen schnell überfordert, verlieren den Überblick und begehen so ungeahnt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Wer bewacht die Wächter?

Vollends ungerecht behandelt fühlt sich Otto Normalbürger jedoch, wenn ausgerechnet die angeblichen Hüter der öffentlichen Ordnung selbst gegen Verkehrsregeln verstoßen. Dies betrifft nicht nur private Verfehlungen Einzelner, sondern auch das Vorgehen der Behörden selbst.

Heiligt der Zweck (Abstrafen von Verkehrsverstößen) also wirklich die Mittel (Begehen von Verkehrsverstößen)? Natürlich sehen Ordnungsbehörden dies gern etwas anders und nennen als Alibi den Paragrafen 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser befreit unter anderem Polizei, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Zoll, Militär, Müllabfuhr, Baufahrzeuge und Straßenreinigung weitgehend von der StVO. Allerdings nur für die Dauer des Einsatzes und unter Berücksichtigung von Ordnung und Sicherheit. Landratsämter und kommunale Ordnungsdezernate hingegen werden in §35 StVO nicht erwähnt...

Die Wurzel des Übels: Warum Kraftfahrer zur Kasse gebeten werden müssen

Tatsächlich ist es nicht so, dass Behördenmitarbeiter die natürlichen Feinde aller motorisierten Verkehrsteilnehmer sind. Schließlich gehören sie meist selbst dazu. Die Wurzel der alltäglichen Aggression gegen deutsche Kraftfahrer liegt im finanziellen Bereich. Auf manchen Verwaltungsebenen ist bereits im jährlichen Haushaltsplan eine erhebliche Summe an Buß- oder Ordnungsgeldern einkalkuliert. Es wird demnach grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine bestimmte Anzahl von Verkehrsdelikten begangen und auch entdeckt wird.

Umso mehr Verkehrsteilnehmer sich also korrekt verhalten (oder entsprechende Kontrollen umgehen), desto größer wird die Finanznot. Entsprechend versuchen beispielsweise Kommunen und Landkreise, durch neue (eben manchmal auch wirklich fiese) "Kontrollmaßnahmen", das Niveau der Einnahmen wieder zu steigern.

Würden Buß- und Ordnungsgelder also nicht den Verwaltungshaushalten, sondern beispielsweise Unfallopfern zustehen, könnte dies interessante Auswirkungen haben. Das behördliche Interesse an der Verkehrsüberwachung dürfte wahrscheinlich schlagartig absinken. Verbleibende Kontrollen würden dann tatsächlich der Sicherheit dienen und an entsprechenden Schwerpunkten erfolgen. Schließlich könnte sogar die Akzeptanz der Kontrollmaßnahmen in der Bevölkerung steigen. Aber natürlich ist dies alles nur Gedankenspielerei. Wer trennt sich schon freiwillig von solch einem Goldesel, wie ihn der deutsche Kraftfahrer darstellt?

 

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel grundsätzlich nur informativen Charakter trägt und keine qualifizierte Rechtsberatung, beispielsweise durch einen Fachanwalt, darstellen kann oder will.

 

Donky, am 31.10.2016
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