Zur grundsätzlichen Bedeutung des Sozialstaats

Der Sozialstaat ist Kernelement einer Gesellschaftsordnung, die durch soziale Sicherheit und sozialen Ausgleich charakterisiert ist und in der der Staat dementsprechend eine aktive und gestaltende Rolle spielt. Zentral ist dabei die Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit, die im Einzelnen breite soziale Sicherung, Armutsvermeidung, gleiche Rechte und Chancen für alle sowie eine dazu erforderliche Umverteilung der Einkommen von den Gutverdienenden zu den schlechter Gestellten oder Einkommenslosen beinhaltet. Soziale Gerechtigkeit ist der Sozialstaatswert überhaupt. Soziale Gerechtigkeit, verstanden als Verteilungsgerechtigkeit, gilt zudem als Fundament der Demokratie. Das heißt: Der Sozialstaat soll für eine gerechte Verteilung des Wohlstands sorgen, weil sich erst auf dieser Basis für alle BürgerInnen die Möglichkeiten freier Entfaltung und gleichberechtigter aktiver Teilhabe bieten. Ohne soziale Gerechtigkeit keine Freiheit, keine Autonomie und Selbstbestimmung. Sozialstaatlichkeit und die durch diese ermöglichte soziale Gerechtigkeit sind also Wesensmerkmale der Demokratie. Wesentlich ist aber auch die Beziehung zwischen Sozialstaat und ökonomischer Ordnung. Man kann deshalb auch sagen: Der Sozialstaat vermittelt zwischen Demokratie und Kapitalismus.

Die besondere Rolle des Sozialstaats in Deutschland

In Deutschland ist der Sozialstaat sogar Teil der Staatsräson. Das heißt: Der Sozialstaat und die sozialstaatlichen Elemente sind für die meisten Menschen in Deutschland die dominanten Säulen der staatlichen Ordnung. Hier gründet die Identifikation mit der Demokratie, mit der politischen und staatlichen Struktur. Diese überragende Bedeutung des Sozialstaats in Deutschland kommt auch im Grundgesetz zum Ausdruck. Hier heißt es in Artikel 20: Bei der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um einen "demokratischen und sozialen Bundesstaat". In Deutschland ist der Sozialstaat also in der Verfassung verbrieft. In dieser hohen Wertschätzung des Sozialstaats kommt auch zum Ausdruck, dass Deutschland über eine lange Sozialstaatstradition verfügt. Das heißt: In Deutschland ist der Sozialstaat länger als in jedem anderen Land etabliert. Deutschland ist sozusagen das Pionierland sozialstaatlicher Einrichtungen. Keine Bevölkerung der Welt hat über so viele Generationen hinweg positive Erfahrungen mit der Leistungsfähigkeit sozialstaatlicher Einrichtungen gemacht wie die (west)deutsche Bevölkerung. Von der Bevölkerung in Deutschland wird deshalb dem Staat mehrheitlich eine große Verantwortung für die soziale Sicherung zugeschrieben, in Ostdeutschland noch mehr als in Westdeutschland. In Deutschland ist der Sozialstaat in besonderer Weise der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält. Insofern leistet der Sozialstaat hier einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden.

Die Aufkündigung des Klassenkompromisses

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Rahmenbedingungen für Sozialpolitik und damit die Ausgestaltung des Sozialstaats in den westlichen Industriegesellschaften stark verändert. Dabei geht es nicht nur um anhaltende Beschäftigungsprobleme, sondern auch der beschleunigte gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel, das heißt: die demographische Entwicklung, die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft und die Prozesse der Europäisierung und Globalisierung der Wirtschaft, stellen die Sozialpolitik vor große Herausforderungen. In diesem Zusammenhang wurden immer mehr Stimmen laut, die die Höhe staatlicher Sozialleistungen kritisieren und eine massive Reduzierung fordern. In dieser Sichtweise verhindern eine sozialpolitisch motivierte Überregulierung und ein zu generöser Wohlfahrtsstaat insbesondere in Deutschland wirtschaftliche Effizienz und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Jeder Eingriff des Staates in das Marktgeschehen sei mit Wachstums- und Wohlfahrtseinbußen verbunden. Die Sozialpolitik habe mit anderen Worten selbst die Probleme geschaffen, die sie zu bekämpfen beabsichtigte. Der Staat solle sich - so die Schlussfolgerung - auf seine Kernkompetenzen beschränken und lediglich einen freien und fairen Wettbewerb im Wirtschaftsgeschehen garantieren. - Der Siegeszug solcher - neoliberalen - Vorstellungen, der in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts seinen Höhepunkt erreichte, zeigt, dass es denjenigen, die den Kompromiss zwischen Demokratie und Kapitalismus aufkündigen wollten, gelungen war, den ökonomischen und sozialen Wandel für ihre Zwecke zu nutzen und damit die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse zu ihren Gunsten zu verschieben.

Der "vorsorgende" Sozialstaat

Neues Leitbild der Sozialpolitik wurde der "vorsorgende" Sozialstaat. Leitmotiv ist hier: "Mehr Eigenverantwortung des Einzelnen". In dieser Sichtweise ist also vor allem das einzelne Individuum verantwortlich für sein Schicksal. Gleichzeitig wird die soziale Sicherung zunehmend privatisiert und den Gesetzen des Marktes unterworfen. Das heißt: Staat (Kommunen) und Sozialversicherungsträger ziehen sich mehr und mehr aus der Erbringung sozialer Dienstleistungen zurück und übertragen die Aufgaben privaten Anbietern. Private Regelungen bei der Vorsorge aber schaffen Ungleichheiten, da sie nicht obligatorisch sind. Private Vorsorge wirkt damit sozial stark selektiv und ausgrenzend. Das Ziel von Sozialpolitik, soziale Sicherheit vor den Risiken des Marktes zu gewährleisten, Einkommensungleichheiten zu begrenzen und Schutz zu bieten vor Ausgrenzung und Armut, wird folglich zurückgedrängt. In den Vordergrund schiebt sich das Ziel, allen Arbeitsfähigen eine Beteiligung am Arbeitsmarkt und die Erzielung von Erwerbseinkommen - und dies auch zu schlechten Konditionen - zu ermöglichen. Der Sozialstaat ist nicht länger "Soziales Netz", das im Falle des Falles den Absturz verhindern soll, sondern soll nun wie ein "Trampolin" sein und Menschen zurück in den Arbeitsmarkt "befördern". Ein weiteres Leitmotiv ist deshalb das Prinzip des "Förderns (der Beschäftigungsfähigkeit) und Forderns (der Markteingliederung)". Beim vorsorgenden Sozialstaat soll Sozialpolitik also vor allem Arbeitsbereitschaft sicherstellen.

 

Der Bürger am Gängelband des Marktes

Natürlich ist das Vorhaben des vorsorgenden Sozialstaats, alle Bürger in die Lage zu versetzen, durch Erwerbsarbeit selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, zunächst einmal zu begrüßen. Bei genauerer Analyse wird jedoch deutlich, dass hier zusätzlich zu der Verschlechterung der Bedingungen am Arbeitsmarkt weitere Fehlentwicklungen drohen, dass hier nämlich Leitvorstellungen einer liberalen Gesellschaft unter die Räder kommen könnten. Und zwar geht es dabei um die Beziehung von Eigenverantwortung und Freiheit. So ist das Prinzip der Eigenverantwortung grundsätzlich der Gegenpol zu politischer Fremdbestimmung und beruht entsprechend auf dem liberalen Ideal des mündigen, selbstbestimmten Bürgers. Eigenverantwortung geht also einher mit persönlicher Freiheit. Indem aber an die Bürger appelliert wird, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, wird damit gleichzeitig signalisiert, dass man die Bürger gar nicht als selbstverantwortliche, als "freie" Subjekte wahrnimmt bzw. ernst nimmt, sondern als Befehlsempfänger. Gleichzeitig wird in dieser Argumentation der Sozialstaat zum politischen Feindbild hochstilisiert, indem behauptet wird, dass dieser die Bürger entmündige. Da jedoch der Appell an die Eigenverantwortung gleichbedeutend ist mit einem regelrechten Zwang zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie zur Umschichtung von Beitragszahlungen an Sozialversicherungen in Prämienzahlungen an Privatversicherungen, bedeutet hier Eigenverantwortung faktisch nicht nur die Befreiung von der angeblichen Fremdbestimmung durch den Sozialstaat, sondern auch eine Auslieferung an die Marktökonomie. An die Stelle von politischer Fremdbestimmung tritt so marktliche Fremdbestimmung.

Die Pervertierung des Freiheitsbegriffs im neoliberalen Denken

Die Forderung nach dem Primat des Marktes vor dem Staat, der in den Appellen an die Eigenverantwortung zum Ausdruck kommt, macht den Freiheitsbegriff sichtbar, der für das neoliberale Denken typisch ist. Hier herrscht nämlich die Auffassung vor, dass die Marktökonomie nicht der Erweiterung individueller Handlungsspielräume dient, sondern dass umgekehrt individuelle Freiheit und Eigenverantwortung nur eine Voraussetzung sind, um die Höherentwicklung der Ökonomie zu ermöglichen. Freiheit wird hier folglich auf die Verpflichtung zu marktgerechtem Verhalten reduziert, Freiheit wird für bestimmte Zwecke instrumentalisiert. Die eingeforderte "Eigenverantwortung" stellt mit anderen Worten eine Form der auferlegten Freiheit mit vorgegebenem Freiheitsinhalt dar. Man kann auch von einer Umprägung des Freiheitsstrebens in Systemanpassung sprechen. In letzter Konsequenz bedeutet dies die Zerstörung der Freiheit durch den Markt. Im genuin liberalen Denken impliziert Freiheit demgegenüber die Möglichkeit, das Leben selbständig zu gestalten, ohne sich in eine extreme Abhängigkeit vom Markt begeben zu müssen.

 

Der Sozialstaat als Erzieher

Dadurch, dass der vorsorgende Sozialstaat die Aufgabe übernimmt, auf die Bürger - vor allem natürlich auf diejenigen, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen - erzieherisch einzuwirken, um bei ihnen Arbeitsbereitschaft und die erforderlichen Sekundärtugenden zu erzeugen, besteht die Gefahr, dass er sich damit überfordert oder verbiegt. Das heißt: Normalerweise "arbeitet" der Sozialstaat mit Hilfe von Ge- und Verboten, Wenn-Dann-Regelungen oder auch monetären Anreizen, um die Bürger zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. Sozialpolitische Erziehung ist dagegen sehr kompliziert, aufwändig und auch kostspielig. Da aber durch den Umbau des Sozialstaats Kosten eingespart werden sollen, ist zu erwarten, dass sich die erzieherischen Maßnahmen auf ein "Schmalspurprogramm" beschränken, dass also weniger "gefördert" und hauptsächlich "gefordert" wird. Dafür spricht, dass die finanziellen Mittel zur Integration in Erwerbsarbeit durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung seit 2002 massiv zusammengestrichen worden sind. Das heißt: Betrugen die Aufgaben 2002 noch knapp über 22 Mrd. Euro, so fielen die Ausgaben bis 2011 um über 30% auf 15,6 Mrd. Euro (Quelle: IAB Kurzbericht 8/2012, S. 7). Und dieser Kahlschlag bei der Arbeitsförderung ist ein zentraler Grund für die bescheidenen Erfolge bei der Integration von Erwerbsarbeitslosen in bedarfsdeckende Erwerbsarbeit. Die "Schuld" daran wird aber eher bei den Erwerbsarbeitslosen gesucht, und zwar, indem ihre Leistungsbereitschaft angezweifelt wird, folglich Sanktionen eingesetzt sowie Mechanismen der Disziplinierung und Kontrolle verstärkt werden. Dadurch kann sich aber der vorsorgende Sozialstaat schleichend von einem erziehenden zu einem Kontrollstaat, wenn nicht gar zu einem strafenden Staat, entwickeln.

Der Übergang vom Sozialversicherungs- zum Armutsdiskurs

Der Kern des Umbaus des Sozialstaats und damit der Mechanismus, der bewirkt, dass Arbeitslosen schnell mangelnde Leistungsbereitschaft unterstellt wird und ihnen permanent Sanktionen angedroht werden, so dass sie sich quasi um jeden Preis den Gesetzen des Marktes unterwerfen müssen, aber ist die mit Hartz IV einhergehende Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und folglich der Verlust der längerfristigen Absicherung von Arbeitslosen durch Leistungen, die einem bestimmten Prozentsatz des alten Erwerbseinkommens entsprechen. Das heißt: Hartz IV hat den sozialen Abstieg von Personengruppen wieder eingeführt, die lange Zeit berufstätig waren, und somit Statussicherung als sozialem Sicherheitsprinzip über den gesamten Lebenslauf hinweg den Boden entzogen. Hartz IV hat mit anderen Worten ein Grundprinzip der deutschen Sozialstaatlichkeit aufgehoben, demzufolge jeder auch bei Arbeitslosigkeit die Möglichkeit haben soll, ungefähr auf dem Niveau zu leben, das sein Erwerbseinkommen gewährleistet hatte, und damit die soziale Frage von einer Versicherungsfrage hin zu einer Frage der Armutsvermeidung verschoben. Hier wird die eigentliche Problematik von Hartz IV sichtbar, nämlich die Aufnahme von Komponenten in die Sozialpolitik, die dieser eigentlich "wesensfremd" sind, und damit die Gefährdung der Substanz des deutschen Sozialstaatsdenkens.

Macht der Umbau des Sozialstaats überhaupt Sinn?

 Der eingeschlagene Weg des Ab- und Umbaus des Sozialstaats in Richtung von Basissicherung, Privatisierung, Marktorientierung und Eigenverantwortung widerspricht nicht nur Grundprinzipien einer liberalen und sozialen Gesellschaftsordnung. Nach Expertenmeinung ist dieser Entwicklungspfad auch ökonomisch kontraproduktiv. Demnach hält die These, ein möglichst niedriges Niveau an sozialen Leistungen und Standards mit einer entsprechend geringen Steuer- und Abgabenbelastung sowie ein flexibler und deregulierter Arbeitsmarkt verbunden mit einer großen Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen seien die besten Voraussetzungen für eine günstige Position auf dem Weltmarkt und für ein hohes Wachstums- und Beschäftigungsniveau, einer empirischen und theoretischen Überprüfung nicht stand. Vielmehr behindere soziale Unsicherheit in einer (welt)wirtschaftlichen Situation, die die Betriebe und die Beschäftigten unter einen radikalen Modernisierungsdruck stelle, den wirtschaftlichen Strukturwandel und sei eine Leistungs- und Motivationsbremse. Ein ausgebauter Sozialstaat ist demzufolge kein unproduktiver "Kostgänger" einer Volkswirtschaft, sondern wirkt als produktiver Faktor positiv auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zurück. Daraus können Leitlinien für eine Weiterentwicklung des Sozialstaats abgeleitet werden, die kompatibel sind mit dem Grundwerten Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Der Umbau des Sozialstaats macht also dann Sinn, wenn er zu einer weiteren Verbesserung der Qualität der sozialen Absicherung und zu einer Vergrößerung der Freiheit des Einzelnen führt.

Zur Weiterentwicklung des Sozialstaats

Leitbild für die Weiterentwicklung eines Sozialstaats, der sich nicht darauf beschränkt, die Menschen zur Markteingliederung zu zwingen, könnte die Vorstellung von einem "vorsorgenden" Sozialstaat sein, der auch die Wünsche und Neigungen der Menschen und damit ihre persönliche Weiterentwicklung ernst nimmt. Und zwar könnte man die Aufgaben eines solchen Sozialstaats mit drei Begriffen beschreiben: aktivieren, integrieren und investieren. Mit "Aktivieren" ist gemeint, Menschen zu befähigen, nach Notlagen wieder selbst für sich zu sorgen und Chancen zu ergreifen; "Integrieren" umfasst die soziale Absicherung, und "Investieren" bezieht sich auf Leistungen und Maßnahmen, die den Menschen helfen, prekäre und existenzbedrohende Lebenslagen im Ansatz zu vermeiden, zielt also auf Prävention. Im Zentrum stehen hier Bildung und Qualifizierung, aber auch Familien- und Gleichstellungspolitik. Insgesamt geht es hier darum, jedem Bürger das bestmögliche individuelle Angebot für die Gestaltung seiner Lebenssituation zu unterbreiten, um ihm ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der "vorsorgende" Sozialstaat könnte also durchaus ein emanzipatorisches Projekt sein.

 

Die Finanzierung des Sozialstaats

Was die Finanzierung der Leistungen eines ausgebauten Sozialstaats betrifft, muss zunächst dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es sich beim deutschen Sozialstaat immer noch primär um einen Sozialversicherungsstaat handelt. Das heißt: Die zentralen sozialen Sicherungssysteme sind Sozialversicherungen. Konstitutiver Bestandteil der Sozialversicherung, der sie sowohl von der Privatversicherung als auch von Fürsorgesystemen unterscheidet, ist vor allem die Verknüpfung von Versicherungsprinzip und Solidarprinzip. Kernelement des Solidaritätsprinzips ist die Übernahme von Verantwortung der Gesunden für Kranke, der Reichen für Ärmere, der Jüngeren für Ältere. Ein Modell zur Weiterentwicklung der Sozialversicherung stellt die sogenannte Bürgerversicherung dar. Bei der Bürgerversicherung würden auch noch die Bevölkerungsgruppen und Einkommensarten in die Sozialversicherung einbezogen, für die bisher Sonderregelungen gelten. Die Einnahmebasis der Sozialversicherung soll hier aber auch durch zusätzliche Steuereinnahmen verbreitert werden. Ein anderes Modell sieht den Einbau einer starken Komponente der solidarischen Umverteilung in die Basis-Rentenversicherung vor, um eine angemessene Mindestsicherung für die gesamte Bevölkerung zu finanzieren. Hinzu käme die Ergänzung der Basis-Rentenversicherung durch eine obligatorische Zusatz-Rentenversicherung für abhängig Beschäftigte. In den Niederlanden, der Schweiz und Schweden sind solche Modelle bereits verwirklicht.

 

Fazit

Ein Sozialstaat, der seinen Namen wirklich verdient, kann kein "billiger" oder "schlanker" Staat sein, aber hohe Ausgaben für den Sozialstaat sind eine lohnende Investition, weil die von ihm erbrachten Leistungen für die überwiegende Mehrheit der Bürger die Voraussetzung für die Bewältigung von Lebensrisiken und für die Sicherung ihrer Existenz sind, damit aber auch die Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und für die Akzeptanz der Demokratie. Daraus folgt: Wenn es etwas gibt, was für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft unverzichtbar, also wirklich "alternativlos" ist, dann ist das ein ausgebauter Sozialstaat. (Vgl. zu diesem Artikel auch: http://pagewizz.com/mythos-hartz-iv-31098/)

 

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