Qualifikation der Tagesmutter

Eine Tagesmutter muss ein Zertifikat als Qualifizierte Tagespflegeperson vom Tagesmütter Bundesverband für Kinderbetreuung in der Tagespflege e.V. vorweisen können. Regelmäßige Weiterbildungen und Erste-Hilfe-Lehrgänge sind für Tagesmütter Pflicht. Das Jugendamt kontrolliert kontinuierlich die Pflegestelle. Erfahrungen der Tagespflegeperson mit eigenen Kindern sind vorteilhaft für die Betreuung.

Der Betreuungsvertrag

Eine Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter muss immer vertraglich geregelt sein. In diesem Vertrag werden die Gestaltung der Eingewöhnungsphase, Krankheitszeiten, Urlaubsvertretung, Betriebskosten, Essengeldzahlung, Betreuungsgeldzahlung sowie versicherungsrechtliche Themen festgelegt. Ganz wichtig ist auch die Festlegung der im Notfall anzurufenden Personen, falls die Eltern einmal nicht erreichbar sind.

Die Eingewöhnungsphase

Gerade in den ersten Tagen in der Tagespflege sollten sich die Eltern bewußt machen, wie schwer die Trennung von der Mutter dem kleinen Kind fällt und möglichst viel Zeit mit dem Kind bei der Tagesmutter verbringen. Lieblingsspielsachen sollten das Kind in die Pflegestelle begleiten. Ein sanfter Übergang zu immer mehr Umgang des Kindes mit der Tagespflegeperson und dem schrittweise zu vollziehenden Rückzug der Eltern aus dem Pflegeumfeld ist für das Kind wichtig. Es ist individuell verschieden, in welcher Zeit sich das Kind der ihm fremden Person öffnen kann und wann es genügend Vertrauen aufgebaut hat, um sich in der neuen Umgebung wohlfühlen zu können. Ein Merkmal für eine belastbare Pflegebeziehung ist die Bereitschaft des Kindes, sich bei Unbehagen von der Tagesmutter trösten zu lassen. Dann kann die Mutter oder der Vater beruhigt länger wegbleiben. Durch ein langsames Steigern der Betreuungszeiten gewöhnt sich das Kind an die neuen Tagesabläufe und die Eltern können ohne Sorge ihrer Arbeit oder Ausbildung nachgehen.

Regelmäßige Elterngespräche

In regelmäßigen Abständen sollten sich Tagesmutter und Eltern über die Erziehung und Entwicklung des Kindes austauschen. In der Eile beim Übergeben des Kindes bleibt oft nicht genug Zeit für ein ausführliches Gespräch. Besser ist es, sich beim Abholen des Kindes ein paar Minuten für den Austausch einzuplanen oder direkt einmal in der Woche für eine Viertelstunde Gesprächszeit festzulegen. Oft stauen sich sonst Probleme an, die durch kleine Dinge ausgelöst werden. Unstimmigkeiten sollten angesprochen und lösungsorientiert zeitnah geklärt werden. Es ist von großer Bedeutung ein beidseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen und zu pflegen, im Interesse des Kindes, das negative Spannungen zwischen den Erwachsenen sehr schnell fühlt und darunter leidet. So wie Tagesmütter viel über die Familie des Kindes erfahren, so erfährt auch die Kindesfamilie viel über die Privatsphäre der Tagesmutter. Ein respektvoller Umgang mit privaten Themen und die Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Dritten sollte selbstverständlich sein.

 

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Immortelle, am 29.07.2013
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