Abmahnung - Abzocke oder das Recht an der eigenen Marke, dem eigenen Werk verteidigen
Abmahnungen scheinen manchmal der neue Volkssport einiger Juristen zu sein. Doch in wie weit sind Abmahnungen gerechtfertigt oder ist es nur pure Abzocke?Was ist eine Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an eine Person einen bestimmte Handlung oder einen Zustand zu unterlassen. Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Es wird auf den Verstoß hingewiesen und ein Streitwert oder eine Forderung angegeben.
Was wird abgemahnt
Häufiger Grund für Abmahnung ist der Illegale Musik oder Film Download, Urheberrechtsverletzungen oder Markenrechtsverletzungen. So kann zum Beispiel die Verwendung eines geschützten Bildes, einer Wort- oder Bildmarke abgemahnt werden.
Somit wird also eine unberechtigte Nutzung abgemahnt.
Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht: UWG, K... | Gewerblicher Rechtsschutz: Patent-, Gebrauchsmu... | Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (Österr. ... |
Abgemahnt was nun - Wenn eine Abmahnung angekommen ist
Wenn eine Abmahnung eingegangen ist, heißt es erst einmal Ruhe bewahren. Das Schreiben in Ruhe durchlesen. Eine Abmahnung sollte nicht einfach in den Papierkorb wandern, da es durch nicht Handlung zu weiteren kostspieligen Schritten kommen kann.
Natürlich ist es kein Vergnügen eine Abmahnung zu erhalten. Doch mit kühlem Kopf, läßt sich leichter denken und handeln.
Unterschreiben Sie niemals ohne Anwaltliche Prüfung die beigefügte Unterlassungserklärung, sondern wenden Sie sich bitte an einem Anwalt ihres Vertrauens.
Die Abgabe eine modifizierten Unterlassungserklärung sollte auch durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
- Atem Sie erst einmal ruhig durch
- Lesen Sie erneut das Schreiben
- Achten Sie auf die gesetzte Frist und notieren Sie sich diese
- Wenden Sie sich an einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens.
- Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung
- Geben Sie nur eine von Ihrem Anwalt modifizierte Unterlassungserklärung ab.
- Verwenden Sie keine Unterlassungserklärung aus dem Internet, denn es kann durchaus sein, das die Inhalte nicht auf Ihren Fall passen.
- Stellen Sie den Verstoß umgehend ab, wenn die Abmahnung gerechtfertigt sein sollte.
Wohin kann man sich wenden wenn man abgemahnt wurde
Die beste Wahl ist der Gang oder der Anruf bei einem Rechtsanwalt der sich auf Markenrecht, Urheberrecht spezialisiert hat. Nehmen Sie niemals selbst mit der Kanzlei Kontakt auf, die Sie abgemahnt hat. Sie könnten durch unüberlegte Worte ihre Situation noch verschlimmern.
Informieren Sie sich ruhig im Internet, aber auch dieses kann den Gang zum Rechtsanwalt nicht wirklich verhindern, denn schließlich wollen Sie so gut wie möglich aus der Angelegenheit herauskommen.
Auf den nachstehenden Seiten finden Sie weitere Informationen.
Hilfe im Internet
Anwaltskanzlei Erlenhardt
Abmahnung erhalten
Was ist eine Abmahnung
www.wbs-law.de
E-Recht24
Erklärung Abmahnung
Anwaltsinfo.de
Die Abmahnung
Fachliche Beratung ist wichtig
Der Rechtsanwalt prüft die Richtigkeit der Abmahnung, ob der Streitwert angemessen ist, sowie die Richtigkeit der Marke. Er hat täglich mit der Materie zu tun und kann somit unnötige Mehrkosten vermeiden.
Viele Tipps im Internet können beruhigen und sind sicherlich auch richtig, aber sie ersparen nicht die fachliche Beratung eines Rechtsbeistandes. Hier sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden.
Gerade Formfehler werden von einem Anwalt eher erkannt und man kann sich sicher sein, das man eine versierte Hilfe bekommt.
Rechtsanwälte, Anwaltskanzleien
Alber Buchmann Stefan
Kompetente schnelle Hilfe
Wend und Partner
Schwerpunkt Abmahnrecht
Persönliches Gefühl des Abmahntrends
Erwartungsgemäß hoch war in der Recherche, die Abmahnung wirklicher Bagatellfälle. Was man als Bagatellfall bezeichnen kann. Das irgendwelche kleinen Online-Shops abgemahnt werden weil Sie zum Beispiel 2 Buchstaben verwendet haben. Diese sind allerdings als Marke eingetragen, gehören auch zu den gängigen Abkürzung eines Wochentags. Die Inhaber dieser recht unbekannten Marke haben auch noch horrende Schadensersatzansprüche und setzen direkt Testkäufer darauf an das Internet zu durchstöbern um alle Verwendungen des Kürzels auswendig zu machen.
Hier sollte jedoch vom Staat langsam aber sicher ein Riegel vorgezogen werden. Zumindest das nicht gleich diese überdimensionalen Kosten auf den Abgemahnte zukommen. Hier hat Recht tatsächlich nichts mir Gerechtigkeit mehr zu tun. Denn 2 Buchstaben die gängig sind als Marke anzuerkennen ist schon etwas suspekt, zumal die Marke durchaus einen Bekanntheitsgrad haben. Nehmen wir zum Beispiel Nike, das ist jedem bekannt und sicherlich kann es da zu diversen Schädigungen kommen. Aber eine Marke die keiner kennt? Gerade hier muss und sollte unbedingt auch weiter Aufklärung betrieben werden, ansonsten, registrieren bald alle irgendwelche Kürzel und versuchen durch Abmahnungen anderen ihr Geld zu verdienen. Und dafür sollte so ein Werkzeug "die Abmahnung" weder genutzt, noch mißbraucht werden.
Eindeutig besteht gerade im Bereich - Abmahnungen - noch sehr viel Handlungsbedarf. Auch sollten die eingetragenen Marken überprüft werden. Es sollte vor solchen überteuerten Abmahnungsverfahren eine Frist gesetzt werden den Verstoß oder das Fehlverhalten abzustellen ohne das es um die Existenz des Abgemahnten geht.
Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)