Ort des Geschehens: Amtsgericht München

Fragen des Gerichts im Gutachten beantwortet?

Zunächst befragt der Richter selbst die Gutachterin:

Wie sie denn vorgegangen sei?

Sie habe Akten gelesen, die Fragen des Gerichts studiert, Experimente durchgeführt.

Wie sie nun auf den angemessenen Preis gekommen sei?

 

Sie habe die Qualität der Karten untersucht, dabei an den Aufwand gedacht, der dafür vonnöten sei, die Ästhetik begutachtet, die Routing- und Navigationsfunktion in Betracht gezogen. Die Qualität der Karte habe sie nach den Zufallsprinzip, also mit Stichproben getestet.

Warum der Preis (Anm.: 1.620,- € für statischen Din A 5 Kartenausschnitt, der sich möglicherweise nachher als Din A 4 - Kartenausschnitt entpuppt) nun als "angemessen" bewertet würde?

Der Vergleich sei sehr schwer! Es gebe verschieden Zielgruppen! Genau habe sie die Preise nicht abgeglichen, sich statt dessen auf die früheren Angaben von Prof. Theodor Wintges (+ 15.08.11) verlassen!

Der Richter wird etwas unwillig: Sie könne ja dann die Frage der Angemessenheit des Preises gar nicht beantworten!!

Recherchen von Rechtsanwalt Trenkler

Beim ersten Zusammentreffen mit Rechtsanwalt Trenkler war ich erstaunt, wie gut er die Firma Euro-Cities kennt. Offensichtlich hatte er im Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg, das vor dem Landgericht Berlin abgeändert, aber im Ergebnis bestätigt wurde, gründlich und umfassend recherchiert. Die Kenntnisse der Details waren und sind für mich immer wieder beeindruckend.

Grundlagen der Gutachten von Prof. Liqiu Meng

Das Gutachten, um das es in diesem Prozess geht, liegt mir nicht vor. Allerdings hat dieselbe Gutachterin in meinem Verfahren vor dem Landgericht München I (Berufung nach Niederlage der Euro-Cities AG vor dem Amtsgericht München) ebenfalls ein Gutachten (vom 04.03.13) erstellt, das in der Schlussfolgerung anders ausfällt, in dem allerdings dieselben Grundlagen zur Bewertung verwendet werden. Ich stelle deshalb die Passagen aus diesem Gutachten den Ergebnissen der Befragung gegenüber.

Zitat aus dem Gutachten zur Qualität des Kartenmaterials

"Auftrag:

Es ist der Beweis anzutreten über die Behauptung der Klagepartei, die von der Klägerin in der Preisliste gem. Anlage K2 verlangten Preise angemessene und übliche Marktpreise, weshalb für die Verwendung der als Anlage K3 vorgelegten Kartographie eine Lizenz in Höhe von 1620 Euro angemessen und ortsüblich ist." (Seite 1)

"Die Festlegung der Preise für die Stadtpläne im Internet hängt im Wesentlich von den folgenden Faktoren ab:

(a) Umfang und Qualität der zugrundeliegenden Datensätze" (Seite 2)

Ergebnis der Befragung durch Rechtsanwalt Trenkler

Als Adressen zur Qualitätskontrolle habe Fr. Meng beispielsweise die Adresse der chinesischen Botschaft in Berlin, die der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD eingegeben. Sie habe 50 Stichproben gemacht, die aber als Screenshots nicht vorlägen. Die Rohdaten hatte sie nicht vorliegen und könne deshalb über die Qualität wenig sagen. Die Qualität sei vielleicht mit Open Street Map vergleichbar, mit dem Angebot von Webmaps allerdings nicht. RA Trenkler bleibt bestimmt: Das Kartenmaterial sei dasselbe!! Von der rechten Bank, an der Rechtsanwalt Vietmayer, Rechtsanwalt Wiedorfer und Dr. h.c./BG Hans Biermann Platz genommen haben, kommt dieses Mal lautstarker Protest.

Anmerkung

Ich lade jeden Leser ein, sich von der absurden Vorstellung, die Karten von webmaps und Euro-Cities könnten irgend etwas miteinander zu tun haben, selbst zu überzeugen.

Zitat aus dem Gutachten zur Haftung

"Wenn aber eine Karte wegen falscher oder veralteter Daten ihre Zielgruppen nicht wunschgemäß unterstützt, oder sogar Unfälle verursacht, richtet sich die Kritik der Öffentlichkeit automatisch auf die Kartographen, die in der Regel auch den Schadenersatz tragen müssen." (Seite 3)

"Gleichzeitig soll man zur Kenntnis nehmen, dass die kostenlosen Open-Source-Kartendienste weder flächendeckend zur Verfügung stehen noch qualitätsgesichert sind. Daher muss der Internetnutzer bei der Verwendung solcher kostenloser Kartendienste selbst das Restrisiko tragen." (Seite 4)

Ergebnis der Befragung durch Rechtsanwalt Trenkler

Bei der Frage der Haftung entspinnt sich zwischen Richter und Hr. Trenkler eine filmreife Auseinandersetzung: Fragen nach jemals zu Schadenersatz verurteilten Kartographen hält der Richter zunächst nur für nicht zur Sache gehörend, ein wenig später gar für völlig irrelevant. Schließlich fährt er RA Trenkler, der sich entsprechende Fragen nicht verbieten lässt, an, er werde eine Sitzungspause ausrufen und einen Beschluss fassen, dass diese Fragen nicht zulässig seien.

Gesagt, getan. Die Pause beginnt.

Schließlich verkündet der Richter, die Frage sei zulässig...

Rechtsanwalt Trenkler insistiert, welche Fälle und welche Verurteilung Fr. Meng kenne. Sie erwähnt einen Unfall eines südkoreanischen Informatikers. In welchem Land? Fr. Meng eiert! Schließlich die Antwort von RA Trenkler selbst: USA.

Weitere Fälle, etwa in Deutschland: Nein

USA - Deutschland

Zitat aus dem Gutachten zur Relevanz der Routing- und Navigationsfunktion

"Im digitalen Umfeld darf der Nutzer nicht nur ein Kartenbild lesen, sondern auch einige fundamentale Operationen, wie z.B. Lokalisieren, Suchen, Routenberechnen, Maßstabwechsel usw. interaktiv bewerkstelligen. Die Wirksamkeit und die Effizienz der einzelnen Operationen sowie die Benutzerfreundlichkeit zählen zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen einer Benutzeroberfläche."

Ergebnis der Befragung

Welche Relevanz Routing- und Navigationsfunktion für den hier vorliegenden Fall (Anm.: statische Karten) haben, will RA Trenkler wissen? Ausweichende Antworten, Anmerkungen, ... Schließlich das Eingeständnis: Diese Funktionen haben keinerlei Relevanz für den vorliegenden Streitfall.

Und sonst?

Ein heftiger Streitpunkt besteht noch in der Frage, in welcher Auflösung die Karten ausgeliefert werden. Paint und gimp liefern unterschiedliche Ergebnisse. RA Trenkler fordert ein weiteres Gutachten zu dieser Frage. Fr. Prof. Meng scheint hierfür nicht die geeignete Gutachterin zu sein. Und das Gericht ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei Zweifel der Eignung einen anderen Gutachter zu beauftragen.

Alleinvorstand der Euro-Cities AG Dr. h.c./BG Hans Biermann, willfährige Gerichte und Fr. Meng

Zwiegespräch von Hr. Biermann mit dem Richter: "Wie kommen wir nun aus dieser Sache wieder heraus?" In den letzten Jahren seien alle außer Euro-Cities Pleite gegangen.

Der aufmerksame Zuhörer kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit "wir" Euro-Cities und die Gerichte gemeint sind.

Und dazu noch ein Wort von Meng: "Die von der Klägerin vorgelegten 200 Verträgen (Anm.: original Wortlaut) aus ihrem laufenden Geschäftsbetrieb, die zum Teil nach vorangegangener Abmahnung mit der Klägerin abgeschlossen worden sind, sind weitere Beweise für ein lauffähiges Geschäftsmodell auf dem freien Markt." (Seite 4)

Was wird Frau Liqiu Meng wohl unter "freiem Markt" verstehen?

Rechtsanwalt Trenkler ist nur 1 freihändig abgeschlossener Vertrag bekannt. Und hier wurden 300,- € statt 1.620,- € gezahlt.

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