Abzocke am Telefon, Widerruf, Fernabsatzverträge
Von Vertriebsprofis aufs Kreuz gelegt? Selbstständig? Wie komme ich da wieder raus? Ein realer Fall.Unwissenheit schützt Sie nicht vor Reinfall, geschulte Vertriebsprofis nutzen die "Grauzonen" des BGB.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Geschäftsleute kaufmännisch fit sind. Die kennen alle Fallstricke und Kniffe, und können sich im Vertragsrecht selbst schützen. --- Sie haben einen kleinen(s) Laden / Unternehmen, malochen Tag und Nacht, um über die Runden zu kommen. Das Telefon klingelt, und ohne Argwohn nehmen sie den Hörer ab. Eine freundlich, bestimmte Stimme erzählt ihnen nun einen vom Storch. Sie sind höflich und gut erzogen, beantworten deshalb einige Fragen. Und schon haben Sie einen Vertrag abgeschlossen. Der Anrufer hatte im Vorfeld alle Informationen über ihr Unternehmen gegoogelt oder irgendwo gekauft. Und so haben Sie eine relativ wertlose Sache / Dienstleistung für teures Geld an der Backe. Es gibt sogar eine Tonaufnahme von diesem angeblichen Vertrag. So geschehen einer Bekannten von mir.
Ein Widerruf steht Ihnen als Kaufmann nicht zu. Außerdem kann man nur widerrufen, wenn man eine Willenserklärung abgegeben hat. (Wichtiger Tipp)
Vertragsrecht Nur EUR 34,00 | Vertragsrecht: Die Grundlagen des Wirtschaftsre... Nur EUR 29,80 | Grundlagen der Vertragsgestaltung Nur EUR 24,90 |
Auch ein Anwalt arbeitet nicht umsonst. Für jeden Rat oder Brief nimmt er Gebühren.
Zeit, die Sie gar nicht haben, geht verloren. Es kostet Nerven. Anstatt sich auf das Tagesgeschäft zu konzentrieren, schweifen die Gedanken ab. Wer keine Betriebsrechtsschutz-Versicherung hat, bezahlt beim Anwalt auch noch Lehrgeld. Wie kommt man aus so einer Sache raus? Meine Bekannte, eine Russland-Deutsche war am Heulen. Ich bin mit ihrem Ehemann befreundet.
Da ich mich durch Betriebsratstätigkeit notgedrungen öfters mit Gesetzbüchern beschäftigen musste, hab ich den Schreibkram (selbstverständlich kostenlos) übernommen. Und anscheinend in ein Wespennest gestochen. Es scheint eine Masche dieser sogenannten Firma zu sein, arglose "Kleine Selbstständige" abzuzocken. Also ich kann nur jedem raten, am Telefon sehr sorgfältig mit Worten umzugehen, und keine Fragen zu beantworten.
Laut Fernabsatzgeschäft hat der Anrufer / Anbieter klar und deutlich seine Identität, seine Absichten, das Produkt, Laufzeiten, Kündigungsfristen und AGB zu benennen. Besonders die Kosten müssen klar sein. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Wettbewerbs-Recht (UWG) Daher kommt es immer gut, wenn man gleich zu beginn selber Fragen stellt.
Wer sind Sie? Was Wollen Sie? Dann kann man immer noch auflegen. Höflichkeit ist unter Schakalen fehl am Platze.
Anfechtungserklärung wegen Irrtum, bzw. arglistiger Täuschung
Es gibt im BGB § 119 die Möglichkeit einen Vertrag / Willenserklärung anzufechten. Und zwar wegen Irrtums!
"Wer bei Abgabe über den Innhalt der Vereinbarung im Irrtum war, oder so eine Erklärung bei vollständiger Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben hätte, kann diese anfechten."
Ich habe nun gegen die Rechnung einen fristgerechten Widerspruch sowie eine Anfechtungserklärung mit vorsorglichem Rücktritt per Einschreiben / Rückschein unter Zeugen und vorab per Fax abgeschickt. Begründet habe ich dies mit dem § 123 BGB, arglistige Täuschung. Da hier tatsächlich eine Überrumpelung stattgefunden hat. Außerdem damit, dass hier zwischen Nutzen und Kosten ein eklatantes Missverhältnis herrscht. So etwas nennt man sittenwidrig, solche Verträge sind nichtig! Ebenso habe ich dargelegt, dass diese sogenannte Dienstleistung für meine Bekannte absolut wertlos ist. Führe ich eine Frittenbude in Köln, brauche ich keine Werbung in Düsseldorf! Und von Anfang an klargestellt, dass keinerlei Vertrag wissentlich geschlossen wurde.
Eine DVD auf der nur der Vertriebsprofi quasselt, und 6 mal JA als Antwort kommt. Wie der Mitschnitt eines KGB-Verhörs!
Natürlich kam prompt die Antwort.
"Sie wollen ihren Vertrag stornieren?" Nein, möchten wir nicht. Es gibt keinen Vertrag. Ein solcher wird mit Nichtwissen bestritten! Das ist wichtig! Von Anfang an muss klar sein, dass wir nie einen Vertrag wollten! Wir schreiben zwar an die sogenannte Firma, aber nicht für den Abzocker, wir schreiben fürs Gericht! Also klar, deutlich und höflich. Keine Drohungen. Keine Zugeständnisse, keine Eingeständnisse (Ich wollte doch nur, und hab mir das jetzt anders überlegt)! Wir bleiben knapp und präzise. Richter mögen und urteilen nur nach Sachverhalten, bei Telefongesprächen steht immer Aussage gegen Aussage. Da gilt also der Augenschein. Wer ist glaubhafter. Deshalb wird von Anfang an selbstbewusst bestritten!
Die haben meiner Bekannten sogar den Tonträger zugeschickt. Der würde aber keiner Überprüfung standhalten. Und als Beweis vor Gericht ist der mehr als fragwürdig. Die distanzieren sich auch gleich davon, für den Fall einer Veröffentlichung. Deshalb habe ich auch freundlich auf den § 263 StGB (Strafgesetzbuch) hingewiesen. Für Betrug gibt es bis zu 5 Jahren Haft. Hört sich schon für Laien wie ein Zusammenschnitt an.
StGB - Betrug
Wir können Strafanzeige erstatten, die Verbraucherverbände einschalten
Nicht ordnungsgemäße Preisdeklaration wäre ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG. Da gibt es Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 25.000,-- €. Auch eine Anzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft wäre möglich. Und die Verbraucherschutzverbände könnte man informieren.
Ich rate davon ab, jedenfalls bis zur Klärung der Sache. Geht es vor Gericht, sieht es so aus, als wollten Sie sogenannte "Nebenkriegsschauplätze" zur Ablenkung eröffnen. Die Justiz lässt sich nur sehr ungern manipulieren. Allein der Verdacht könnte nachteilig sein. Ist die Sache geklärt, steht der Rache nichts mehr im Wege. --
Nun warten wir ab, ob eine Mahnung kommt. Eventuell auch ein Inkasso-Unternehmen anklopft. Dagegen einfach Widerspruch einlegen! Kurz und knapp formuliert! Somit muss die Gegenseite eine gerichtliche Mahnung beantragen. Die kostet erstmals Geld. Aber die anderen. Dagegen geht auch noch ein Widerspruch. Dann geht es zur gerichtlichen Klärung. Und da haben wir die besseren Karten, wenn wir uns von Anfang an richtig verhalten.
Das Ganze kostet natürlich Nerven, Zeit und Kraft. Alles Dinge, die wir für den täglichen Überlebenskampf dringend benötigen.
Deshalb mein Rat, nein meine Warnung an alle:
VORSICHT am Telefon. Gute Erziehung und Anstand ist bei einem Domuz Köpek fehl am Platze. Wenn nicht klar ist, was der Gesprächspartner will, lege ich auf. Ich kann mir helfen, ich hoffe Sie, lieber Leser, jetzt auch!