Einfache Tricks für mehr Flexibilität im Alltag

Wer den eigenen Wohnraum rollstuhlgerecht gestalten möchte, sollte verschiedene praktische Maßnahmen ergreifen. Die nachstehenden Tipps unterstützen die Alltagsplanung, bevor größere Umbauten anstehen:

  • Hilfsmittel greifbar aufbewahren
  • Verlängern der Fenstergriffe – mechanisch mit Griffen oder elektrisch mit Fernbedienung
  • Bewegungsfreiheit steigern durch gezieltes Ausmisten von verzichtbaren Möbeln und Gegenständen
  • Stolperfallen reduzieren
  • Bett und Sitzmöbel erhöhen – mit Auflagen, höheren Beinen oder durch andere Möbel

Die technischen Möglichkeiten durch Smarthome unterstützen bei den täglichen Verrichtungen. Sie reduzieren die erforderlichen Handgriffe und vereinfachen den Alltag im Rollstuhl. Staubsaugerroboter unterstützen beispielsweise Betroffene beim Reinigen der Fußböden. Allerdings sollte hier der Rat von Fachleuten eingeholt werden, um mit Smarthome zurechtzukommen. Einem älteren Mensch, der nicht gelernt hat, mit Internettechnologie umzugehen, dem wird das schwerfallen.

Barrierefrei wohnen

Küche und Bad für Bewegungsfreiheit ausstatten

Einige Umbauten sind nötig, um Barrierefreiheit zu erreichen. Auch dann wenn Betroffene nicht permanent in einem Rollstuhl sitzen müssen. Ist eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, werden diese Maßnahmen auch gefördert. In Küche und Bad ist die Bewegungsfreiheit unerlässlich. Eine durchdachte Küchenplanung hilft, die Barrieren für Rollstuhlfahrende und Menschen mit starker Gehbehinderung zu reduzieren.

Vor den Küchenmöbeln und Schränken ist ein Spielraum von 1,50 Metern x 1,50 Metern erforderlich. Außerdem sind Arbeitsflächen oftmals zu weit oben für die Rollstuhlfahrenden. Sie sollten idealerweise absenkbar sein oder generell tiefer angebracht werden.

Für Badezimmer sind rutschige Untergründe und Platz potenzielle Hindernisse und Gefahrenquellen. Damit Rollstuhlfahrende sich wohlfühlen, sind die folgenden Maßnahmen im Alltag hilfreich:

  • absenkbares Waschbecken
  • Griffe rund um Toilette, Waschtisch und Dusche oder Badewanne
  • ebenerdige Duschkabinen
  • Toilettensitze rollstuhlgerecht planen: mindestens 90 Zentimeter neben dem WC kalkulieren und eine erhöhte Montage vornehmen

Für den Eingangsbereich eignen sich zusätzlich Rampen, um Treppenstufen zu überwinden. Das ist auch für Betroffene sehr hilfreich, wenn sie einen Rollator benötigen. Für Treppen und Flure kommen unterschiedliche Liftsysteme infrage. Aber Vorsicht: Zunächst muss dies mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Finanzierung über die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu erhalten, aber nur, solange auch noch Geld im Topf ist. Wer einen Einbau auf eigene Faust vornimmt, kann den Zuschuss riskieren. Es ist gut, sich entsprechend beraten zu lassen, beispielsweise bei einem Pflegestützpunkt.
Mit einem Lift lassen sich unterschiedliche Höhen verlässlich bewältigen. Türen und Durchgänge sind im Alltag von Rollstuhlfahrern und ihrer Eigenständigkeit ebenfalls sehr wichtig. Breitere Türöffnungen ohne Schwellen sind unverzichtbar. Um mühelos im Rollstuhl die Türen zu durchqueren, ist eine Mindestbreite von 90 Zentimetern notwendig.

Frühzeitige Planungen lohnen sich für altersgerechte Umbauten, die Rollstühle mit einbeziehen. Wer anfängt zu planen, wenn der Rollstuhl nötig ist, hat mehr finanziellen und zeitlichen Druck. Daher lohnt sich der Blick auf Umbaumaßnahmen, bevor es zu einer körperlichen Behinderung kommt. 

Bewegungsfreiheit durch barrierefrei ...

Bewegungsfreiheit durch barrierefreies WC (Bild: pixabay)

Zustimmung des Vermieters oder der Hausgemeinschaft nötig

Es besteht ein Unterschied zwischen tiefgreifenden Umbauten und kleineren Anpassungen im Wohnraum. Einem Anbringen von Haltegriffen oder elektrischen Türöffnern muss der Vermieter nicht zustimmen. Auch die Installation eines Systems für Notrufe ist ohne Zustimmung des Vermieters oder der Hausgemeinschaft von Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern realisierbar.

Anders ist es bei jenen Maßnahmen, die die bauliche Substanz betreffen. Wer eine barrierefreie Dusche einbauen oder Türschwellen beseitigen will, braucht die Einwilligung vom Vermieter. Dabei profitieren Hausbesitzer häufig von derartigen Umbaumaßnahmen. Denn die Immobilie gewinnt dabei an Wert. Voraussetzung ist, dass der ganze Umbau fachgerecht vorgenommen wird.

Außerdem sorgen solche Anpassungen dafür, dass keine Neumieter nötig sind. Denn die bisherigen Mieter bleiben häufig länger wohnen. Aus diesen Gründen sagen Vermieter oder die Eigentümer in einer Hausgemeinschaft kaum Nein zu einer Neugestaltung für rollstuhlgerechte Wohnräume.

In § 554a, Absatz 1, Satz 1 im BGB ist festgelegt, dass Mieter einen Anspruch auf bauliche Veränderungen haben. Dieser gilt ausschließlich bei einem »berechtigten Interesse«. Das ist normalerweise gegeben, wenn Mieter oder Familienangehörige körperlich eingeschränkt sind.

 

 

Krimifreundin, am 08.07.2024
0 Kommentare Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.


Bildquelle:
sabinevanerp (Die Erhöhung eines Pflegegrads und die Verhinderungspflege)

Autor seit 13 Jahren
254 Seiten
Laden ...
Fehler!