Die Verhinderungspflege als Entlastung

Der Spagat zwischen Beruf, Partnerschaft, Kindererziehung und Pflege der eigenen Eltern ist eine Mammutaufgabe. Dafür gibt es die Verhinderungspflege die Angehörige entlasten soll. Fürs Durchatmen zwischendurch ist angeraten, sie nicht auf einmal in Anspruch zu nehmen, sondern stundenweise. Insgesamt stehen 6 Wochen zur Verfügung, wobei auch einmal ein Tapetenwechsel in Form eines Urlaubs angesagt ist. 

Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse übernommen und ist möglich für Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause privat betreut werden. Das Verhinderungspflegegeld beträgt bis zu 1.612 Euro. Bis zu 2.418 Euro zahlt die Pflegekasse, wenn die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert wird.

Allerdings wirkt sich die Verhinderungspflege auf den Bezug von Pflegegeld aus. Wenn die Auszeit mehrere Tage am Stück beträgt, wird für die Dauer nur die Hälfte des Pflegegeldes gezahlt. Am ersten und zweiten Tag jedoch der vollständige Betrag.

Wenn die Pflegeperson krank wird

Wer Angehörige zu pflegende betreut, wird spüren, dass die Kräfte endlich sind und sich dies auf die eigene gesundheitliche Verfassung auswirkt. Deshalb kann es vorkommen, dass die notwendigen Pflegeleistungen wegen eigener Erkrankung oder totaler Erschöpfung nicht mehr wahrgenommen werden können. Hier übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag die Kosten für die Verhinderungspflege. Alternativ kann eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung beantragt werden. Dies wird in der Regel von den Pflegekassen übernommen.

Information über Verhinderungspflege

Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads

Dr Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads kann formlos erfolgen, also auch telefonisch. Die zuständige Pflegekasse schickt dann einen Fragebogen zu, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Die Pflegekassen beauftragen einen Gutachtenden des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) damit, die zu pflegende Person aufzusuchen und sich ein Bild von der Situation zu machen. Hier ist es wichtig, die Einschränkungen seit der letzten Einstufung glaubhaft darzustellen. Oft sagen die Betroffenen: »Das kann ich alles selbst machen«, wenn sie gefragt werden, obwohl es gar nicht so ist. Gerade demenzkranke Menschen neigen dazu, ihre Behinderung nicht einzugestehen. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Besuch des MDK eingehend von Fachkundigen beraten zu lassen, beispielsweise bei der Beratungsstelle von Pflegestützpunkten. Empfiehlt der Gutachtende eine Höherstufung, nimmt die Pflegekasse eine neue Einstufung vor.

Krimifreundin, am 14.06.2024
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