Hamburger Jurist zeigt Bundeskanzlerin Angela Merkel an

 

Die offenkundig bezeugte Freude über den Tod des Al-Quaida-Terroristen Osama Bin Laden erhitzte nicht nur die Gemüter der Deutschen und sorgte für reichlich Entsetzen. Viel mehr Bedeutung maß ein Hamburger Richter den Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die offenkundig erklärte, "sie freue sich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten" bei.

Heinz Uthmann, ein Hamburger Richter, zeigte die Bundeskanzlerin bei der Hamburger Staatsanwaltschaft an. Die Anzeige ging am 05.05.2011 bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg ein. Uthmann nannte die Äußerung, so heißt es, für "die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte".

In diesem Zusammenhang nannte er Menschenwürde, Barmherzigkeit und den Rechtsstaat. Uthmann sah diesbezüglich denn "Anfangsverdacht einer Straftat" und berief sich auf den § 140 des Strafgesetzbuches.

Belohnung und Billigung von Straftaten!  

Der Hamburger Richter Heinz Uthmann ist überzeugt davon, dass die "Äußerung der Kanzlerin eine Straftat ist" daher habe er Anzeige gestellt, geht es aus den Quellen hervor.  

 

Der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers bestätigte die Anzeige gegen die Bundeskanzlerin.

 

Quelle:

Artikel

 

Deutschlandweit sorgte die freudige Aussage der Bundeskanzlerin tatsächlich für Irritation. Es hagelte sehr viel Kritik. Kaum jemand konnte diese jubilierende Bekundung der deutschen Kanzlerin verstehen, geschweigendem nachvollziehen. Wenngleich es sich bei Osama Bin Laden um den größten Terroristen gehandelt hatte, der schuld am Tod zahlreicher Menschen war, so rechtfertigte dies noch lange nicht eine solch offiziell ausgesprochene Freude, schon gar nicht, von einer Frau, die sowohl deutsche Bundeskanzlerin ist und zudem noch der Christlich Demokratischen Union (CDU) angehört.

 

Gegenüber der "Passauer Neuen Presse" gab die Kanzlerin Auskunft:

"Wir können und dürfen darüber erleichtert sein, dass er Menschen kein Leid mehr zufügen kann!"

Zitat Quelle: Artikel

 

Welche Erfolgschancen hat diese Anzeige gegen die Bundeskanzlerin?

 

Der Hamburger Jurist, Heinz Uthmann, der bereits seit 1987 Richter ist, schätzt die Erfolgschancen persönlich als sehr gering ein, wie es heißt. Er begründete dies mit den Worten, dass "kein deutscher Staatsanwalt den Mut haben wird, Frau Merkel deswegen anzuklagen".

Was dies betrifft, wird der 54-jährige Hamburger Jurist wahrscheinlich sogar Recht behalten. Dennoch wird die Äußerung der Kanzlerin nicht ganz ohne Konsequenzen bleiben. Diese Meinung vertritt der Vorsitzende des Rechtsausschusses und CDU-Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder. Kauder hatte die freudige Bekundung der Kanzlerin Angela Merkel als "mittelalterlich" bezeichnet.

Quelle: Artikel

Doch welche Konsequenzen hat Frau Merkel zu erwarten?

Hehlerei und Begünstigung?

 

Bereits im Jahr 2010 wurde Angela Merkel wegen Anstiftung zur "Hehlerei und Begünstigung" angezeigt. In jenen Fall ging es um den Kauf der Schweizer Bankdaten deutscher Steuersünder.

Damals stellte ein Dresdner Rechtsanwalt Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin. Der Jurist Frank Hannig begründete die Anzeige damit, dass die "Bundesregierung die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit" überschreiten würde.


Quelle: Artikel

Kam es in diesem Fall zur Anklage?

KreativeSchreibfee, am 07.05.2011
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Bildquelle:
Kerstin Schuster (Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)

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