Beschneidungsurteil: Eine politisch unkorrekte Sichtweise
Antisemtisch, islamophob, intolerant! Das "Beschneidungsurteil" sorgt für Empörung und heftige Diskussionen."Muss" ich tolerant sein?
Dieser Artikel spiegelt eine politisch unkorrekte Sichtweise wider, die ganz bewusst "religiöse Gefühle" verletzt und die Dinge beim Namen nennt. Falls Sie damit ein Problem haben, sollten Sie im Sinne Ihrer emotionalen Stabilität vom Lesen absehen und weiterhin in Ihrer einfach strukturierten Traumwelt verharren - danke.
Seit das Landgericht Köln die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als Körperverletzung wertete, schlagen die Wellen hoch. Jüdische und moslemische Verbände entdeckten ungewohnte Gemeinsamkeiten, nämlich die angebliche Intoleranz der Deutschen, und dürfen sich wie gewohnt der übereifrigen Zustimmung der Gutmenschen-Mafia sicher sein. Die Reaktionen fielen vorhersehbar skurril aus: Der Ehrenpräsident der Israelitischen Kultusgemeinde erkannte darin höchst subtil den Versuch einer neuerlichen Shoah, sein Kollege von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zeigte mit folgender Aussage, wes Geistes Kind er ist:
"Für Muslime ist die Beschneidung seit 1.500 Jahren ein religiöser Akt und wie Fingernägel schneiden"Wenig überraschend springt die um Selbstabschaffung bemühte Katholische Kirche in die Bresche. So fabuliert der Generalsekretär der österreichischen Bischofskonferenz vom "Menschenrecht Religionsfreiheit" und schlussfolgert:
"Wir Christen fühlen uns durch Abraham mit unseren Glaubensbrüdern verbunden", betont Schipka und taxiert den körperlichen Eingriff der Bescheidung als "gering".Der Vollständigkeit halber sei auf die Unterstützung durch das Gutmenschentum hingewiesen, allen voran natürlich die GrünInnen.
Ich möchte nachfolgend eine Sichtweise propagieren, die sich aus meinen auf Pagewizz mehrfach angestellten Überlegungen heraus ergibt. Die Quintessenz dieser Sichtweise ist ganz einfach die, dass kein Mensch das Recht besitzt, ohne dessen Zustimmung in das Leben eines anderen einzugreifen. Ein denkbar einfaches Prinzip, das aus diversen Gründen – seien es Sadismus, ideologische Gründe oder die "gute Absicht" – seit jeher nicht beachtet wird. Für Proponenten des "Rechts" auf Beschneidung Unmündiger ergibt sich diese Begründung aus ihrem Glauben heraus. Die Widersprüche sollten jedem mit etwas Hausverstand gesegneten Menschen einleuchten:
1. Oftmals ist von Tradition die Rede, die aus Gründen der kulturellen Identität erhalten bleiben müssen. Da ist natürlich Unsinn, denn Traditionen können nicht als sakrosankt eingestuft werden, sondern unterliegen erstens Wandlungen und müssen in einer freien Gesellschaft selbstverständlich kritisch hinterfragt werden. Während nun aber etwa die Rassismus-Debatten rund um die Verwendung des Wortes "Mohr" rein akademischer Natur sind und die Begrifflichkeit weder körperlichen Schaden zufügt, noch zur Gewaltanwendung gegen bestimmte Menschengruppen aufruft, liegt bei der Beschneidung ein Akt der Körperverletzung vor.
2. Eben diese Körperverletzung wird meist mit dem Hinweis geleugnet, dass das Leben des beschnittenen Minderjährigen nicht gefährdet werde und es sich doch nur um ein Stückchen Haut handle. Außerdem seien viele Beschnittene im Erwachsenenalter dankbar für diesen Eingriff und es sei wichtig für ihre kulturelle Identität als Jude oder Moslem, beschnitten zu sein, was etwa ein Kleinkind weder begreifen, noch entscheiden könne. Diese Argumentationen sind grundlegend falsch. Zunächst einmal stellt die Beschneidung per se Körperverletzung dar, da sie im Gegensatz zu einem chirurgischen Eingriff eine unnötige Operation darstellen. Des Weiteren stellt sich – politisch unkorrekt – die Frage, inwiefern Eltern berechtigt sind, die religiöse Identität ihres Kindes bestimmen zu dürfen. Der oft zitierte Vergleich mit der christlichen Taufe ist natürlich lächerlich: Ein paar Tropfen Wasser auf der Stirn trocknen ein oder werden weggewischt – ein entferntes Stück Haut wird mit ziemlicher Sicherheit nicht nachwachsen. Ebenso unsinnig wie die Prozedur und ihre Auswirkungen verharmlosend ist die eingangs erwähnte Aussage, wonach die Beschneidung wie das Fingernägel schneiden sei.
3. Meiner Ansicht nach ergibt sich aus keiner Überzeugung – egal, ob religiös oder politisch motiviert – heraus das Recht, die eigenen Wertevorstellungen seinen Mitmenschen zu oktroyieren. Gerade hierin liegt auch der Kardinalfehler des Staates, was aber an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden soll. Wichtiger ist die Feststellung, dass es eine massive Einschränkung der Freiheit darstellt, seinen religiösen Glauben den eigenen Kindern überzustülpen. Westliche Staaten bieten wenigstens mit Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeit des Kirchenaustritts. Das Brandzeichen der Beschneidung – und um ein solches handelt es sich dabei – kann hingegen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es spielt dabei auch keine Rolle, dass manche Erwachsene die eigene Beschneidung als positiv empfinden, da hieraus keine allgemeingültige Regel abgeleitet werden kann.
Ohne eigene Stimme bleiben bei diesen Diskussionen die Leidtragenden selbst, die Jungen. Einerseits nachvollziehbarer Weise, da sie zu jung oder noch gar nicht des Sprechens fähig sind, um ihre Meinung kundzutun. Andererseits kann es als bedenklich betrachtet werden, dass die Eltern gewissermaßen zu Sachwaltern ihrer Körper bestimmt werden, wenngleich nur unter der Bedingung einer bestimmten religiösen Zugehörigkeit. Würden christliche oder konfessionslose Eltern eine solche Verstümmelung wünschen und der Arzt diese durchführen, müssten beide Seiten mit einer Anklage rechnen. Diese Ungleichbehandlung erklärt sich durch den besonderen Status der jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaft. Wer daran rüttelt, outet sich als Antisemit, Nazi oder schlimmer noch, als islamophober Rechtspopulist. Diese "positive Diskriminierung" muss als unsinnig bezeichnet werden: Menschenrechte gelten entweder für alle Menschen oder, wenn sie nicht für alle Menschen gelten, verdienen sie diesen Namen nicht. In unserer durch das System des Staates pervertierten Wahrnehmung der Realität ist eben dies jedoch der Fall. Ziehen wir nur das Kapitalverbrechen Mord als Beispiel heran: Jedem Staatsbürger ist klar, dass ein Mensch, der einem anderen ein Messer in den Körper rammt und dabei nicht in Selbstverteidigung handelt, ein potenzieller Mörder und gemeingefährlich ist. Doch trägt dieser Mensch eine Uniform und wird zur "Verteidigung des Staates" außerhalb des Landes eingesetzt, wird der gesellschaftliche Konsens über den Haufen geworfen.
Wenn nun Juden und Moslems einen Sonderstatus erhalten, mag dies zwar "rechtlich" gedeckt sein, moralisch lässt sich dies freilich nicht begründen. Ebenso wenig mag es mir – und hoffentlich auch anderen – einleuchten, warum man bedingungslos tolerant sein "muss". Die übliche Nazi-Keule zieht bei Freidenkern ohnehin längst nicht mehr und ist zudem ein untaugliches Mittel, berechtigten Widerspruch im Keim zu ersticken. Nachdenklich lässt in diesem Zusammenhang der Umstand werden, dass über die Zulässigkeit derartiger absurder Riten überhaupt diskutiert werden muss, anstatt sie als Überbleibsel religiös-gesellschaftlicher Wahnvorstellungen verächtlich zu machen, wie es ihnen gebührt.