Was ist Containern? Was steckt überhaupt dahinter?

Containern ist eine Bewegung, deren Anhänger vorwiegend nachts die Hinterhöfe von Supermärkten oder Lebensmittelherstellern aufsuchen, um sich aus den dort stehenden Abfallcontainern mit noch genießbaren Lebensmitteln zu versorgen.

 

 

Die erste Frage, die sich demjenigen stellt, der erstmals hiervon erfährt, ist: "Müssen sich in Deutschland wirklich Menschen aus dem Müll ernähren?" In der Tat gibt es hierzulande ein soziales Netz, das viele Bedürftige wenigstens mit dem Nötigsten versorgt. Dennoch fallen einige durch die Maschen dieses Netzes. Andere möchten es aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen und schlagen sich irgendwie durch. Es ist tatsächlich so, dass auch in Deutschland Menschen hungern und im Müll nach Essbarem suchen.

Haben die das wirklich nötig?

Ein Fall für den Abfall?

Es sind jedoch nicht allein finanziell schlecht Gestellte, die sich ihre Lebensmittel aus Abfallcontainern organisieren. Eine steigende Anzahl politisch motivierter Menschen geht regelmäßig containern, um auf Versorgungsmissstände inmitten einer Überflussgesellschaft aufmerksam zu machen: Konsumwahn sowie teils penibel, teils absurd anmutende EU-Normen und Behördenvorschriften führen dazu, dass inzwischen ein erheblicher Teil genießbarer Nahrung vernichtet wird.

Ist Containern gesundheitsschädlich?

In den Containern von Verkaufsstellen und Produzenten finden Suchende Lebensmittel, denen durchaus nicht der unappetitliche Charakter von gewöhnlichem Müll anhaftet. Hier landen hauptsächlich Waren, deren Verfallsdatum gerade erst abgelaufen ist, die Druckstellen aufweisen oder deren Verpackungen beschädigt sind. Ein Großteil dieser weggeworfenen Lebensmittel ist genießbar und keineswegs gesundheitsschädlich. Anders als im Haushaltsmüll fehlen hier Dinge wie gefüllte Windeln, ausrangierte Putzlappen oder Chemikalien. Hier ergießt sich höchstens der Inhalt eines zerdrückten Joghurtbechers über einen Salatkopf. 

Unter den Menschen, die containern beziehungsweise dumpstern oder mülltauchen, befinden sich sogar welche, die fast alle ihre Lebensmittel aus solchen Abfallbehältern beziehen. Der Inhalt der Container berücksichtigt allerdings keine Wunschliste. Während Obst, Gemüse, Brot, Kuchen und Molkereiprodukte regelmäßig zu erwarten sind, bilden Artikel wie Müesli oder Schokolade eine Ausnahme. Fleisch oder Fisch sollten ohnehin besser liegen bleiben. Gelegentlich müssen also selbst "Hard-Core-Containerer" ihren Speiseplan über Einkäufe ergänzen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch regelmäßiges Containern gibt es übrigens nicht zu vermelden – höchstens an Containerdeckeln eingeklemmte Finger oder Vergleichbares.

Containern als Anklage gegen Lebensmittelverschwendung und Wegwerfmentalität

Wohl jeder hat Bilder und Filmausschnitte im Kopf von Entsorgungsvorgängen gigantischer Mengen Nahrungsmittel. Es handelt sich um Überproduktionen, für die es keine Abnehmer gibt, die Subventionen nahmen die Erzeuger aber gern. EU-Normen schreiben Bananen- und Gurkenkrümmungen vor, Supermärkte scannen die Röte ihrer Tomaten – was aus der Norm fällt, wird ausgemustert. Zweibeinige Möhren sind angeblich für Köche und Hausfrauen zu anstrengend zu putzen. Äpfel müssen einheitlich groß und ohne winzigste Druckstelle sein, wenn nicht, werden sie bestenfalls zu Apfelmus oder Apfelsaft. Die Webseite http://www.lebensmittelverschwendung.de hält zahlreiche detaillierte Informationen bereit, die jeder kennen sollte.

 

Unser täglich Brot

Unser täglich Brot

Statt ausschließlich auf Vorschriften oder Händler zu schimpfen, sollten Konsumenten ihr eigenes Kaufverhalten kritisch hinterfragen. Früher packte ein Obsthändler in die Tüte Birnen häufig ein angerunzeltes, aber noch zumutbares Exemplar, das dann eben zuerst gegessen wurde. Am späten Nachmittag waren bestimmte Brotsorten ausverkauft. Das Leben ging trotzdem weiter. Heute soll alles bis zum späten Abend verfügbar sein – mit den beklagten Folgen.

Ist Containern strafbar?

Achtung: Gesetze!Das Abfallrecht spricht die Eigentumsrechte von auf privatem Grundstück bereitgestelltem Abfall zur Entsorgung durch kommunale oder private Abfallwirtschaftsbetriebe dem Grundstückseigentümer beziehungsweise Wegwerfenden zu. Wenn jedoch erkennbar der Eigentumswunsch hieran aufgegeben wurde, was beim Inhalt von Müllcontainern der Fall ist, gilt das Mitnehmen von Teilen des Inhalts nicht als Straftat. Gegen eine Straftat spricht außerdem, dass dem vormaligen Eigentümer dadurch kein Schaden entsteht. Was jedoch zu bedenken ist: Beim Containern betreten die Akteure ein fremdes Grundstück, was als Hausfriedensbruch gelten kann. Vereinzelt kam es zu Anzeigen wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs, die aber im Allgemeinen bereits im Vorfeld wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Kam es zu einem Verfahren, wurden die Containerer so gut wie immer freigesprochen.

 

 

Containern beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, sondern findet in vielen Staaten statt. Dieser Artikel bezieht sich insbesondere in seinen Anmerkungen zur Rechtslage auf die deutsche Justiz. Er stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll rund ums Thema "Containern" informieren.

 

 

Alle Bilder (außer Amazon-Links): Pixabay

 

Textdompteuse, am 17.12.2013
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