Darf kompostierbarer Kunststoff in den Biomüll?
Die Ergebnisse des Marktchecks der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Begründung der Aussage.Die Ergebnisse des Marktchecks
Zum Check zugelassen wurden insgesamt 46 Produkte, unter anderem Biomülltüten, Feuchttücher, Kaffeekapseln, beschichtetes Backpapier und Verpackungen, die mit Aussagen oder Siegeln als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworben wurden.
Von ihnen erwarteten Verbraucher:innen, dass sie umweltfreundlich und einfach zu recyceln sind. Ist diese Erwartung realistisch?
Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fasst die ernüchternden Ergebnisse des Marktchecks zusammen. Demnach haben Kunststoffe im Biomüll nichts verloren, egal was auf der Verpackung steht.
Das verunsichert viele Verbraucher:innen und lässt sie nach klaren, politischen Richtlinien fragen.
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Die Begründung der Aussage
Als Tatsache wird angesehen, dass sich manche Kunststoffe, unter unterschiedlichen Bedingungen in CO2 und Wasser aufspalten.
Bei den Schlussfolgerungen dass diese demzufolge in den Bioabfall gehören, wird nicht berücksichtigt dass Bioabfall in industriellen Kompostieranlagen, anders als auf dem heimischen Kompost, dort nur wenige Wochen verbleibt. Diese Zeit ist nach der Beurteilung der Experten der Verbraucherzentrale zu kurz für eine ausreichende Zersetzung des Materials.
Vanessa Holste klärt darüber auf, dass es in den meisten Landkreisen in Baden-Württemberg verboten oder mit Einschränkungen erlaubt ist, die als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbenen Produkte, wie(Bio)Mülltüten, Tragetaschen, Kaffeekapseln, Backpapier, Lebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Besteck, in der Biotonne zu entsorgen.
Wie Verbraucher immer wieder feststellen, fehlt ein Hinweis darauf auf den Produkten oder er ist nur schwer zu finden.
Abfallaufkommen im Jahr 2021 gesunken
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der Umwelt am 5. Juni 2023 mitteilt, ist das Abfallaufkommen um 0,6 Prozent beziehungsweise 2,5 Millionen Tonnen im
Vergleich zum ersten Corona-Jahr 2020 gesunken.
Damit setzte sich, so das Statistische Bundesamt, der Rückgang des Abfallaufkommens seit dem Höchststand im Jahr 2018 (417,2 Millionen Tonnen) weiter fort.
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen 411,5 Millionen Tonnen Abfälle entsorgt.
Siegel bieten bisher keine Orientierung
Siegel und Webeaussagen erwecken auf Verpackungen oft den Eindruck, dass sie im Biomüll entsorgt werden dürften oder auf dem Kompost kompostierbar seien.
Tatsache ist, so Holste, dass es aktuell keine gesetzliche Regelung gibt, in der die Kriterien aufgezeichnet sind die Produkte erfüllen müssen um als kompostierbar zu gelten.
Aus dem Grund gelten die momentan privat entwickelten Siegel, streng genommen, als zusätzliche Produktwerbung
Die Siegel, die die Verbraucherzentrale auf 18 der 46 untersuchten Produkte gefunden hat:
- Der Keimling,
- Compost HOME
- Compost INDUSTRIAL
Forderung: Eine verlässliche Kennzeichnung
Damit die Verbraucher:innen nicht verunsichert werden fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein wirksames und gültiges Kennzeichnungssystem für kompostierbare und biologisch abbaubare Produkte.
Bei der Anwendung der Begriffe kompostierbar und biologisch abbaubar müsse das Verständnis der Verbraucher:innen zugrunde gelegt werden. Nur wenn diese Kennzeichnung umgesetzt werde, sei es für Verbraucher:innen möglich verlässlich nachhaltig zu handeln.
Bis dieses Kennzeichnungssystem in Kraft sei, helfe zum Schutz vor Irreführung und der Umwelt nur ein Verbot von Werbeaussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar auf Produkten, die nicht flächendeckend in Deutschland im Biomüll entsorgt werden dürfen.