Auszahlung für Urheber der Printmedien im August - Update vom 14.8.2012

ine Auszahlungen der Tantiemen der VG-Wort, an alle Berechtigten, erfolgt, so der Beschluss vom 14.August 2012,mit Beginn der letzten Augustwoche. Schecks werden ihre Empfänger einige Tage später erreichen.

Es wurde keine Aussage darüber gemacht ob die Ausschüttung der Tantiemen für Online-Medien beim Oktober bleibt.

DJV begrüßt die Zahlungen

Der Deutsche Journalisten Verband, DJV, begrüßt die Entscheidung der VG-Wort vom 14.8.2012, den Urhebern die Tantiemen, nach dem bisherigen Schlüssel auszuzahlen.
Der Vorstandsvorsitzende Michael Konken weist darauf hin, dass besonders die freien Journalistinnen und Journalisten auf die jährlichen Tantiemen dringend angewiesen seien. Deshalb sei die Entscheidung richtig. Er hoffe, dass Rückforderungen an die Wahrnehmungsberechtigen nicht notwendig würden.

Stellungnahmen und Gründe von VG-Wort und Dr.Vogel - Aufklärung tut not

Logo VG-Wort

Im Jahr 2008 wurde der Paragraf 63a im Urheberrechtsgesetz (UrhG) dahingehend geändert, dass Urheber ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche auch an Verleger abtreten können. Einzige Einschränkung: Es muss, zur Wahrnehmung der Rechte, eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft in Anspruch genommen werden.

Gängige Praxis wurde in der Zeit danach keine Einzelfallprüfung, welcher Urheber welche Vergütungsansprüche an Verlage abgetreten hat, sondern der Abzug einer Pauschale an die Urheber, in unterschiedlicher Höhe. Es sind meist 30 Prozent, im Bereich der Wissenschaftsliteratur beträgt der Verlegeranteil bei der VG-Wort 50 Prozent.

Die Gründe, warum gegen die VG-Wort geklagt wurde

Der Kläger, Dr. Martin Vogel, ist ein Richter der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts und gleichzeitig Mitautor des von Schricker/Loewenheim herausgegebenen Urheberrechtskommentars und dem "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern". Mit seiner 2011 eingereichten Klage vor dem Landgericht München, bringt er die Strukturen der großen Verwertungsgesellschaften ins Wanken. Vogel ist der Ansicht, dass die Zahlungen der Verwertungsgesellschaften von Tantiemen an Verlage, gestoppt werden müssen. Das Landgericht gab Vogel im Mai 2012, dahingehend recht, dass der pauschale Abzug des Verleger-Anteils bei den Tantiemen Vogels, bei der VG-Wort-Ausschüttung unzulässig war, weil Vogel, so wie viele Autoren, seine Vergütungsansprüche komplett an die VG-Wort abgetreten hat.

Die Folge der Klage

Daraufhin kündigte die VG-Wort, mit Zustimmung des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA, dass die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften ausübt, an, in Berufung zu gehen. Gleichzeitig seien die Ausschüttungen aller Tantiemen an alle Berechtigten, bis zur Klärung der Rechtslage, zu stoppen. Viele der Urheber unterzeichneten 2012 eine Unterschriftenliste bei der Initiative "Wir sind die Urheber". Die Zeitschrift die Zeit nimmt Stellung für die Urheber, gibt auch den Stimmen der Gegner Raum

Eine Stellungnahme Vogels, zum momentanen Verhalten der VG-Wort

Das Verhalten des Deutschen Patent- und Markenamtes, die Tantiemen der Urhebern 2012 generell nicht auszuzahlen, wertet Vogel, in einem Interview, als "skandalös" und die Haltung der Gewerkschaften zum Thema als "übel".

In einem Interview mit iRights.info erklärt Vogel, dass der bisherige Verteilungsplan, eine Ausschüttung der Tantiemen an Autoren und Verlage, nicht haltbar sei. Da die Verleger die nötigen Rechte an einer Beteiligung an den Tantiemen nicht haben, stünde das Geld aus den Vergütungsansprüchen den Urhebern uneingeschränkt zu.

Der Stellungnahme der VG-Wort stellt Dr.Martin Vogel entgegen, dass sich diese Aussage weder rechtlich noch sachlich begründen ließe und nur dazu diene, Autoren gegen ihn aufzubringen.

Was empfiehlt Vogel Urhebern?

Den Urhebern, die ihre Zahlungen nicht vollständig erhalten haben, empfiehlt Martin Vogel einen Antrag zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen gegen die VG-Wort, die rückwirkend für den Zeitraum seit 2009 geltend gemacht werden könnte.

Vogel rät Urhebern, sich auf jeden Fall an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zu wenden, damit es darauf hinwirkt, dass die VG-Wort auf den Einwand der Verjährung verzichtet, solange der Rechtsstreit Vogel/VG-Wort noch nicht rechtskräftig entschieden ist.

Das Landgericht München ging auf die Frage, ob eine Abtretung der Vergütungsansprüche der Urheber an Verlage gegen AGB-Recht verstößt, nicht näher ein.

Kritik gegen die Klage Dr. Vogels

Nicht genannt werden wollen Kritiker gegen die Klage, die zu bedenken geben, dass durch die Tantiemen an die Verlage erst eine gute weitere Verlagslandschaft aufgebaut werden konnte, die für Autoren viele Veröffentlichungsmöglichkeiten bietet. Darunter fallen auch Online-Medien, die ohne die Tantiemen der VG-Wort nicht aufgebaut werden konnten oder können.

In einem ergänzenden Bericht erklärt die VG-Wort, wie das Urheberrecht die Kreativen schützt.

Was ein Urteil gegen die VG-Wort im schlimmsten Fall bedeuten könnte

Ulf J. Froitzheim, freier Wirtschaftsjournalist und als Mitglied des DJV für die Berufsgruppe der Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur im Verwaltungsrat der VG-Wort, gibt zu bedenken:
Künftig könnten die Autoren von der VG-Wort keine Tantiemen bekommen, die vor der Abtretung der Rechte an die VG-Wort, diese schon, vielleicht unwissentlich, abtraten und darum bisher, zu Unrecht, begünstigt wurden. Das betrifft überwiegend Autoren, die wissenschaftliche Veröffentlichungen machten.
Die Lobby der Verleger will, so Froitzheim, bei einem Urteil gegen die VG-Wort, ein einklagbares Leistungsschutzrecht für den Printbereich. Es drohe, eine Zerschlagung der VG-Wort in zwei eigenständige Bereiche.Hier die Autoren, dort die Verleger.

Es dürfe bezweifelt werden, dass die Verwertungsgesellschaft insgesamt dadurch gestärkt werde.

Stellungnahme der VG-Wort zum Rechtsstreit - Die letzte Erklärung vom 22.Juni 2012, in eigenen Worten

Wenn ein Rechtsstreit vor Gericht kommt, werden bis zur Klärung der Sachlage, Gelder gewöhnlich "eingefroren". so auch im gerichtlichen Streit zwischen der VG-Wort und Dr. Vogel.

Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet, laut eigener Angaben, für mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland, treuhänderisch die Urheberrechte.

Alle dieser Personen und Institutionen warten momentan, Ende Juli 2012, auf ihre Tantiemen.

Im Anbetracht der wahrscheinlichen Flut von Mails und Schreiben an die VG-Wort, von Urhebern, die um eine Erklärung bitten, ist es verständlich, dass die VG-Wort erst einmal schweigt,  denn neue Ergebnisse gibt es momentan nicht.

"Die Erledigung von Einzelfallprüfungen, sind bei einer jährlichen Hauptausschüttung von rund 150.000 Aufschüttungsempfängern kurzfristig nicht zu bewerkstelligen.", teilt die VG-Wort mit.

Viele Urheber befürchten,dass sie bis zum Ende des Rechtsstreites auf ihre gesamten Tantiemen verzichten müssen.Die VG-Wort hat in ihrer Stellungnahme vom 22.Juni 2012 klar gestellt, dass eine Auszahlung der Tantiemen erst dann erfolge,wenn das Ergebnis der aufsichtsrechtlichen Prüfung des Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vorliegt.

Spätestens zum 1. August soll dieses mitteilen, ob Bedenken gegen eine Ausschüttung bestehen. Wenn keine vorliegen, werde die VG Wort das Geld unverzüglich ausschütten. Wenn das Risiko für den Vorstand und den Aufsichtsrat zu hoch eingeschätzt werde, folgen weitere Beratungen. Im schlimmsten Fall könnten die Ausschüttungen so lange zurückgehalten werden, bis der Streit rechtssicher entschieden sei.

Unterschiedliche Stellungnahme zum Urheberstreit Vogel gegen VG-Wort

In einem Artikel von Telepolis wird hinterfragt, warum die Gewerkschaft Verdi, die öffentlich als Vertreterin der Urheber auftritt, vorwiegend schweigt.

Im Artikel "The Winner Takes It All" auf der Gewerksachftseite, wird angeprangert, dass Dr. Martin Vogel diskret verschweigt, dass er selbst früher für die Verwertungsgesellschaften zuständiger Aufsichtsbeamter war, die Praxis bei der VG Wort billigte und später deren Einführung bei der VG Bild-Kunst jedenfalls nicht verhinderte.
Die Gewerkschaft Verdi weist im Artikel darauf hin, dass Dr. Martin Vogel die Verteilungspläne der VG Wort akzeptierte. Diese Argumentation werde als "unwirksame allgemeine Geschäftsbedingungen" von der Gegenseite beiseite gewischt, weil diese eine vom Umfang der eingebrachten Rechte abweichende, also "willkürliche" Regelung sei.

Verdi bezweifelt, dass diese zivil- und urheberrechtlichen Formalismen, sich mit einer kollektiven Rechtewahrnehmung vertragen.
Wenn das Urteil in letzter Instanz bestätigt werde, so die Gewerkschaft, werde der Verteilungsplan der VG-Wort, partiell auch der GEMA und VG-Bild-Kunst, unwirksam.

Bis dahin seien Ausschüttungen rechtswidrig. Es sei verständlich, da Vorstand und Verwaltungsrat haftungspflichtig seien, dass dieses Risiko in Millionenhöhe niemand eingehen wolle.

Die Gewerkschaft Verdi betont, dass die Aussage: The Winner Takes It All unzutreffend sei, sie gelte nur für Dr. Vogel und alle Urheber, die einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben. Für die zahlreichen Autoren, die vorwiegend im wissenschaftlichen Bereich veröffentlichen, sei eine Auszahlung, nur unter der Wahrung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht, möglich.

Geld verdienen mit der VG-Wort
Laden ...
Fehler!