Jobsuche durch eine private Arbeitsvermittlung - Vertrag mit Vermittlungsgutschein oder als Selbstzahler

In Zeiten wieder steigender Arbeitslosenzahlen bieten private Arbeitsvermittlungs-Agenturen ihre Dienste an. Diese Agenturen haben sich auf die verschiedensten Branchen spezialisiert und sind bemüht, die Arbeitssuchenden wieder auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. Dabei finanzieren sich die meisten Arbeitsvermittlungen über den so genannten Vermittlungsgutschein, der den Arbeitslosen von der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt wird. Dies versetzt sie in die Lage, die Dienste von privaten Arbeitsvermittlern kostenlos in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein

Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat, wer seit mindestens sechs Wochen arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I oder II erhält. Auch Personen, die an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder einer Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) teilnehmen, haben einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass vor allem Hartz-IV-Empfängern nicht immer ein solcher Gutschein gewährt wird, obwohl die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit die Ausstellung explizit empfiehlt.

Voraussetzungen für die Anmeldung bei einer privaten Arbeitsvermittlung

Prinzipiell hat jeder Arbeitslose die Möglichkeit, die Dienste einer privaten Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen. Eine solche Anmeldung ist am unkompliziertesten, wenn der Arbeitslose über einen gültigen Vermittlungsgutschein verfügt. Wer nicht im Besitz eines solchen Gutscheines ist, kann sich als so genannter "Selbstzahler" anmelden. In diesem Fall stellt die Arbeitsvermittlung bei erfolgreicher Vermittlung ein Honorar in Rechnung, das vom Vermittelten selbst zu leisten ist. Diese Honorare können stark schwanken. Manche Vermittlungsagenturen berechnen als Honorar einen bestimmten Prozentsatz des ersten Bruttogehaltes, andere fordern nicht selten ein Honorar bis zur Höhe des Betrages, den sie beim Einlösen eines Vermittlungsgutscheines erhalten würden (€ 2.000,--). Hier sollte sich der Arbeitssuchende vorher eingehend informieren.

Arbeitsvermittlung ist ein hartes Geschäft

So schwierig es für Arbeitslose ist, sich alleine um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen, so problematisch kann es unter Umständen auch für die Mitarbeiter von privaten Arbeitsvermittlungen sein, ihr Gehalt zu verdienen. Diese Tatsache beruht vor allem darauf, dass viele Arbeitslose nach einer erfolgreichen Vermittlung oft vergessen, dass auch sie Ihren Verpflichtungen nachkommen müssen, die im Vermittlungsvertrag vereinbart wurden. Sehr häufig haben die Vermittler beispielsweise Probleme, eine Einstellungs-Bestätigung des Unternehmens oder das Original des Vermittlungsgutscheins in die Hand zu bekommen. Dies mag einerseits an der Arbeitsüberlastung des einstellenden Unternehmens liegen, sehr häufig ist es aber die Nachlässigkeit des Arbeitslosen, die dem Vermittler seine Arbeit unnötig erschwert. Nicht selten sind mehrere Kontaktaufnahmen nötig, bis die vermittelte Person das Original des Vermittlungsgutscheins an die Arbeitsvermittlung herausgibt.

Selbstzahler werden immer wieder zum Problem für private Arbeitsvermittlungen

Wer sich als Selbstzahler bei einer privaten Arbeitsvermittlung anmeldet, bestätigt mit dem unterschriebenen Vermittlungsvertrag, dass er bei erfolgreicher Vermittlung ein Honorar an die Arbeitsvermittlung abzuführen hat. Leider haben Arbeitsvermittlungen mit manchen Selbstzahlern immer wieder Schwierigkeiten. Viele kommen ihrer Zahlungsverpflichtung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nach, so dass die Vermittlungsagenturen immer wieder zu gerichtlichen Schritten greifen müssen, um das ihnen zustehende Honorar einzuklagen.

Nicht alle Arbeitslosen sind engagiert und arbeitswillig

Obwohl der Großteil derer, die mit Hilfe einer privaten Arbeitsvermittlung ein neues Anstellungsverhältnis suchen, wirklich aktiv mit dem Vermittler zusammenarbeiten, gibt es auch schwarze Schafe. Die Erfahrung zeigt leider, dass es nicht selten am Arbeitslosen selbst liegt, wenn die Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis nicht gelingt. Allzu oft werden vereinbarte Anrufe beim Unternehmen, vermittelte Vorstellungstermine oder sogar bereits unterschriebene Arbeitsverträge und ein damit einhergehender Arbeitsbeginn von Arbeitslosen nicht wahrgenommen. Die Gründe hierfür sind häufig nicht nachzuvollziehen und verhindern somit eine erfolgreiche Vermittlung.

Die Zusammenarbeit von Vermittlern und Arbeitssuchenden ist notwendig

Wer wieder einen Arbeitsplatz haben möchte und sich für die Zusammenarbeit mit einer privaten Arbeitsvermittlung entscheidet, der sollte sich bewusst sein, dass es ohne sein Engagement nicht geht. Nur wenn sowohl Vermittler als auch Arbeitssuchender an einem Strang ziehen, können alle Möglichkeiten ausgeschöpft und eine erfolgreiche Vermittlung in die Wege geleitet werden.

Autor seit 12 Jahren
212 Seiten
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