Schweizer Mutter und Kind aus der Schweiz ausgewiesen

Eine Schweizerin verlegte vor Jahren ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz nach Spanien und lernte dort einen Mann kennen. Eine alltägliche Geschichte, die nicht mit der Heirat der beiden, sondern mit einem gemeinsamen Kind endete.

Es zeigt sich bald, dass ihr Partner nicht nur Alkoholiker, sondern auch cholerisch, eifersüchtig und sehr aggressiv ist. Sie floh in eine andere Stadt und schlug sich und ihr Baby mit Gelegenheitsarbeiten durch. 

Sie erhält in Spanien das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn und es wird gerichtlich festgelegt, dass der Vater das Baby einmal im Monat, allerdings nur in ihrer Anwesenheit, besuchen darf. Denn bei seinen früheren Besuchen bedrohte er sie so, dass sie Angst um ihr Kind haben musste. Im ersten Jahr zahlte er noch 180 Euro Unterhalt, später jedoch nichts mehr und das bis heute. 

Anfang Mai 2011 wird ihre Mutter krank, sie reist mit ihrem Sohn in die Schweiz, um die Mutter zu besuchen. Kaum war sie abgereist, wurde sie von ihrem Ex- Partner wegen Kindesentführung angezeigt. Sie getraut sich nicht mehr nach Spanien und sucht Hilfe bei der Tessiner Opferberatung. 

Keine Bedenken um die Zukunft des Kindes haben dagegen die Schweizer Gerichte. Das Kantonsgericht Tessin verfügt, dass die Mutter den Sohn zum Vater nach Spanien bringen muss. Die Tessinerin erhebt Einspruch gegen das Urteil. Vergebens. Auch das Berufungsgericht, sowie das Bundesgericht zwingen sie, die Schweiz zu verlassen und den Sohn zum Vater nach Spanien zu bringen. Die einzige Hoffnung auf Abhilfe bestehe darauf zu hoffen, dass die spanischen Behörden Mitleid hätten und sie vom Vorwurf  der Kindesentführung freispreche! Tolle Aussichten! Und wovon soll die Mutter leben? Der Vater des Kindes hat (nur bis zum Mai 2011 gerechnet) 6 Jahre lang keinen Unterhalt bezahlt. 

Meine Überlegungen

Ein salomonisches Urteil war das nicht, denn das Wohl des Kindes und das Menschenrecht der Mutter wurde hier völlig außer Acht gelassen. Es stellt sich mir deshalb die Frage, womit sich der Tatbestand der Kindesentführung begründen lässt. Eigentlich einfach zu beantworten, der Erzeuger des Kindes sah sich in seinem Besuchsrecht eingeschränkt und erstattete Anzeige. Sein Ego aber nicht das Wohl des Kindes war augenscheinlich dabei ausschlaggebend, denn ansonsten wäre er ja seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen. Dass Schweizer Behörden diese kriminelle Anschuldigung akzeptiert haben, spricht im besten Fall für deren Weltfremdheit. Herzlosigkeit findet man dort, wo es den Menschen (noch) gut geht.

Eine Schweizerin kann ihren und damit den Aufenthaltsort ihres Kindes uneingeschränkt selbst bestimmen und als Mutter, der das Sorgerecht für ihr Kind gerichtlich zugesprochen wurde ebenso. Eine Ausweisung, wie sie hier gerichtlich angeordnet wurde, erinnert mich an die Gepflogenheiten des nationalsozialistischen Systems der Vergangenheit. Der Tessiner Richter, der auch noch den passenden Namen Berlusconi trägt, droht bei Ungehorsam, der Frau mit einer gewaltsamen Entfernung! Um nicht zu vergessen, es handelt sich hier um eine Ausweisung einer Schweizer Mutter mit Kind aus der Schweiz.

Ausgewiesen am 15. Januar 2013

Die gerichtliche Anweisung kam per Express am 20. Dezember 2012. Grund: Der spanische Vater und Ex-Freund der Tessinerin besteht auf seinem Besuchsrecht in Spanien, und weigert sich, seinen Sohn in der Schweiz zu besuchen. Der Metallbauer aus Andalusien bekam von sämtlichen Schweizer Gerichten Recht.

"Wenn wir bis um Mitternacht des 15. Januar nicht in Spanien sind", sagt die Ausgewiesene "dann schaltet sich Interpol ein."

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