Wenn quietschende Bremsen Nerven

1. Ein Neuwagen hat nicht zu quietschen

Das Oberlandesgericht in Schleswig hatte einen Fall zu behandeln, der noch einigermaßen plausibel klingt und nur zum Aufwärmen dienen soll. So darf ein Autokäufer einen Neuwagen der gehobenen Klasse zurückgeben, wenn seine Bremsen (natürlich dies des Wagens!) nach weniger als 10000 Kilometer Fahrleistung zu quietschen beginnen. Quietschende Bremsen passen nicht zu einem Neuwagen der Oberklasse.

Der "Taxi-Würger"

2. Ins Taxi kotzen ist kostenpflichtig

Um beim Thema Auto zu bleiben: Wer betrunken in ein Taxi steigt und sich dann noch einmal das Abendessen durch den Kopf gehen lässt, sprich aus tieftem Inneren in den Wagen erbricht, dem geht es zwar unter Umständen danach ein wenig besser, aber er hat laut Amtsgericht München für die Reinigungskosten zu sorgen. Außerdem muss er für den Verdienstausfall des Taxifahrers, die durch die Reinigungsarbeiten entstehen aufkommen. Also besser nächstes Mal die Scheibe runterkurbeln…

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und auf dem Balkon Vögel füttert, muss sich keine Sorgen machen, rechtswidrig zu handeln, entschied das Landgericht Berlin. Ein Mieter klagte auf Mietminderung, da durch das Füttern von Vögeln und Aufstellen von Vogeltränken sein Balkon mit Vogelkot verunreinigt wurde. Er bekam jedoch nicht Recht, da das Füttern "sozialadäquat", so die amtsdeutsche Begründung, sei. Problematisch wäre es erst bei größeren Verschmutzungen, wenn etwa eine größere Anzahl von Tauben angelockt werden würden. Merke also: Bei Vögeln ist es anders als bei Taxipassagieren – sie dürfen wo sie wollen …

Nachthemden sind Betthemden

4. Wäschestücke sind genau klassifiziert

Nach soviel Vogeldreck wird es mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nun etwas "schlüpfriger". Denn der hat klar entschieden, dass es sich bei Nachthemden um Kleidungsstücke handelt, die "im Bett getragen werden". Auslöser für dieses Urteil, das doch alle von uns betrifft, war der Streit zwischen Bundesfinanzhof und einem Kleider-Importeur. Der Grund: Zwischen Nachthemden und Kleidern gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied, nämlich verschiedenen Zollsätze. Und um die Klarstellung noch abzurunden, entschied der Europäische Gerichtshof, dass leichte Kleidungsstücke "zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte des Oberschenkels reichend" nicht zur Kategorie Nachthemden zu zählen sind. Bis wieviel Stoff ein Bikini wohl künftig noch als Badekleidung zu beurteilen ist, bleibt wohl abzuwarten …

Gerichtsurteil: Wer einen Großen hat

5. Mit einem Großen benötigt man auch ausreichend Platz

Schön wer ein großes Auto sein Eigen nennen kann. Doch nicht immer steht die Größe des Autos in Relation zur Größe des Gehirns. Ein Autofahrer und stolzer Besitzer eines Porsche Cayenne, mietete einen Tiefgaragen-Stellplatz. Wenige Tage später kündigte er wieder, weil er bemerkt hatte, dass sein Wagen gar nicht in die Parklücke kommt, zumindest beim Vorwärtseinparken. Der Vermieter zog vor Gericht und bekam Recht, woraufhin der Mieter die zurückgehaltene Miete plus Zins nachbezahlen musste und das Mietverhältnis blieb bestehen. Begründung: Bei einem überdurchschnittlich großen Fahrzeug, muss der Mieter sich selbst vorher vergewissern, ob der Stellplatz geeignet ist. Merke: Mit einem Großen fährt man nicht immer besser …

Werbebriefe ins Jenseits

6. Annahme wegen Tod verweigert

Naja, ganz so drastisch wie die Überschrift es vermuten lässt, ist es dann doch nicht. Dennoch, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zwei Wochen nach einem Todesfall, keine Werbebriefe an die Hinterbliebenen verschickt werden dürfen. Dem Urteil vorausgegangen war die Werbemaßnahme eines geschäftstüchtigen Grabstein-Händlers, der nach Erscheinen einer Todesanzeige, einen Werbebrief für Grabsteine an die Traueradresse sandte. Merke: Eine Todesanzeige ist kein Kaufgesuch …

Heiße Spiele, wohltemperierte Räume

7. Spielhölle ist keine Sauna

Wer dachte, dass es in einer Spielhölle immer heiß hergeht, hat sich getäuscht. Zumindest seit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, steht fest, dass in einer Spielhalle, die Temperatur bei einer Außentemperatur von bis zu 32 Grad nicht über 26 Grad steigen darf. Die genaue Begründung allerdings, wurde wieder in bestem Amtsdeutsch verfasst und wäre einen eigenen Artikel wert…

Vibrator zwischen Semmel und Wurst

8. Pausenraum ist kein Vergnügungsraum

Wie privat Arbeitspausen sind und wie privat die Gesprächsthemen dort sind oder eben auch nicht, hat eine Kassiererin in einem Supermarkt durch das Arbeitsgericht Frankfurt erfahren.

Sie nutzte die Pause um ihrer Kollegin einen neu erworbenen Vibrator vorzuführen und in aller Anschaulichkeit die Qualitäten des Dildos darzulegen. Da die freizügige Vorführung auch bei einigen Kunden für Unterhaltung sorgte, wurde der Frau fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht, da bereits das Vorzeigen von "sexuell motivierter Gerätschaften" (eine Umschreibung, die hoffentlich bald im Duden wiederzufinden sein wird) eine sexuelle Belästigung darstellen könne. Na denn, das nächste Mal besser wieder Schwarzwurst statt Vibrator …

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