Finanzielle Zuschüsse bei der Weiterbildung durch den Staat

Je nach der persönlichen Situation, kann man auf die staatlichen Fördertöpfe zurückgreifen. Diese Programme beinhalten beispielsweise durch die Arbeitsagentur ausgestellte Bildungsgutscheine, die sich an Arbeitslose und Arbeitssuchende richten sowie weitere Alternativen für Angestellte und Fachkräfte. Zusätzlich gibt es Programme für Selbständige und junge Menschen, die auf verschiedene Stipendien für die eigene Karriere zurückgreifen können.

Weiterbildung - Kosten mit dem Arbeitgeber teilen

Wenn Sie selbst keine passenden Förderungs- und Finanzierungsprogramme für die gewünschte Weiterbildung finden, können Sie in der Regel auch Ihren Arbeitgeber um eine Unterstützung bitten. Je nach Weiterbildung und Arbeitgeber kann sich die Firma dann an den Unkosten für die Weiterbildung beteiligen. Besonders bei Kursen, die auch für den aktuellen Arbeitgeber nützlich sind, erntet man häufig Verständnis und kann auf Unterstützung hoffen. In Verbindung mit dem Bildungsurlaub in vielen Bundesländern kann man so stressfrei an Weiterbildungen teilnehmen.

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Förderung der Weiterbildung durch das jeweilige Bundesland

Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer selbst verschiedene Förderprogramme für die Weiterbildung an. Diese Programme sind oft ähnlich wie die des Bundes und beinhalten Zuschüsse für ältere Angestellte, kleine Unternehmen und andere individuelle Situationen.

Steuervorteile durch eine Weiterbildung

Bestimmte Kosten der Weiterbildung können steuerlich abgesetzt werden. Dadurch erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück. Für das Finanzamt können Sie je nach Weiterbildung die anfallenden Kosten als sogenannte Werbungskosten abrechnen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie auch einen Steuerberater um Hilfe bitten. Um Näheres zum Thema Steuern und steuerliche Vorteile zu erfahren, erwerben Sie am besten das Buch rechts. Dort erhalten Sie eine umfangreiche Einführung in das Thema. 

Bildungsurlaub für eine stressfreie Weiterbildung

Damit Sie sich auch vollkommen auf die Weiterbildung konzentrieren können und Sie nicht nach Feierabend noch zwangsweise eine Weiterbildung besuchen müssen, gibt es in Teilen Deutschlands bis auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen den sogenannten Bildungsurlaub. In den teilnehmenden Bundesländern können Sie sich als Arbeitnehmer in der Regel fünf Tage pro Jahr freinehmen, um eine Weiterbildung zu besuchen. Dabei wird das Gehalt ähnlich wie bei gesetzlichen Urlaubstagen weitergezahlt. Der Arbeitnehmer muss jedoch die Kurskosten bezahlen oder muss sich selbst um eine finanzielle Unterstützung durch ein Förderprogramm vom Bund oder Bundesland kümmern beziehungsweise die Kosten über das Finanzamt abrechnen. 

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