Einfuhr von Waren aus dem Urlaub
Zoll: Einfuhrmengen, Steuerstrafverfahren, "Ich sage nichts ohne meinen Anwalt "Jetzt fangen in einigen Bundesländern bereits die Ferien an oder einige Urlauber sind schon aus der schönsten zeit des Jahres - dem Urlaub -zurückgekehrt und haben einiges eingekauft: Klamotten, technische Geräte, Schmuck etc.
Beliebt sind dabei vor allem die Urlaubsländer Türkei, Amerika, Dubai etc.. Dieser Länder gehören nicht der EU an.
Und so wird oft aus dem vermeintlichen Schnäppchen ein teurer Urlaubsspass.
Dann nämlich, wenn man sich nicht über die Freimengen informiert hat, die man zollfrei aus dem Urlaub mitbringen darf.
Hier sollte sich jeder Urlaub vor dem Reiseantritt unbedingt auf der Website des Deutschen Zoll schlau machen (Näheres: ww.zoll.de, z.B. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html).
So sind Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro und
bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Ausland erlaubt (Quelle: www.zoll.de).
Bei der Überschreitung sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Wenn die Ware nicht angemeldet wurde, mündet dies oft in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung, sodass das vermeintliche Schnäppchen gleich noch teurer ist.
Bringt man sich eine gefälschte Tasche oder Uhr aus dem Urlaub mit, so sollte man es nicht übertreiben. Laut Angaben des Zoll gilt Folgendes:
"Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein. "
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html
Beachten Sie auch, dass Sie auch antike Gegenstände nach dem "Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern" nicht aus der Türkei ausführen dürfen. Also lieber keinen Stein aufheben und mitnehmen. http://www.abendblatt.de/vermischtes/article213407/Streit-um-Stein-Tuerkei-Urlauber-frei.html
Sollten Sie Ärger mit dem Zoll haben, gerne helfen wir Ihnen weiter.
Wir raten dazu:
1. "Ich sage nichts ohne meinen Anwalt". Dieser lapidare Satz hat aber schon vielen geholfen, später dann doch keine Strafe zu zahlen. Wenn erst einmal eine Aussage getroffen wurde, dann steht diese auch in den Akten. Darauf wird man dann später durchaus festgenagelt!
2. Geben Sie nur Ihre persönlichen Daten an und unterschreiben Sie keinerlei Aussagen.
3. Der Rechtsanwalt bespricht dann mit Ihnen den Sachverhalt, erarbeitet Lösungsmöglichkeiten und kann auch Akteneinsicht nehmen.
4. Der Rechtsanwalt versucht, das Verfahren - notfalls gegen Geldbuße - einzustellen. So können auch Gerichtsverfahren vermieden werden.
Sie erreichen uns, dabei vor allem Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Corina Seiter unter www.kanzlei-seiter.de. Frau Dr. Seiter hat schon unzähligen Urlaubern viel Geld erspart.
Stellen Sie sehr gerne auch eine rechtliche Frage ab 20 EUR (Einsatz frei wählbar) auf http://www.onlinerat.eu zu diesem Thema, die dann von der Kanzlei Seiter beantwortet werden.
Bild: Alterfalter, Fotolia.com
Onlinerat.eu – Onlinerechtsberatung
http://www.onlinerat.eu/
Stellen Sie sehr gerne auch eine rechtliche Frage ab 20 EUR (Einsatz frei wählbar) auf http://www.onlinerat.eu zu diesem Thema, die dann von der Kanzlei Dr. Seiter beantwortet werden.
Website der Kanzlei Dr. Seiter
http://www.kanzlei-seiter.de/
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Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)