Ende der Sargpflicht für Muslime in Baden-Württemberg
Wichtiges Signal für die Integration von Muslimen: Sie können in Baden-Württemberg künftig auch ohne Sarg beerdigt werden!Jedem sein Sarg
Zugegeben, es ist ein schweres Thema. Und dennoch gibt es hinsichtlich der Änderungen des Bestattungsgesetzes im Bundesland Baden-Württemberg einiges zu lachen. Zumal, wenn der Eiertanz rund um die Integration von Muslimen buchstäblich bis zur letzten Grenze führt: Dem Tod. Doch der Reihe nach: Bislang durften sich Muslime nicht traditionell in einem Tuch bestatten lassen, weshalb viele von ihnen in ihren Heimatländern zur ewigen Ruhe gebettet wurden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist dieser offensichtlich Missstand ein Splitter, pardon, ein Dorn im Auge, weshalb er erklärte:
"Solange sich Menschen nicht dort begraben lassen, wo sie gelebt haben, sind sie nicht voll integriert."Das ist ein schöner Satz, ein sehr schöner Satz sogar, der in dieser Form einfach nur einem GrünInnen-Politiker aus der Murmel fallen kann. Sollte man Integration bzw. den Willen hierzu nicht eher an der aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben messen? Offenbar nicht. Es genügt, in deutscher Erde verscharrt zu werden, um als Musterbeispiel für Integration zu gelten, ganz nach dem nach Ansicht des Artikelautors idiotischen Spruches: "Über die Toten nur Gutes."
Ob ein Toter in einem Holzsarg, einem Tuch oder einem IKEA-Geschirrschrank bestattet wird, sollte ihnen genauso überlassen werden wie der Wunsch nach der letzten Ruhestätte. Ausgerechnet den Bestattungsort als Grad der Integration heranzuziehen, ist absurd. Und das ist nur konsequent, befinden wir uns doch in Mitteleuropa, dem Epizentrum absurd-verquaster Doppeldenk-Verrenkungen, insbesondere in Hinblick auf den Islam. Es nimmt Wunder, dass angesichts der Buckelei und des zu Kreuze (oder vielmehr: Halbmond) Kriechens noch nicht sämtliche Politiker an massiven Bandscheibenproblemen leiden.
Hurra! Es gibt keine Leichen mehr!
Es wäre nicht Deutschland, käme es zu keinen weiteren Verkomplizierungen der Lage. Muslime, die sich freuen, keinen überteuerten Holzpyjama kaufen zu müssen, werden enttäuscht: Man möchte Bestattungsunternehmen doch nicht um ihr Stammgeschäft bringen!
Der Transport von Verstorbenen zum Grab müsse aus hygienischen Gründen weiterhin im Sarg erfolgen, heißt es in dem Eckpunktepapier. Der Verstorbene kann dann aus dem Sarg geholt und in das Grab gelegt werden.Bestatter in Baden-Württemberg können somit aufatmen und auf viele neue Kunden hoffen. Denn gestorben wird in Deutschland auch weiterhin. Leider nicht mehr so häufig wie noch vor wenigen Jahrzehnten, dafür werden die meisten Verstorbenen in Deutschland begraben, anstatt irgendwo in der Tundra zu vermodern. Ein humanistischer Fortschritt über den Tod hinaus!
Übrigens:
[...] der Begriff "Leiche" wird [im neuen Bestattungsgesetz] durch "Verstorbene" ersetztAus unerklärlichen Gründen wird hierbei auf das Gendern vergessen: Selbstverständlich muss es ganz korrekt "Verstorb*Innen" lauten! Und, nein, das Sternchen ist kein Tippfehler! Es handelt sich um ein Gender-Sternchen, das sämtliche Geschlechtsidentitäten umfasst. Schließlich könnte der/die/das Verstorb*Ene darauf Wert legen, nicht auf eine bestimmte Geschlechtszugehörigkeit festgelegt zu werden.
Vielleicht fragen SIe sich an dieser Stelle jedoch, weshalb der Begriff der Leiche ersetzt wird. Negative Assoziationen, meinen Sie? Nun: "Verstorbene" klingt nicht weniger düster. Eventuell liegt das daran, dass in der "Leiche" das "ich" enthalten ist, ein ganz, ganz schlimmes Ego-Statement im Zeitalter kollektiver Wahnideen! Möglicherweise war auch nur einem Beamten langweilig.
Zum Islam konvertieren - leicht gemacht
Absurd geht es munter weiter. Denn die Möglichkeit, nicht im Sarg, sondern etwa in einem Tuch eingewickelt ins Grab gelegt zu werden, besteht nur für Muslime.
Der Hintergrund: Man wolle "Armutsbegräbnisse" vermeiden.Jedoch ergibt sich natürlich das Problem, dass das Konvertieren zum Islam relativ unkompliziert vonstatten geht. Man bekennt sich mit zwei Muslimen als Zeug*Innen zum Islam und schon ist man Angehöriger der bald größten Wahnvorstellungssekte der Welt. Notfalls entscheidet der Standesbeamte darüber, ob der Verstorbene glaubhaft nachweisen kann, Muslim zu sein:
"Entscheidend ist der ausdrücklich verfügte oder der mutmaßliche Wille des oder der Verstorbenen, aus religiösen Gründen ohne Sarg bestattet zu werden." Das heißt in der Praxis: Der Standesbeamte muss über Sarg oder Tuch entscheiden.Der Artikelautor selbst möchte übrigens aus religiösen Gründen nackt und mit Honig (echter Blütenhonig, nicht das gepanschte Schina-Zeugs!) bestrichen in der Wüste Gobi begraben werden. Dann haben wenigstens die Tierchen noch was von ihm.
Findige Deutsche gehen deshalb wie folgt vor: Sie konvertieren kurz vor ihrem Tode zum Islam, bestellen einen Sarg zur Ansicht, lassen diesen nach dem Transport ihrer Leiche, pardon: Ihres verstorbenen Körpers zurückgehen und sich in ihrem Fanschal des FC Köln beerdigen. Da ein Sarg locker einen vierstelligen Betrag - je nach Ausstattung, ob mit oder ohne WLAN und Solarzellen - kosten kann, erspart sich der/die/das Verstorb*Ene eine beträchtliche Summe. Fraglich ist allerdings, ob Bestattungsunternehmen auf eine Geld-zurück-Garantie einsteigen oder man diese Hoffnung nicht doch begraben sollte.
Die Würde der Urnen
Im Zuge der Änderungen des Bestattungsgesetzes wurde auch die Frage des Umgangs mit Urnen erörtert:
Sollen Angehörige die Gefäße mit der Asche von Verstorbenen mit nach Hause nehmen können?Offenbar nicht, denn:
Man fürchtete um Würde und Pietät. Was, wenn die Urne am Ende in einem Kellerloch steht?Das ginge nun gar nicht! Den Bürger mit zehn Trillionen Gesetzen zu erschlagen, die er natürlich allesamt kennen muss, da ja Unkenntnis nicht vor Strafe schützt, ihm den Großteil seines Einkommens wegzunehmen und wie ein ohne Gehirn zur Welt gekommenes Kind zu behandeln, das verstößt in keine rWeise gegen die Würde.
Seine Urne womöglich von Angehörigen aufbewahren zu lassen, anstatt sie zwangsweise in einem Friedhof unterbringen zu lassen, das ist natürlich pietätlos. Ein Blick in die USA genügt um zu erkennen, wohin es führt, wenn man die Leine, an dem der Bürger hängt, zu locker lässt: Leute entscheiden selbst, wo sie sie Urne aufbewahren lassen. Ein neo-liberaler Alptraum! Pures Chaos, das es zu verhindern gilt.
Gute Tage zum Sterben
Auch in einem anderen Punkt wird auf unsere muslim*Ischen MitBürg*Er*Innen Rücksicht genommen:
Bisher galt die Regel: Zwischen Todeszeitpunkt und der Bestattung müssen mindestens 48 Stunden liegen – eine Schutzmaßnahme, um zu verhindern, dass Scheintote bestattet werden. Aufgrund des medizinischen Fortschritts gilt diese Frist als überholt. Die Landtagsfraktionen einigten sich darauf, dass eine Erdbestattung nach der erfolgten Leichenschau möglich ist – auch damit kommt man den Muslimen entgegen, bei denen eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll.Aber natürlich hat auch diese Regelung einen Haken:
Einen Anspruch darauf sollen die Angehörigen mit Blick auf die Öffnungszeiten der Standesämter jedoch nicht erhaltenFür gläubige Muslime ist es demnach ganz, ganz schlecht, zwischen Freitagnachmittag und Sonntag zu sterben.
Anmerkung: Keinesfalls möchte sich der Artikelautor über verkrampfte Integrationsmaßnahmen oder gar über religiöse Gefühle lustig machen! Er toleriert jeden Glauben, selbst wenn er noch so bescheuert und hirnverbrannt ist.