Arbeitsgericht Hagen: Kündigung ohne Abmahnung ist gerechtfertigt - Urteil vom 16.05.2012 (3 CA 259/11)

Kündigung ohne AbmahnungDas Arbeitsgericht in Hagen ging noch einen Schritt weiter und erließ ein Urteil, das eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist, wenn ein Vorgesetzter auf Facebook beleidigt wird.

Der Sachverhalt: Der Kündigungsschutzprozess, der dem Arbeitsgericht vorlag, beinhaltete, das der Kläger (52 Jahre), der bereits über 30 Jahre als Mitarbeiter bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigt war, einen Facebook-Account besaß und dort etwa 70 Freunde gelistet hatte, wovon mehr als 50% (ehemalige) Kollegen waren. Am 20.11.2011 dann antwortete der Kläger auf einem Post auf einen Beitrag eines ehemaligen Kollegen auf seiner Facebook-Pinnwand und beschwerte sich über seinen Vorgesetzten, wie folgt:

Zitat:
"Habe mich über diesen scheiss V. geärgert hat mir zwei abmahnungen gegeben innerhalb von drei monaten wegen rauigkeit. Diesen kleinen scheisshaufen mache ich kaputt, werde mich beschweren über diesen wixxer bin 32jahre hier dabei und so ein faules schwein der noch nie gearbeitet hat in seinem scheissleben gibt mir zwei abmahnungen, da hat er sich im falschen verguckt diese drecksau naja sag mal bis bald"

Sämtliche "Freunde" des 52-jaehrigen Arbeitnehmers und zudem auch teilweise deren Freunde, konnten den Beitrag lesen und die darauf folgende "Unterhaltung", in der auch weitere kritische Äußerungen über den Vorgesetzten folgten. Die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung wurde dann von dem Arbeitgeber ausgesprochen, als er davon erfuhr. Was die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers anging, war die Klage nur hinsichtlich der fristlosen Kündigung erfolgreich.

Arbeitsrecht: Kompetenter Rat ist unabdingbar

Mein gutes Recht - Fachanwalt für ArbeitsrechtDie sozialen Netzwerke, viele können sich ein Leben ohne sie gar nicht mehr vorstellen, hier wird alles gepostet (mitgeteilt), was es zu posten (mitzuteilen) gibt. Sei es die neue Liebe, das Ärgernis über die Politik, allgemeine Stimmungen und auch oftmals der Ärger über die Kollegen oder den Chef. Doch Vorsicht, wie die Urteile Düsseldorf und Hagen aussagen, wer sich per Facebook schlecht über Kollegen und Chef äußert, der kann seinen Job aufs Spiel setzen und schnell die fristlose Kündigung erhalten.

Fühlt man sich als Arbeitnehmer ungerecht behandelt, dann sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, wenn man eine Kündigungsschutzklage einreichen will. Doch auch als "Geschädigter" kann man mit einem Rechtsanwalt gegen den "Kollegen" oder Mitarbeiter vorgehen, der gelästert und über einen hergezogen hat.

Der Grund ist, dass man hier im Vorfeld informiert wird, ob beispielsweise die Kündigungsschutzklage von Erfolg sein wird oder ob man eine gütige Einigung findet und das ohne Gericht. Es treten immer wieder Fragen auf, gerade im Bereich des Arbeitsrechts, wobei es keine Rolle spielt, ob man Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist. Ein Rechtsanwalt in Hagen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kann verhindern, das die Situation eskaliert, indem er die wichtigsten Fragen im Vorfeld klärt.

Bildquellenangabe
Vorschaubild: Gerd Altmann/Shapes: AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild Text 1+2: Gerd Altmann / pixelio.de

Laden ...
Fehler!