EXIT – Freitodbegleitung in der Schweiz
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, in der Schweiz gibt es aber mit EXIT einen Verein für Freitodbegleitung, der todkranke Patienten bei ihrem Sterben unterstützt.Freitodbegleitung für Schwerstkranke - Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Der ehemalige Bundesliga-Profi Timo Konietzka hat am 12. März 2012 aufgrund einer unheilbaren Krebserkrankung die Dienste von EXIT in Anspruch genommen und ist freiwillig aus dem Leben geschieden. Der Freitod von Timo Konietzka sorgt für eine neue Diskussion über aktive Sterbehilfe.
Definition für aktive Sterbehilfe
Es gibt verschiedene Sichtweisen, was unter aktiver Sterbehilfe zu verstehen ist und wie sie sich von passiver Sterbehilfe unterscheidet. Aktive Sterbehilfe wird definiert als die Durchführung lebensverkürzender Maßnahmen auf der Grundlage der tatsächlichen oder mutmaßlichen Willensäußerung einer Person. Aktive Sterbehilfe wird in den meisten Fällen durch eine Überdosis eines Narkosemittels, eines Schmerz- und Beruhigungsmittels, eines Muskelrelaxans (Mittel zur Muskelentspannung), von Insulin, eine Kaliuminjektion oder eine Kombination dieser Mittel durchgeführt.
Der Verein EXIT-Deutsche Schweiz
EXIT ist ein eingetragener Verein, wurde im Jahre 1982 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Zürich. Mit über 50000 Mitgliedern zählt er zu den weltweit größten Sterbehilfe- und Patientenverfügungsorganisationen. Der Verein setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben ein, weil es laut dem Leitbild von EXIT Ausdruck der Menschenwürde und ein Grundrecht jedes einzelnen Menschen ist. Die angebotene Freitodbegleitung versteht der Verein als letzten Dienst am Menschen. Der begleitete Freitod bei EXIT ist nur für Schweizer Staatsbürger bzw. für in der Schweiz lebende Personen möglich. Bei allen Aktivitäten wird strikt auf die Einhaltung geltender Gesetze geachtet. EXIT ist aber auch im Bereich Aufklärung tätig und steht mit Vertretern der Politik in Verbindung.
Was EXIT tut
Der Verein versucht auf vielfältige Weise den Anliegen der Hilfesuchenden gerecht zu werden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen vor allem:
• Beratung durch persönlichen Kontakt
• Hilfestellung bei Problemen (Rechtsschutz, Durchsetzung der Patientenverfügung)
• Weitervermittlung an andere Organisationen
• Palliative Pflege und Betreuung (Hospiz-Stiftung Palliacura wider das Leiden)
• Begleitung durch ausgebildete Fachkräfte (FreitodbegleiterInnen)
Bei allem, was der Verein EXIT tut, wird versucht, immer den einzelnen Menschen im Blick zu behalten und sein Selbstbestimmungsrecht zu achten. Dennoch hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, in jedem Beratungsgespräch auf mögliche soziale Hilfen hinzuweisen und Alternativen zum Freitod (z.B. Therapien, insbesondere Palliativtherapien) anzubieten. Sterbehilfe wird als Sterbebegleitung verstanden.
Aktive Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland
Anders als in der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt (§ 216 Strafgesetzbuch). Zwar gibt es das Gesetz zur Patientenverfügung sowie ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 2010 (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 2 StR 454/09), die beide die Selbstbestimmung des Patienten stärken. Dennoch ist der Umgang mit aktiver Sterbehilfe immer noch problematisch. Hier sollten bald klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um langwierige Prozesse zu vermeiden und allen beteiligten Rechtssicherheit zu geben. In Deutschland setzt sich vor allem die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben für die Rechte Betroffener ein.