Pflicht für Feuerlöscher?

Bei Räumen mit Heizöllagerung, am Arbeitsplatz oder bei vermieteten Objekten ist das Vorhandensein von Feuerlöschern Pflicht. Je nach Größe des Objektes müssen sogar mehrere davon zugänglich sein. Die entsprechenden Brandschutzverordnungen geben für diese Objekte weitere Auskunft.

Hier soll es vor allem um Feuerlöscher in privaten Haushalten gehen. Dort besteht nämlich keine gesetzliche Pflicht, einen Feuerlöscher vorzuhalten. Dennoch sollte man so handeln, als ob es eine Verpflichtung gäbe ... und sich auf jeden Fall einen oder mehrere Löscher anschaffen.

Arten von Feuerlöschern

Füllung

  • Pulverlöscher: Pulverlöscher kommen für die Brandklassen A, B, C und manchmal auch D zum Einsatz. Sie beinhalten ein spezielles chemisches Löschpulver, das den Brand erstickt. Der Vorteil ist, dass mehrere Brandklassen mit nur einem Löscher abgedeckt werden, da ja meistens auch mehrere verschiedene Materialien brennen. Der Nachteil bei einem Pulverlöscher ist, dass man hinterher sämtliche Elektrogeräte wegwerfen kann und das Haus neu renovieren muss, weil das Löschpulver sich in jeder noch so kleinen Ritze absetzt.
  • Schaumlöscher: Schaumlöscher verbinden ein Schaumkonzentrat mit Wasser. Die Mischung legt sich dann auf den Brand und erstickt ihn. Gleichzeitig kühlt es glühende Gegenstände. Meistens sind Schaumlöscher für die Brandklassen A und B gedacht.
  • Wasserlöscher: Sie löschen – wie der Name schon vermuten lässt – nur mit Wasser, welches über eine Kartusche mit Druck aus dem Löscher hinaus und auf das Feuer gepresst wird. Wasserlöscher kommen ohne chemische Zusätze aus, eignen sich aber nur für Brände der Klasse A.
  • Kohlenstoffdioxidlöscher: CO2-Löscher ersticken das Feuer durch Gas, welches den Sauerstoff verdrängt, welchen das Feuer zum Brennen braucht. Der Löscher arbeitet ohne Feuchtigkeit, was ihn für den Einsatz an Maschinen und technischen Anlagen geeignet macht, denn das Löschmittel leitet keine Elektrizität. Für den Hausgebrauch eignet sich der Löscher nur bedingt, da seine erstickende Wirkung natürlich nicht nur für das Feuer gilt, sondern auch für die Menschen außenherum. Ohne entsprechende Einweisung in der Handhabung kann nur eine kleine Unbedachtheit verheerende Folgen haben, wenn man ohnmächtig wird und das Feuer gleichzeitig aber noch nicht komplett gelöscht ist.
  • Fettbrand-Feuerlöscher: Sie kommen meistens in der Küche zum Einsatz. Brennende Fette gehören zur Brandklasse F und dürfen niemals mit einem Wasser-, Pulver-, oder Schaumlöscher bekämpft werden. Pulverlöscher blasen das brennende Fett noch weiter durch die Wohnung. Wasser,- bzw. Schaumlöscher enthalten Wasser, welches mit brennendem Fett keinesfalls in Berührung kommen darf, denn das würde zu einer Fettexplosion führen und den Fettbrand nur noch verstärken.

 

Größe

Generell sollte man die Größe des Feuerlöschers so wählen, dass er von allen Haushaltsmitgliedern problemlos gehandhabt werden kann. Gleiches gilt für das Gewicht. Es ist sinnvoller, 2 Löscher á 6 Kilogramm im Haus zu haben als einen mit 12 Kilogramm, den eine schwächere oder gehandicapte Person im Brandfall nicht tragen kann. Die gängigen Größen sind

  • 6 Kilogramm für den Haushalt, den Hobbykeller oder das Ferienhaus. Die empfohlene Menge an Löschern bemisst sich nach der Größe des Objektes und auch nach der Anzahl der Personen im Haus. Es schadet nicht, wenn auf jeder Etage ein Löscher steht. Sind insgesamt mehrere im Haus vorhanden, können auch gleichzeitig mehrere Haushaltsmitglieder löschen. Sinnvoll ist auch bei Bränden mit mehreren Brandklassen, dass die Löschpersonen unterschiedliche Löscherarten verwenden.
  • 2 Kilogramm für den Wohnwagen oder das Auto. Ein Feuerlöscher im Auto ist zwar keine Pflicht, kann aber ein kleines Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr in Schach halten.
  • Sprühdosen mit 500 bis 1000 Gramm sind meistens Fettbrandbekämpfer der Klasse F und sollten ebenfalls in keinem Haushalt fehlen. Die Dosen sind nicht so sperrig wie die großen Feuerlöscher und können (und sollen) daher genau dort platziert werden, wo sie am ehesten gebraucht werden – nämlich in der Küche.

 

Brandklassen

  • A: feste Stoffe wie Papier, Holz, Gummi, Textilien,...
  • B: flüssige oder flüssigwerdende Stoffe wie Teer, Alkohol, Spiritus, Benzin,...
  • C: Gase wie Methan, Wasserstoff, Erdgas,...
  • D: Metalle wie Lithium, Natrium, Aluminium, Magnesium,...
  • F: Fette und Öle

Die Brandklasse E für Elektrobrände wurde abgeschafft, da für diese Brände auch die anderen Löscher verwendet werden können. Hin und wieder sind jedoch noch ältere Exemplare mit der Kennung E anzutreffen.

Anschaffung, Kosten und Wartung

Die Kosten für einen Feuerlöscher variieren je nach Größe, Alter und verwendetem Löschmittel. Pulverlöscher sind in der Regel etwas günstiger zu haben als Schaumlöscher, neuere Geräte sind teurer als ältere. Sparsamkeit ist beim Kauf eines Feuerlöschers jedoch fehl am Platz. Wer gleich in ein anständiges Gerät investiert, lebt mit einem wesentlich sichereren Gefühl.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Feuerlöscher zu beziehen, angefangen vom Fachgeschäft über Baumärkte bis zum Onlineversandhandel. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange die Qualität stimmt. Das wiederum lässt sich an der Prüfplakette leicht feststellen.
  • Herstellungsdatum: Natürlich sollte der Löscher nicht zu alt sein. Aber es ist auch nicht notwendig, dass er im Jahr des Kaufs hergestellt worden sein muss. Ein oder zwei Jahre alte Geräte sind ebenfalls im Handel als "neu" erhältlich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Prüfplakette. Alle zwei Jahre sollte der Löscher gewartet und überprüft werden und dann natürlich auch die Plakette aktualisiert werden. Kauft man also einen Löscher aus dem letzten oder vorletzten Jahr, so ist das auch in Ordnung, sofern er ordnungsgemäß gewartet wurde.
  • Hat man den Löscher erst einmal im Haus, so sollte man ihn selbstverständlich dann ebenfalls alle 2 Jahre warten lassen. Das lässt man in der Regel von einem Fachbetrieb durchführen, die Kosten belaufen sich auf etwa 20-30 Euro.

Was tun im Brandfall? - Der Einsatz des Feuerlöschers und weitere Maßnahmen

  • Feuerlöscher sind nicht unerschöpflich. Sie sind für die Bekämpfung von Entstehungsbränden gedacht und nicht, um damit ein ganzes Haus zu löschen. 
  • Daher muss vor dem Einsatz mit dem Feuerlöscher erst die Feuerwehr verständigt werden.
  • Sicherheit geht vor! Bevor man löscht, müssen zunächst alle Personen in Sicherheit gebracht werden.
  • Sind mehrere Personen und Löscher vorhanden, sollte das Feuer gemeinsam bekämpft werden. Das ist effektiver und sicherer.
  • Sprühen Sie niemals gegen den Wind! Das heiße Pulver weht Ihnen sonst direkt ins Gesicht. Sprühen Sie immer stoßartig und nach unten gerichtet.
  • (Vermeintlich) bekämpftes Feuer niemals aus den Augen lassen und in jedem Fall warten, bis sich die Feuerwehr der Sache annimmt. Ein unbemerkter Schwelbrand kann leicht wieder aufflammen. 
  • Tropfbrände werden von oben nach unten, Flächenbrände von unten nach oben gelöscht.
  • Nicht die Flammen löschen, sondern den Löscher in die Glut und auf die brennenden Gegenstände richten!

Bleibt nur zu hoffen, dass der Feuerlöscher niemals zum Einsatz kommen muss und nach seiner Lebenszeit von bis zu 20 Jahren ungenutzt gegen einen neuen Löscher ausgetauscht wird. 

Sonja, am 14.08.2016
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