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Die Plauderecke

BAUERNFÄNGER unterwegs WARNUNG an ALLE Selbstständigen

Merlin
Beiträge: 176
Nachricht
am 05.11.2013

Achtung WARNUNG an alle, absolut ERNST.

Eine Bekannte (kleine Selbstständige/Nagelstudio) wurde von einer Fa. EBVZ während der Arbeit angerufen. Es geht um einen Eintrag in irgend ein elektronisches Register/Adressbuch. Die stellen einige Fragen, die man normalerweise mit JA beantwortet. Daraus wurde ein kostenpflichtiger angeblicher Vertrag für DREI Jahre. Kosten 856,80 €.

Mir liegt die DVD vor. Meiner Meinung nach getürkt und damit gemäß § 263 StGB strafbar. Aber aus der Nummer rauszukommen ist nervig, stressig und mit Anwaltskosten verbunden. Also Achtung am Telefon! EBVZ aus MELLE!

Selbstständige haben KEIN WIDERRUFSRECHT, sind in diesem Sinne keine Verbraucher. Darauf spekulieren die. Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht!!!!!!!

LG Merlin

Wandern, Radfahren, Natur erleben, ich empfehle einen Kurzurlaub in der Gemeinde Windeck
Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 05.11.2013

Danke für die Warnung.

Das ist ja eine hinterhältige Masche!!

Donnaya
Beiträge: 169
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am 05.11.2013

Hast du zufällig die Telefonnummer dieses Pseudounternehmens? Dann könnte man die gleich auf die Sperrliste setzen.

Ich torkel durch ein Feuerwerk aus menschlicher Unmenschlichkeit (aus "Nur ein Narr" von Goethes Erben)
Merlin
Beiträge: 176
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am 05.11.2013

Es handelt sich um die EBVZ Spenger Str. 2 / 49328 Melle Telef.: 0 5226 - 31812 - 20.

Die machen am Telefon richtig Druck. Am Besten, direkt auflegen. Keine Fragen beantworten!

Gegenfrage: Wer sind Sie, Was wollen Sie und Tschüss.

Meine Bekannte ist Russlanddeutsche und der Sprache nicht so mächtig. Ich bin mit ihrem Ehemann befreundet. Auf der CD hört man nur den Vertreter Fragen stellen und dann 5 - 6 mal Ja als Antwort. Meiner Meinung nach ein Zusammenschnitt. Aber wie gesagt, extrem nervig da rauszukommen.

LG Merlin 

Wandern, Radfahren, Natur erleben, ich empfehle einen Kurzurlaub in der Gemeinde Windeck
Elli
WizzAngel
Beiträge: 645
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am 05.11.2013

Diese Masche wird immer häufiger angewendet. Teilweise bekommt man Schreiben, die ziemlich amtlich aussehen. IMMER das Kleingedruckte lesen, auch wenn die Zeit noch so knapp ist. Dass am Telefon so ein Vertrag zustande gekommen ist, kann ich mir kaum vorstellen. Deine Bekannte sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort kann kann sie sich beraten lassen. Ein Bekannter bekam mal den Rat (ich glaube, das war sogar von der VBZ) einfach nicht zu reagieren, auch wenn die Mahnungen immer härter ausfallen. Solche Unternehmen würden es kaum soweit kommen lassen, das Geld einzuklagen. Wer geht schon gerne mit unseriösen Machenschaften vors Gericht ;.) Und so war es auch. (Nachahmung auf eigene Gefahr!!!)

Schau mal, ob diesr Links weiterhelfen:

https://www.youtube.com/watch?v=uT7tzKsXmZM

https://www.youtube.com/watch?v=M_pv2zGo0b0

Simon
Admin
Beiträge: 3021
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am 05.11.2013

In so einem Fall jedenfalls nie bezahlen! Solche schwarzen Schafe spekulieren darauf, dass man aus Angst vor einem Gerichtsverfahren bezahlt, aber die werden kaum so bekloppt sein, ein Gerichtsverfahren anzustreben, bei dem sie ohnehin verlieren.

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Simon
Admin
Beiträge: 3021
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am 05.11.2013

Fast das Gleiche gilt auch für überteuerte Abmahnungen wegen verletzten Bildrechten.

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Donnaya
Beiträge: 169
Nachricht
am 05.11.2013

Gehört die Gier erst zum engsten Freundeskreis,

sind Skrupel und Gewissen für immer leis'

Danke Merlin. Hab die Nummer auf meine Sperrliste gesetzt.

Deiner Bekannten drücke ich die Daumen, dass sie da wieder rauskommt.

Ich torkel durch ein Feuerwerk aus menschlicher Unmenschlichkeit (aus "Nur ein Narr" von Goethes Erben)
jofl
Beiträge: 627
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am 05.11.2013

Für Telefongeschäfte gelten dieselben Kündigungsrechte wie für die sogenannten Haustürgeschäfte: 14 Tage.

Brief unter Zeugen einkuvertieren und in Begleitung eines Zeugen als Einschreiben wegschicken (nötigenfalls Einschreiben mit Rückschein). Kostet zwar Geld, aber dann ist man die Sache los.

Gruß,

johannes

Merlin
Beiträge: 176
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am 05.11.2013

"Unternehmer haben bei sogenannten Haustürgeschäften keine Widerrufsmöglichkeit, da die von Ihnen abgeschlossenen Verträge mit ihrer Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen."

So steht es im Gesetz, also vorher aufpassen. Unternehmer sind laut Gesetz keine Verbraucher @jofl

LG Merlin

Wandern, Radfahren, Natur erleben, ich empfehle einen Kurzurlaub in der Gemeinde Windeck
jofl
Beiträge: 627
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am 05.11.2013

Da hast du natürlich Recht, Merlin. Sorry für meine Unachtsamkeit!

Efes
Beiträge: 559
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am 05.11.2013

Bekomme ständig Telefonanrufe, die ich grundsätzlich abwürge! Wer seriös ist, schickt mir UNterlagen per Post, ansonsten gibt es kein "Ja" am Telefon. Habe es mir sogar angewöhnt, bei entsprechenden Anrufen grundsätzlich Worte wie "ja" zu vermeiden! (Nicht einfach, aber es geht). Allerdings bedeutet das nicht, dass ENtsprechendes per Post seriös ist. Auf unterschiedliche Namen, bzw. Firmenbezeichnungen u.ä. abe immer mit gleicher Adresse habe ich hartnäckig regelmäßig Post bekommen von Ganoven (meine Meinung!) die sowohlmit Papierart als auch Aufmachung vorgaukeln eine offizielle Statliche Stelle zu sein. In der Firmierung kommt beispielsweise das Wort "Zentrale" vor. Eigentlich sollte man nur bestätigen dass alle Daten richtig sind … Wer sich aber die Mühe mach, und das (sehr!!!!) kleingedruckte zu lesen, wird feststellen, dass er mit seiner UNterschrift im Jahr plätzlich 1500.- Euro oder ähnlich zahlen darf. Zunächst wanderten sämtliche Brief im Mülleimer. Inzwischen gehen Sie als "Annahme verweigert" zurück. Obs hilft?!?!?!?!

Leider schafftes unsere (von mir höchst geschätze!!!!) Demokratie und Staatsform nicht – warum auch immer – solchem Pack den Garaus zu machen! Dies gilt im übrigen für andere aggressive Unternemungen wie diverse "Kaffeefahrten" etc. auch.

Elli
WizzAngel
Beiträge: 645
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am 06.11.2013

Efes: 05.11.2013 - 21:21

 Zunächst wanderten sämtliche Brief im Mülleimer. Inzwischen gehen Sie als "Annahme verweigert" zurück. Obs hilft?!?!?!?!

Ich habe, nachdem ich den Vermerk auf ungeöffneten Briefumschlägen "wegen betrügerischer Absichten Annahme verweigert" geschrieben habe, keine weitere Schreiben mehr erhalten.

Man sollte sich angewöhnen bei zweifelhafter Post, also alles was amtlich oder nach Branchenverzeichnis etc. aussieht, immer erst im Internet nach dem Absender zu schauen! Das spart viel Geld und Nerven.

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