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Die Plauderecke

Der Spaß mit dem Bilderrecht geht weiter

Simon
Admin
Beiträge: 3021
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am 21.03.2014

Nachdem neulich Pixelio im Zusammenhang mit einer Abmahnung schon negative Schlagzeilen machte, gibt es heute wieder ein bedenkliches Gerichtsurteil:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verstoss-gegen-CC-Lizenz-Deutschlandradio-muss-zahlen-2151308.html

Letztlich geht es um die Frage: Was ist kommerziell und was nicht? Schon immer eine etwas unklare Sache. Dem Urteil nach haben wir auch auf Pagewizz sicher eine ganze Reihe betroffener Bilder. Wir setzen uns dazu die Tage zusammen und überlegen, wie wir darauf reagieren ... Insbesondere Flickr-Bilder lassen wir bislang mit CC-BY-NC Lizenz zu, da typische Blog-Artikel, wie wir sie hier auf Pagewizz haben, bislang als redaktioneller Inhalt eingestuft sind. Sollte auch nach wie vor so passen.

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 21.03.2014

Da nimmt das Kölner Landgericht aber auch eine sehr spezielle Sichtweise ein...

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Federspiel
Beiträge: 105
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am 21.03.2014

Wie sieht es denn mit Pixelio-Bildern aus, die "nur zur redaktionellen Nutzung" freigegeben sind? Seit hier mal jemand erklärt hat, dass Bilder in Artikeln redaktionell sind, solange man nicht direkt mit den Bildern Geld verdient, habe ich davon auch ein paar eingesetzt.

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 22.03.2014

Leider hängt auch hier viel von den Uploadern und den Richtern ab. Wie man sieht, vertritt das Landgericht Köln eine sehr abmahnerfreundliche Stellung. Wir sehen das anders und auch der erste Fall mit Pixelio ist natürlich ziemlicher Unsinn.

Leider befindet man sich in dem Fall hier in einer rechtlichen Grauzone. D.h. die Urteile sind nicht eindeutig und man ist leider oft von der Sichtweise der Richter abhängig. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, verwendet einfach Bilder von Pixabay.

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 24.03.2014

Ab wann die Nutzung eines Bildes "kommerziell" und wann nur redaktionell ist, frage ich mich auch schon lange. Als ich noch Pixelio-Bilder verwendet habe, bin ich da grundsätzlich auf Nummer Sicher gegangen, indem ich nur solche Fotos genommen habe, die sowohl die redaktionelle als auch die kommerzielle Nutzung erlauben.

Auf einer Seite, die ich beim schnellen Googeln gefunden habe, heißt es bzgl. der kommerziellen Nutzung von Bildern:

F: Was ist der Unterschied zwischen "privater Nutzung” und "kommerzieller Nutzung”?

A: Private Nutzung wird gemeinhin als Verwendung bezeichnet, die nicht auf kommerziellen Gewinn abzielt. Private – also nicht-kommerzielle – Verwendungen sind beispielsweise private Briefe oder Hochzeitsanzeigen.

Kommerzielle Verwendung hingegen dient nach gängiger Definition kommerziellen Zwecken sowie der Absatz- und Verkaufsförderung. Beispiele für kommerzielle Verwendung sind eine Unternehmenswebsite, Werbebroschüre, -anzeige, -präsentation oder ein Produkt.

Ich meine, klar: Einerseits sind unsere Artikel redaktionell = informativ ausgerichtet. Aber andererseits bewerben wir in diesen informativen Artikeln auch Produkte und verdienen Geld damit und mit Adsense = kommerziell. Dabei spielt es keine Rolle, ob es nur ein Cent oder einige Euro sind. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist doch per definitionem allein schon dadurch gegeben, dass wir diese Möglichkeiten nutzen, oder? Was tatsächlich dabei herausspringt, dürfte nach so einer Definition also nach meiner (laienhaften) Auffassung wohl nicht der Punkt sein. Oder gibt es irgendwo fachliche / juristische Einschätzungen dazu, dass sich das mit der redaktionellen vs. kommerziellen Nutzung nur auf die Bilder bezieht und nicht auf die Art der Verwendung (also z. B. in einem Artikel)?

Fazit: Hundertprozentig auf Nummer Sicher gehen kann man tatsächlich nur, indem man keines dieser Bilder verwendet. Und wenn doch, wenn bei der Verwendung für Artikel mit kommerziellen Elementen wie Amazon- oder Adsense-Affiliatelinks sowohl die redaktionelle als auch die kommerzielle Nutzung der betreffenden Bilder erlaubt ist.

Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 24.03.2014

Simon: 21.03.2014 - 08:25

Insbesondere Flickr-Bilder lassen wir bislang mit CC-BY-NC Lizenz zu, da typische Blog-Artikel, wie wir sie hier auf Pagewizz haben, bislang als redaktioneller Inhalt eingestuft sind. Sollte auch nach wie vor so passen.

Also, ich persönlich verwende grundsätzlich keine Flickr-Fotos und gedenke auch nicht, dies zu ändern.

Und nur weil "Keine Urheberrechtsbeschränkungen bekannt" sind, wie es unter den Common-Fotos bei Flickr steht, ist das noch lange keine Garantie dafür, dass das Bild tatsächlich frei verwendbar ist - oder? Ich wäre da also vorsichtig.

Adele_Sansone
Beiträge: 545
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am 25.03.2014

Wer Bilder von Blumen braucht - ich habe einen großen Fundus - einfach melden.
Wenn geht, wird geholfen.

Lg

adele

Federspiel
Beiträge: 105
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am 25.03.2014

Nachdem ich mich noch einmal durch einen langen Thread gequält habe, habe ich die dort verlinkte Seite wiedergefunden, auf der der Unterschied zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung erklärt wird: Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Es geht dabei nicht um den Unterschied privat - kommerziell, also ob man überhaupt mit dem Schreiben Geld verdient, sondern redaktionell - kommerziell. Natürlich ist redaktionell nicht dasselbe wie privat. Es dürfen auch Werbeanzeigen auf der Seite stehen. Aber die verwendeten Bilder müssen einem redaktionellen Zweck dienen, das heißt, den Inhalt des Artikels illustrieren. Bei den meisten eher informativ ausgerichteten Artikeln dürfte das wohl der Fall sein. Wie es allerdings bei "Verkaufsartikeln" aussieht, weiß ich nicht. Ich persönlich hätte da schon Bedenken. Persönlich setze ich in solchen Artikeln auch nur Amazon-Bausteine ein, dadurch wird der Text schon bunt genug. Bleibt dann nur noch das Vorschaubild als Problem ...

Insgesamt finde ich aber, man sollte sich auch nicht verrückt machen lassen, das heißt, auf passende Bilder verzichten, nur weil es Abmahnanwälte gibt. Ich bemühe mich darum, alle Vorschriften zu erfüllen, mehr kann ich nicht tun. Wenn es mich dann trotzdem erwischt ... hätte ich es wahrscheinlich sowieso nicht verhindern können. Leben ist immer lebensgefährlich, sagte mal irgendein kluger Mensch.

Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 25.03.2014

@ Federspiel: Okay. Nach dieser Definition dürfte bei Bildern, die rein illustrierenden Zwecken in Artikeln dienen (also so, wie ich sie stets verwendet habe), tatsächlich nichts zu befürchten sein. Und wenn sich doch einmal irgendwelche Fachleute darüber beschweren sollten, wären diese im Unrecht. Danke für die Info.

ultimapalabra
WizzAngel
Beiträge: 1974
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am 25.03.2014

Bei den meisten eher informativ ausgerichteten Artikeln dürfte das wohl der Fall sein. Wie es allerdings bei "Verkaufsartikeln" aussieht, weiß ich nicht. Ich persönlich hätte da schon Bedenken. Persönlich setze ich in solchen Artikeln auch nur Amazon-Bausteine ein, dadurch wird der Text schon bunt genug. Bleibt dann nur noch das Vorschaubild als Problem ...

Danke Federspiel für die Recherche!

Bei Pagewizz gibt es nach meinem Verständnis nur redaktionelle Artikel, einige haben eben zusätzlich passende Produktanzeigen z. B. von Amazon. Da sehe ich formell keinen Unterschied zu Artikeln mit Adsense.

Ich weiß, was Du mit Verkaufsartikeln meinst, aber objektiv betrachtet handelt es sich ja nicht um Werbekampagnen, sondern um Artikel. Rechtlich dürfte es doch eigentlich keinen Unterschied machen, ob ein Autor über Produkte oder über ein beliebiges Thema schreibt.

Für mein Verständnis ist eine kommerzielle Nutzung von Bildern nur dann gegeben, wenn mit diesen Bildern selbst Geld verdient wird.

Auch in Artikeln mit Werbeanzeigen dienen normale Bilder, anders als Produktbilder, nur der Illustration.

Aber wie wir gesehen haben, urteilen Gerichte leider teilweise anders als der gesunde Menschenverstand.

LG,

Angela

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 31.03.2014

Hallo zusammen,

den Sachverhalt mit redaktionellen Inhalt sehen wir genau so wie Angela. Als Literatur, die auf dem aktuellsten Stand der Zeit ist, kann ich das Buch Recht für Fotografen: Der Ratgeber für die fotografische Praxis von Wolfgang Rau empfehlen. Zu speziellen Themen aus dem Buch sind auch entsprechende Videos im Netz zu finden:

http://pixabay.com/de/blog/posts/public-domain-bilder-und-bildrechte-was-ist-erla-33/

LG, Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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