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Die Plauderecke

Neues Urteil zum Thema Social PlugIns

Nante
Beiträge: 118
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am 09.12.2011

Ich wollte dies aus informatorischen Gründen hier mal posten. Vielleicht ist es ja für den einen oder anderen wichtig, wer weiß.

 

Urteil Social PlugIns

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Hans
Admin
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am 09.12.2011

Oh, da hat mal wieder ein Richter ein Urteil gefällt - hoffentlich hat er auch Ahnung von der gängigen Internetpraxis... Na, wir warten mal ab, was die Zukunft bringt.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Nante
Beiträge: 118
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am 09.12.2011

Die gleichen Fragen habe ich mir im Stillen übrigen auch gestellt. Leider sieht in der Juristerei (ich weiß, wovon ich rede, habe über 30 Jahre als Büroleiterin in Anwaltspraxen gearbeitet) es immer so aus, dass Juristen ganz allgemein in der Regel keine Ahnung vom wirklichen Leben da draußen haben. Ich bin der persönlichen Meinung, dass auf Urteilen nicht "Im Namen des Volkes", sondern "Im Namen des Richters" stehen sollte.

Mir stellt sich hier nur die Frage, welche Anwaltskanzleien möglicherweise wieder einmal auf die lukrativen Abmahnschreiben sich einschießen werden und wie wild Post mit hohen Kostenrechnungen und Unterlassungserklärungen verschicken.

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Hans
Admin
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am 09.12.2011

Hallo Nante,

Yupp, da hast  nicht ganz unrecht... Die Abm(w)ahnwälte lechzen doch nur nach solchen Gelegenheiten!

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Nante
Beiträge: 118
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am 09.12.2011

Die ersten Reaktionen:

 

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/faq_de.html#6

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Nante
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am 09.12.2011

Jedenfalls nicht nach Deutschland

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Nante
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am 09.12.2011

Ich denke jetzt mal einfach laut:

Das Urteil geht völlig an der Realität vorbei. Ich denke, dass jetzt erst einmal die Betreiber dieser Seiten gefragt sind und entsprechend reagieren müss(t)en. Da in den USA trotz latenter Versuche man es ja nicht geschafft hat, den Datenfluss zu unterbinden, tut man dies jetzt eben im "puristischen" Deutschland.

Die Frage ist nun, was macht man? Muss irgendwo ein Hinweis oder sogar ein spezieller Button auf den Seiten erfolgen?

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Nante
Beiträge: 118
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am 09.12.2011

Ich habe mal gegoogelt.

Diese Seite hier ist meiner Meinung und Erfahrung nach rechtlich ganz gut aufgeschlüsselt und vor allem abgesichert. Allerdings bezieht sie sich nur auf facebook. Die anderen PlugIn müssten entsprechend (bei Interesse) mit eingebunden werden, so vermutlich auch Amazon.

Vielleicht sollte man vorsorglich sowas in der Art in die AGB mit aufnehmen, um Anwälten nicht gleich Tür und Tor zu öffnen.

http://www.gesobau.de/impressum/hinweis-zu-social-plugins-z-b-facebook/

 

 

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
profkm
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am 30.12.2011

Hallo, Simon,

bei Heise.de findet sich inzwischen ein System, das dem ULD entspricht. Hier wird der like-Button erst nach einer Freischaltung geladen. Das System darf auch übernommen werden. Mehr hier:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Co-2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1335091.html

 

Die Lib findest du hier: http://www.heise.de/extras/socialshareprivacy/ 

LG
Peter  

Hans
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am 30.12.2011

Hallo Peter,

das haben wir schon entdeckt... Heise löst das elegant :-) Im Moment lassen wir es aber so wie es ist, da sich - wie Simon schon geschrieben hat - auch große Seiten noch die "normalen" like Buttons verwenden.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Grace
WizzAngel
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am 30.12.2011

 

profkm: 30. Dec 2011, 17:10

Hallo, Simon,

bei Heise.de findet sich inzwischen ein System, das dem ULD entspricht. Hier wird der like-Button erst nach einer Freischaltung geladen. Das System darf auch übernommen werden. Mehr hier:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Co-2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1335091.html

 

Die Lib findest du hier: http://www.heise.de/extras/socialshareprivacy/ 

LG
Peter  

Das ist etwas umständlich (nervig). Dem bequemen Internetuser könnte es schon wieder zuviel Aufwand sein, zweimal auf einen Button klicken zu müssen. (Bei mir würde das schon wieder alles blockieren und hängen...)

Im Internet ist man sowieso ein offenes Buch - welchem Richter ist denn der Schmarrn eingefallen?

Grace
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am 30.12.2011

 

Hans: 30. Dec 2011, 17:37

Hallo Peter,

das haben wir schon entdeckt... Heise löst das elegant :-) Im Moment lassen wir es aber so wie es ist, da sich - wie Simon schon geschrieben hat - auch große Seiten noch die "normalen" like Buttons verwenden.

LG Hans

Oh ja, bitte, nichts ändern!! Ich bin jetzt noch am "reparieren" meiner alten Artikel. Die Einstellung "Überschrift 2" hat es auch verändert. Jetzt hab ich da normale Sätze und keine fetten, großen Zwischenüberschriften mehr. Das muss ich jetzt in "Überschrift 3" ändern. Weinend

Hans
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am 30.12.2011

 

Grace: 30. Dec 2011, 17:56

 

Das ist etwas umständlich (nervig). Dem bequemen Internetuser könnte es schon wieder zuviel Aufwand sein, zweimal auf einen Button klicken zu müssen. (Bei mir würde das schon wieder alles blockieren und hängen...)

Das ist auch ein Grund, warum wir nichts dran ändern. Der Internet Nutzer von heute möchte nur einmal klicken und nicht noch irgendwelche Schalterchen umlegen müssen.

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Hans
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am 30.12.2011

 

Grace: 30. Dec 2011, 17:56

 

Im Internet ist man sowieso ein offenes Buch - welchem Richter ist denn der Schmarrn eingefallen?

Der Richter hat jedenfalls auch einen an der Waffel. Hauptsache Richtlinien einführen, die in der Praxis völlig untauglich sind!

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Grace
WizzAngel
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am 30.12.2011

.... und den Online-Portalen das Geld-Verdienen noch schwerer machen.

Hans
Admin
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am 30.12.2011

yupp... und ganz toll abmahnen und abzocken können sie auch!!!

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Grace
WizzAngel
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am 31.12.2011

Äh.... die Daten von Google Analytics sind sehr wichtig, wenn man als Online-Portal weiter bestehen möchte. Neben den Daten stehen ja keine Namen.... Unentschlossen 

Hans
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am 31.12.2011

Kommt nicht in die Tüte. Wer sich im Web bewegt, muss wissen, dass er Daten von sich preisgibt. Das fängt schon beim Aufruf einer Webseite an: Man kann jederzeit die Ip-Adresse herausfinden und noch einiges mehr...

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
profkm
WizzAngel
Beiträge: 1338
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am 01.01.2012

Also, ich finde einen solchen anonymen Post eher fragwürdig. Ich kann meinen Namen unter jede hier gepostete Kritik von mir setzen.

Grundsätzlich kann ich auch in der ungebremsten US-Version von Analytics nicht feststellen, wer da auf meiner Seite war. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass Google oder ein Mitarbeiter von Google das könnte. ist nicht von der Hand zu weisen.

Auf meinen Projekten nutzen wir GA nur datenschutzkonform mit Anonymisierung der IP. Dabei wird aus der IP-Adresse xxx.yyy.zzz.aaa des Surfers schlicht xxx.yyy.zzz.0. Damit kann der konkrete Bezug nicht herstellt werden und gilt als akzeptabel. Die Analyse, die ich brauche, geht damit trotzdem noch.

LG
peter

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