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Die Plauderecke

Neues Urteil zum Thema Social PlugIns

Nante
Beiträge: 118
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am 09.12.2011

Ich wollte dies aus informatorischen Gründen hier mal posten. Vielleicht ist es ja für den einen oder anderen wichtig, wer weiß.

 

Urteil Social PlugIns

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Hans
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am 09.12.2011

Oh, da hat mal wieder ein Richter ein Urteil gefällt - hoffentlich hat er auch Ahnung von der gängigen Internetpraxis... Na, wir warten mal ab, was die Zukunft bringt.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Simon
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am 09.12.2011

Ist ja ein Ding Lächelnd Also ich denke, wir warten da erstmal ab. Ich frage mich schon bei solchen Meldungen, ob die Entscheidungsträger überhaupt wissen, was sie da beschlossen haben. Die Umsetzung ist unrealistisch. Vor allem: Wie steht es dann erst mit Google Analytics oder jedem anderen Analysentool? Hierauf wird in den AGB hingewiesen - und dieser Hinweis ist sowohl obligatorisch als auch rechtsgültig. Dennoch: Ein Besucher wird vorher nicht gefragt. Und wie soll das auch funktionieren? *Kopf schüttelnd*

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Nante
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am 09.12.2011

Die gleichen Fragen habe ich mir im Stillen übrigen auch gestellt. Leider sieht in der Juristerei (ich weiß, wovon ich rede, habe über 30 Jahre als Büroleiterin in Anwaltspraxen gearbeitet) es immer so aus, dass Juristen ganz allgemein in der Regel keine Ahnung vom wirklichen Leben da draußen haben. Ich bin der persönlichen Meinung, dass auf Urteilen nicht "Im Namen des Volkes", sondern "Im Namen des Richters" stehen sollte.

Mir stellt sich hier nur die Frage, welche Anwaltskanzleien möglicherweise wieder einmal auf die lukrativen Abmahnschreiben sich einschießen werden und wie wild Post mit hohen Kostenrechnungen und Unterlassungserklärungen verschicken.

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Hans
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am 09.12.2011

Hallo Nante,

Yupp, da hast  nicht ganz unrecht... Die Abm(w)ahnwälte lechzen doch nur nach solchen Gelegenheiten!

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Nante
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am 09.12.2011

Die ersten Reaktionen:

 

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/faq_de.html#6

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Simon
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am 09.12.2011

Echt seltsam, aber genau so ist es Nante.

Es geht ja sogar noch viel weiter: Im Prinzip trifft das ja zum Beispiel auch auf den Amazon-Baustein bei Pagewizz zu: Beim Carousel etwa werden sicherlich auch Daten an Amazon gesendet. Tse, tse, eine irrsinnige Entscheidung.

Mal überspitzt und vorlaut von mir: Als Websitebetreiber ist meine Lösung dazu am ehesten den Firmensitz nach Großbritannienn zu verlagern und eine LLC Limited zu gründen. Dann hat es sich mit solchen Gesetzten, weil dann Pagewizz offiziell keine deutsche Website mehr ist. Wohin die Steuern dann gehen, weiß ich gar nicht... Lachend

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Nante
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am 09.12.2011

Jedenfalls nicht nach Deutschland

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Nante
Beiträge: 118
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am 09.12.2011

Ich denke jetzt mal einfach laut:

Das Urteil geht völlig an der Realität vorbei. Ich denke, dass jetzt erst einmal die Betreiber dieser Seiten gefragt sind und entsprechend reagieren müss(t)en. Da in den USA trotz latenter Versuche man es ja nicht geschafft hat, den Datenfluss zu unterbinden, tut man dies jetzt eben im "puristischen" Deutschland.

Die Frage ist nun, was macht man? Muss irgendwo ein Hinweis oder sogar ein spezieller Button auf den Seiten erfolgen?

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Nante
Beiträge: 118
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am 09.12.2011

Ich habe mal gegoogelt.

Diese Seite hier ist meiner Meinung und Erfahrung nach rechtlich ganz gut aufgeschlüsselt und vor allem abgesichert. Allerdings bezieht sie sich nur auf facebook. Die anderen PlugIn müssten entsprechend (bei Interesse) mit eingebunden werden, so vermutlich auch Amazon.

Vielleicht sollte man vorsorglich sowas in der Art in die AGB mit aufnehmen, um Anwälten nicht gleich Tür und Tor zu öffnen.

http://www.gesobau.de/impressum/hinweis-zu-social-plugins-z-b-facebook/

 

 

Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt. Wer einen findet, darf ihn dann behalten.
Simon
Admin
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am 10.12.2011

Der Disclaimer von Gesobau.de reicht laut den FAQ von datenschutzzentrum.de nicht aus. Witzigerweise verstößt auch der Disclaimer selbst gegen das neue Gesetz, denn die Seite hat einen Facebook Teilen-Button eingebaut, der sofort aktiv ist.

Laut datenschutzzentrum.de muss der Leser, bevor ein solcher Button aktiviert ist, eben so einen Disclaimer sehen und bestätigen können - Etwa wie die AGB bei der Anmeldung von Pagewizz: "Ich verstehe und akzeptiere die Vereinbarung".

Ein Disclaimer in den AGB würde ohnehin praktisch niemand lesen. Hat jemand von Euch jemals unseren Disclaimer in den AGB zum Thema Google Analytics gelesen? Das ist genau das Gleiche. Wenn das erforderlich ist, wird es auch in den AGB platziert. Das schränkt ja die Nutzung der Website nicht ein.

Das Urteil zu den Social Plugins ist wirklich komplett realitätsfremd und wir werden hier erst einmal gar nichts unternehmen, denn die Forderung ist in dieser Form *$#!!?*! (Zensiertes Wort :-D)

So lange große Seiten, wie zum Beispiel der Spiegel.de nicht darauf reagieren, werden wir sicher auch nichts machen. Ich bin auf jeden Fall gespannt wie sich der Fall entwickeln wird.

LG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
profkm
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am 30.12.2011

Hallo, Simon,

bei Heise.de findet sich inzwischen ein System, das dem ULD entspricht. Hier wird der like-Button erst nach einer Freischaltung geladen. Das System darf auch übernommen werden. Mehr hier:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Co-2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1335091.html

 

Die Lib findest du hier: http://www.heise.de/extras/socialshareprivacy/ 

LG
Peter  

Hans
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am 30.12.2011

Hallo Peter,

das haben wir schon entdeckt... Heise löst das elegant :-) Im Moment lassen wir es aber so wie es ist, da sich - wie Simon schon geschrieben hat - auch große Seiten noch die "normalen" like Buttons verwenden.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Grace
WizzAngel
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am 30.12.2011

 

profkm: 30. Dec 2011, 17:10

Hallo, Simon,

bei Heise.de findet sich inzwischen ein System, das dem ULD entspricht. Hier wird der like-Button erst nach einer Freischaltung geladen. Das System darf auch übernommen werden. Mehr hier:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Co-2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1335091.html

 

Die Lib findest du hier: http://www.heise.de/extras/socialshareprivacy/ 

LG
Peter  

Das ist etwas umständlich (nervig). Dem bequemen Internetuser könnte es schon wieder zuviel Aufwand sein, zweimal auf einen Button klicken zu müssen. (Bei mir würde das schon wieder alles blockieren und hängen...)

Im Internet ist man sowieso ein offenes Buch - welchem Richter ist denn der Schmarrn eingefallen?

Grace
WizzAngel
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am 30.12.2011

 

Hans: 30. Dec 2011, 17:37

Hallo Peter,

das haben wir schon entdeckt... Heise löst das elegant :-) Im Moment lassen wir es aber so wie es ist, da sich - wie Simon schon geschrieben hat - auch große Seiten noch die "normalen" like Buttons verwenden.

LG Hans

Oh ja, bitte, nichts ändern!! Ich bin jetzt noch am "reparieren" meiner alten Artikel. Die Einstellung "Überschrift 2" hat es auch verändert. Jetzt hab ich da normale Sätze und keine fetten, großen Zwischenüberschriften mehr. Das muss ich jetzt in "Überschrift 3" ändern. Weinend

Hans
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am 30.12.2011

 

Grace: 30. Dec 2011, 17:56

 

Das ist etwas umständlich (nervig). Dem bequemen Internetuser könnte es schon wieder zuviel Aufwand sein, zweimal auf einen Button klicken zu müssen. (Bei mir würde das schon wieder alles blockieren und hängen...)

Das ist auch ein Grund, warum wir nichts dran ändern. Der Internet Nutzer von heute möchte nur einmal klicken und nicht noch irgendwelche Schalterchen umlegen müssen.

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Hans
Admin
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am 30.12.2011

 

Grace: 30. Dec 2011, 17:56

 

Im Internet ist man sowieso ein offenes Buch - welchem Richter ist denn der Schmarrn eingefallen?

Der Richter hat jedenfalls auch einen an der Waffel. Hauptsache Richtlinien einführen, die in der Praxis völlig untauglich sind!

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 30.12.2011

.... und den Online-Portalen das Geld-Verdienen noch schwerer machen.

Hans
Admin
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am 30.12.2011

yupp... und ganz toll abmahnen und abzocken können sie auch!!!

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 31.12.2011

Äh.... die Daten von Google Analytics sind sehr wichtig, wenn man als Online-Portal weiter bestehen möchte. Neben den Daten stehen ja keine Namen.... Unentschlossen 

Laden ...
Fehler!