Wer Gedichte und Texte zitiert, deren Verfasser noch leben oder von Autoren, deren Todestag noch keine 50 Jahre zurück liegt, muss mit einer Abmahnung wegen Verletzung der Urheberrechte rechnen. Gerade beim Zitieren der Gedichte von Erich Kästner und Heinz Erhardt ist die Gefahr groß, dass ein Brief eines Rechtsanwaltes ins Haus flattert, in dem hohe Abmahnungsgebühren von über 1.000 Euro gefordert werden. Die Erben von Erhardt und Kästner durchforsten das Internet auf Veröffentlichungen. Also obacht!
Forum
Die Plauderecke
Vorsicht bei Zitaten von Gedichten - Abmahnung droht | |
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am 01.11.2011
Keinen Gedanken haben und ihn ausdrücken können - das macht den Journalisten - Karl Kraus
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am 01.11.2011
Alle wichtigen Infos zum Zitieren findet Ihr hier: http://pagewizz.com/zitieren-im-internet/ Falls ich was Wichtiges vergessen habe, baue ich das gerne ein :-) Die 70 Jahre sind richtig und das Erich Kästner Problem wird auch angesprochen... LG Hans Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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