Ich habe nun bei mir fast alle entfernt, um den Rest kümmere ich mich heute auch noch. Für die meisten Bilder bin ich nun komplett auf Pixabay umgestiegen, finde aber dort nicht immer das Gewünschte. Daher die Frage: Weiß jemand, wie es mit Produktbildern von Amazon aussieht? Darf ich die verwenden?
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Fragen & Antworten - Tipps & Tricks
Vorsicht bei der Nutzung von Pixelio Bildern! Abmahnung droht | |
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am 06.02.2014
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am 06.02.2014
An Hans und Simons Stelle würde ich eine solche Maßnahme zumindest in Betracht ziehen. |
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am 06.02.2014
Das jeden einzeln anschreiben und nachfragen wäre mir zu aufwändig. Deshalb habe ich radikal alle (die wenigen) Pixelio-Bilder, die ich verwendet habe, rausgeschmissen. Dass man durchaus ein paar Tage Zeit hat (die vor allem die, die viele Bilder von diesem Anbieter verwendet haben, wohl auch benötigen werden), denke ich auch. Zur Frage, ob Abmahnungen ohne Auftrag von den darauf spezialisierten Anwälten versandt werden dürfen, habe ich Folgendes gefunden:
Quelle: Wikipedia Ich interpretiere das so, dass laut Bundesgerichtshof Abmahnungen auch ohne Beauftragung durch den Rechteinhaber verschickt werden dürfen. Allerdings geht daraus für mich nicht klar hervor, wie es sich speziell bei Urheberrechtsfällen verhält. Trotzdem würde ich in jedem Fall auf Nummer Sicher gehen, um ihnen gar nicht erst einen Grund für eine Abmahnung zu geben (und somit solche Urteile ernst nehmen, auch wenn sie noch -!- nicht rechtskräftig sind). |
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am 06.02.2014
Produktbilder von Amazon dürfen - soweit ich weiß - nur verwendet werden, wenn dabei direkt auf das Produkt verlinkt, also dieses eine Produkt auf Amazon beworben wird (zum Beispiel bei Vorschaubildern der Link zum Produkt als Quellenangabe mit vermerkt wäre). Ich persönlich wäre damit sehr vorsichtig. Die einzigen Amazonbilder, die man bei mir sieht, sind daher die aus den Amazonbausteinen, weil man da sofort sieht, dass es sich um Werbung handelt und die Links zu den entsprechenden Amazonprodukten führen. Alles andere wäre mir zu riskant. |
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am 06.02.2014
Na nach deiner Interpretation könntest du dich aber freuen, dass du endlich von etwas noch mehr in deinen Briefkasten bekommst, als Werbung. Nämlich Abmahnungen ;) |
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am 06.02.2014
Was mich ja wirklich sauer macht, sind diese "Fotografen". Da laden die ihre Bilder auf Pixelio hoch (und wissen genau, dass sie kostenlos dort angeboten werden) und wenn sie mal Kohle brauchen, hetzen sie den armen Websitebetreibern einen Anwalt auf den Hals. Da könnt ich echt ... Vorhin hab ich übrigens einen Artikel von einem Juristen dazu gefunden. Ist alles in schwer verständlichem Juristendeutsch geschrieben, aber er hat ein paar Fehler in dem Urteil entdeckt. Er rät, man solle jetzt erstmal die nächste Instanz abwarten, das Urteil müsse noch korrigiert werden. Der Hammer ist ja: Erst hat der Pixlio-Knipser versucht, den Seitenbetreiber zu verklagen, weil sein Bild in der Artikelvorschauliste aufgetaucht ist - logischerweise ist da kein Urheberrechtsnachweis zu sehen. DA hat das Gericht aber gegen ihn entschieden. Erst dann ist ihm das mit der URL und dem Rechtsklick eingefallen. |
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am 06.02.2014
So manchmal hat man wirklich das Gefühl. Ich kann doch nicht im Wochentakt alle jemals verwendeten Bilder überprüfen, ob sie den noch unter CC Lizenz stehen, ob die Bilderplattform aufgekauft wurde (siehe Ghetty Images) und sich die AGBs geändert haben, oder ob der Fotograf verstorben ist, die Kinder die Rechte geerbt haben und mich dann 10 Jahre später verklagen. |
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am 06.02.2014
Danke für die fachliche Einschätzung und Erläuterung. Wie gesagt: Ich gehe lieber auf Nummer Sicher. In der Schlussfolgerung sind wir uns also einig. |
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am 06.02.2014
Ich glaube DAS ist eins der wenigen Dinge bei dem ganzen Gesetzeschaos, was man mit ziemlicher Sicherheit behaupten kann ;) |
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am 06.02.2014
So pessimistisch will ich das auch nicht sehen. Bei Public-Domain-Bildern hat der Fotograf / Bildautor die Bilder mit dem Hochladen in die Gemeinfreiheit entlassen. Da kann er doch nicht einfach im Nachhinein mit einer Urheberrechtsklage kommen - es sei denn, er löscht alle seine Bilder wieder von der Plattform und lässt alle abmahnen, die die Bilder zwischenzeitlich verwendet haben. Rein theoretisch bestünde dieses Risiko natürlich. Wenn er dann noch einen gerissenen Anwalt hat, der ein gutes Geschäft damit wittert und es mit irgendwelchen juristischen Tricks erreicht, dass sein Mandant Recht bekommt, haben alle Verwender das Nachsehen. Aber wie wahrscheinlich wäre es, dass jemand so böse wäre? Klar gibt es Leute, denen die Aussicht auf eine hübsche Geldsumme mehr gilt als Moral, leider. Für die große Mehrheit dürfte das allerdings nicht gelten. Schlagzeilen machen jedoch immer nur die negativen Fälle - das verzerrt eventuell das Bild und lässt es so aussehen, als ob die negativen Fälle überwiegen würden. Ich glaube aber nicht, dass dem so ist. Wenn dem so wäre, dann könnte man ja nur noch eigene Bilder verwenden (die man eventuell nicht zu allen Themen passend hat). |
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am 06.02.2014
Sollte ich also alle Pixabay-Bilder von ihm sicherheitshalber entfernen? Aber ich kann doch nicht bei jedem einzelnen Bildautoren einzeln überprüfen, ob eine solche Gefahr bestehen könnte - zumal ich ja nicht zu jedem Infos finden kann. Eine hundertprozentige Sicherheit kann es also nie geben. Ich bleibe lieber dabei, dass ich auf Plattformen, in denen Bilder mit Public-Domain-Lizenzen eingestellt werden, grundsätzlich den dortigen Bildautoren vertraue (in Ausnahmen gilt es halt dann einzeln abzuwägen). Mit grundsätzlichem Misstrauen käme ich auch nicht weiter, und das hätte für mich auch keinen Sinn. Ich weiß auch gar nicht was die alle haben. Bevor es das Internet gab, da wusste ich nicht mal, dass es Fotograf XY gibt. Da haben die auch von dem Geld ihrer Arbeit vor Ort gelebt. Statt sie es als Chance sehen, bekannter zu werden und eventuell professionelle Aufträge bekommen, wollen da einige die schnelle Mark auf dem Abmahnweg machen. Als würde dem auch nur ein Euro entgehen, weil ich auf der anderen Seite der Welt sein Bild auf einer Webseite benutze, und seinen Namen noch durch die Welt trage. Diese Sichtweise mit den Dollar-/Eurozeichen in den Augen kann ich auch nicht nachvollziehen. Wenn ich meine Bilder auf solchen Plattformen anbieten würde, wäre ich froh, wenn ich mit meinen Werken durch eine (natürlich korrekt gekennzeichnete und verlinkte) Verbreitung bekannter werden könnte. Denn der Bekanntheitsgrad kann ja - wenn jemand mit Fotografie seine Brötchen verdienen möchte - im Gegenzug langfristig gesehen auch wieder zu Aufträgen führen. Mit dem Abmahngebahren hingegen machen sich diejenigen, die so vorgehen, doch nur Feinde. Eventuell könnten dann sogar Zweifel an der Qualität aufkommen, wenn jemand meint, solche Methoden nötig zu haben. Und der Ruf ist dann sowieso ruiniert. |
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am 07.02.2014
Das hat ja keiner gesagt, dass Gerds Bilder gelöscht werden müssen. |
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am 07.02.2014
Peppermint: Ich glaube sogar, man kann NIE auf der sicheren Seite sein. Wenn es ein Gauner (in dem Fall Hobbyfotograf) darauf anlegt, fällt ihm immer eine Möglichkeit ein, um abzumahnen. Traurig, ich weiß. 100 % sicher kann man glaube ich nur sein, wenn man gar keine Bilder verwendet, aber das wäre mir zu farblos. Und eigene Bilder ... tja, dann hätte der Großteil meiner Artikel gar kein Bild, weil ich erstens nicht gut fotografieren kann (das sollte schon professionell aussehen) und die Motive gar nicht hab. Ich geh einfach mal das Risiko ein und verwende Bilder von Pixabay |
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am 07.02.2014
Ein kleiner Tipp: Wer prüfen möchte, ob er Fotos von Benjamin Thorn verwendet hat, gibt einfach über die Suche den Namen und Autoren-Namen ein. Ob über diese Suche alle Artikel erfasst werden, das weiß ich natürlich nicht. Zunmindest wirft er einige Ergebnisse aus. LG Elli |
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am 07.02.2014
Huch, ich hab grad nach diesem Thorn gegoogelt Ich schätze mal, sein normales Geschäft läuft nicht so gut ... |
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am 07.02.2014
Der steckt sicher mit nem Anwalt unter einer Decke oder er hat ne private Rechtschutzversicherung, die er dann auch voll ausnutzen muss - schließlich kostet so ne Versicherung auch Geld! Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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am 07.02.2014
Seine Antwälte sind "Pixel Law" - sagt schon alles. Ich hab eine schöne Insiderinfo bekommen: Etliche Fotografen geben zu, dass sie durch Abmahnungen mehr Geld verdienen, als mit ihrem normalen Geschäft, deshalb machen sie das. Öffentlich geben die das natürlich nicht zu, sondern in geschlossenen Foren. Falls dieser ... dieser .... Thorn jemals bei Pixabay auftauchen sollte - schmeißt ihn sofort raus!! |
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am 07.02.2014
Hallo Peppermint, auf der sicheren Seite ist man nie - deshalb gibt es Gerichte, die im Streitfall entscheiden ;-) Dass die Gesetzgebung der sich schnell verändernden Internetwelt hinter läuft und nicht alle Urteile sinnvoll sind, ist klar. Allerdings ist es aber keineswegs so, dass es speziell den schwarzen Schafen leicht gemacht wird. Urteile wie dieses aus Köln sind unsinnig. Da es doch recht hohe Wellen schlägt und einfach nicht praxistauglich ist, wird es sich hoffentlich nicht durchsetzen. Auf Pixabay gibt es keine 100%-ige Garantie, dass Bilder illegal hochgeladen werden oder dass ein anderer Urheber dahinter steckt. Allerdings gibt es generell kein Bilderportal, das eine 100%-ige Garantie geben kann. Wenn ein (vernünftiger) Richter erkennt, dass sich die Portalbetreiber Mühe geben und die Uploader auf Fehler hinweisen, ist das vor Gericht schon mal ein großes Plus! Wie Simon bereits geschrieben hat, verbleiben (fast alle) gelöschten Bilder auf Pixabay. Und da diese sofort nach der Freigabe in den CC0 Bereich übergehen, bleiben diese auch CC0. Zudem kann man auch in der History oder in Mails nachschauen wie die Sachverhalte waren. Ebenso hat der russische Uploader schlechte Karten, da er ein Vergehen begangen und die AGB von Pixabay missachtet hat. Die Frage bleibt, wer wie wann entschädigt wird - vor allem wenn ein Gerichtsurteil länderübergreifend gefällt werden muss. Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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am 07.02.2014
In dem Fall tritt er ja seine Rechte an den Fotos ab! Und wenn er dann gegen illegale Verwendung klagt, hat er das Problem am Hals Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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am 07.02.2014
Hallo Hans, |