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Fragen & Antworten - Tipps & Tricks

Vorsicht bei der Nutzung von Pixelio Bildern! Abmahnung droht

Sonja
Beiträge: 109
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am 06.02.2014

Ich habe nun bei mir fast alle entfernt, um den Rest kümmere ich mich heute auch noch. Für die meisten Bilder bin ich nun komplett auf Pixabay umgestiegen, finde aber dort nicht immer das Gewünschte. Daher die Frage: Weiß jemand, wie es mit Produktbildern von Amazon aussieht? Darf ich die verwenden?

Peppermint
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am 06.02.2014

Adele_Sansone: 06.02.2014 - 17:15

Wenn das stimmt, dann sollte man bitte vielleicht sogar alle Autoren per mail auffordern das zu machen.

Oder???

An Hans und Simons Stelle würde ich eine solche Maßnahme zumindest in Betracht ziehen.

Witzigerweise verstößt man nämlich bei einer Kennzeichnung der Bilder wieder gegen eine andere Lizenzvereinbarung, denn die meisten Bilder bei pixelio dürfen zwar mit Urheberverweis benutzt, aber von Seiten der Fotografen NICHT verändert werde, Da zählt das draufpinseln der Quelle durchaus dazu.

Ich warte jetzt nur auf die nächste Meldung, wo ein skupelloser Hobbyfotograf genau auf diese Lücke wartet, um sich mit Abmahnungen die Säcke zu füllen.

Leider ist es so, dass eben in Deutschland zuviele an solchen Gesetzesreitereien Unmengen an Geld verdienen. Das betrifft alle Bereiche mit dem Thema Urheberrecht.

Egal ob es um Bilder, Musik oder Texte geht. Ich durfte mich auch schon mit den Anwälten vom nicht unbekannten Kochbuch, dessen Name ich jetzt nicht nennen möchte, rum ärgern.

Dort wurde mir sogar eine Unterlassungserklärung mit dicker Kostennote überstellt, weil ich ein EIGENES Foto von einer Kochzutat online hatte. Laut den Klägern war das Bild dem Bild von ihnen zu "ähnlich" - nach dem Motto: Das Urheberrecht für Bilder von 15 cm langen, geschälten Kartoffeln liegt bei mir. Alles andere sind Kopien, auch wenn sie selbst gemacht wurden.

Das widerspricht zwar jeglichem normalen Menschenverstand, aber was juckt das Anwaltsgeier, die eben die Lücken in der Gesetzestextur missbrauchen? Mit Logik und Menschenverstand lässt sich eben nicht so gut Kasse machen.


Die_Utopische
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am 06.02.2014

Federspiel: 06.02.2014 - 06:54

Was noch nicht ganz klar, aber höchst interessant ist, ist vor allem auch die Frage, ob ein Anwalt da überhaupt selbstständig tätig werden darf oder ob er warten muss, bis ihn ein Fotograf beauftragt. Bis jetzt sieht es für mich so aus, als wäre das Letztere der Fall. Dann könnte man sich ja auch dadurch absichern, dass man die Urheber der verwendeten Bilder anschreibt.

Das jeden einzeln anschreiben und nachfragen wäre mir zu aufwändig. Deshalb habe ich radikal alle (die wenigen) Pixelio-Bilder, die ich verwendet habe, rausgeschmissen.

Dass man durchaus ein paar Tage Zeit hat (die vor allem die, die viele Bilder von diesem Anbieter verwendet haben, wohl auch benötigen werden), denke ich auch.

Zur Frage, ob Abmahnungen ohne Auftrag von den darauf spezialisierten Anwälten versandt werden dürfen, habe ich Folgendes gefunden:

Üblicherweise ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Bis vor kurzem war umstritten, ob der durch einen Rechtsvertreter vorgenommenen Abmahnung auch eine Vollmachtsurkunde beigefügt sein muss, damit diese wirksam ist. Soweit die Abmahnung – wie in nahezu allen Fällen – als Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages ausgestaltet ist, hat der Bundesgerichtshof diese Frage zwischenzeitlich entschieden.[1] Demnach bedarf es in diesen Fällen keiner beigefügten Vollmacht für die Wirksamkeit der Abmahnung, da die Vorschrift des § 174 BGB auf diese Fälle nicht anwendbar ist.

Quelle: Wikipedia

Ich interpretiere das so, dass laut Bundesgerichtshof Abmahnungen auch ohne Beauftragung durch den Rechteinhaber verschickt werden dürfen. Allerdings geht daraus für mich nicht klar hervor, wie es sich speziell bei Urheberrechtsfällen verhält. Trotzdem würde ich in jedem Fall auf Nummer Sicher gehen, um ihnen gar nicht erst einen Grund für eine Abmahnung zu geben (und somit solche Urteile ernst nehmen, auch wenn sie noch -!- nicht rechtskräftig sind).

Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 06.02.2014

Sophie1975: 06.02.2014 - 18:09

Ich habe nun bei mir fast alle entfernt, um den Rest kümmere ich mich heute auch noch. Für die meisten Bilder bin ich nun komplett auf Pixabay umgestiegen, finde aber dort nicht immer das Gewünschte. Daher die Frage: Weiß jemand, wie es mit Produktbildern von Amazon aussieht? Darf ich die verwenden?

Produktbilder von Amazon dürfen - soweit ich weiß - nur verwendet werden, wenn dabei direkt auf das Produkt verlinkt, also dieses eine Produkt auf Amazon beworben wird (zum Beispiel bei Vorschaubildern der Link zum Produkt als Quellenangabe mit vermerkt wäre).

Ich persönlich wäre damit sehr vorsichtig. Die einzigen Amazonbilder, die man bei mir sieht, sind daher die aus den Amazonbausteinen, weil man da sofort sieht, dass es sich um Werbung handelt und die Links zu den entsprechenden Amazonprodukten führen. Alles andere wäre mir zu riskant.

Peppermint
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am 06.02.2014

Die_Utopische: 06.02.2014 - 20:39

Üblicherweise ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Bis vor kurzem war umstritten, ob der durch einen Rechtsvertreter vorgenommenen Abmahnung auch eine Vollmachtsurkunde beigefügt sein muss, damit diese wirksam ist. Soweit die Abmahnung – wie in nahezu allen Fällen – als Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages ausgestaltet ist, hat der Bundesgerichtshof diese Frage zwischenzeitlich entschieden.[1] Demnach bedarf es in diesen Fällen keiner beigefügten Vollmacht für die Wirksamkeit der Abmahnung, da die Vorschrift des § 174 BGB auf diese Fälle nicht anwendbar ist.

Quelle: Wikipedia

Ich interpretiere das so, dass laut Bundesgerichtshof Abmahnungen auch ohne Beauftragung durch den Rechteinhaber verschickt werden dürfen. Allerdings geht daraus für mich nicht klar hervor, wie es sich speziell bei Urheberrechtsfällen verhält. Trotzdem würde ich in jedem Fall auf Nummer Sicher gehen, um ihnen gar nicht erst einen Grund für eine Abmahnung zu geben (und somit solche Urteile ernst nehmen, auch wenn sie noch -!- nicht rechtskräftig sind).

Na nach deiner Interpretation könntest du dich aber freuen, dass du endlich von etwas noch mehr in deinen Briefkasten bekommst, als Werbung. Nämlich Abmahnungen ;)

Wenn jeder Anwalt einfach mal so jeden Rechtsverstoß abmahnen könnte, na dann gute Nacht. Ist ja so schon schlimm genug.

Der Anwalt ist immer der Vertreter eines Mandanten, dessen Rechte er vertritt. Dein Wikipediatext bedeutet lediglich, dass der Anwalt in seinem Anschreiben (hier eben die Abmahnung) nicht verpflichtet ist die Vollmacht für den Einzelfall beizufügen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er keine haben muß. Das erleichtert Massenabmahnungen natürlich ungemein, denn der Anwalt kann (natürlich nur im Interesse seines Mandanten) selbst auf Opfersuche gehen. Dafür hat er aber eine Generalvollmacht in der Schublade. Diese Handlungsvollmacht ist das erste, was du bei einem Anwalt unterschreiben musst, wenn er für dich tätig werden soll.

Beispiel: Anwalt vertritt Sony Music
Dann kann er erst mal Abmahnungen an sämtliche Filesharer raus kloppen, die ihm in die Finger kommen. Für die Adress und IP Ermittlung gibt es mittlerweile eigene "Dienstleister". Dann geht der Serienbrief raus und erst, wenn es wirklich für den Einzelfall erforderlich ist, sollte es zu einer Verhandlung kommen, dann wird natürlich die Einzelvollmacht für diesen Fall nachgereicht. Anderweitig zahlen ja viele ja mal freiwillig oder "erreichen" eine aussergerichtliche Einigung. (Siehe redtube)

Das gilt eben auch für Bilder, Texte, Videos, Wettbewerbsverstöße, etc.

So wie es zum Beispiel der Fotograf Benjamin Thorn handhabt. Wer Pixelio Bilder oder sogar gekaufte Bilder von Fotolia von dem hat, der sollte die sicherheitshalber mal alle entfernen. Der betreibt das Spielchen nämlich schon seit 2011. Wers nicht glauben will - Einfach mal nach dem Name googeln.




Grace
WizzAngel
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am 06.02.2014

Was mich ja wirklich sauer macht, sind diese "Fotografen". Da laden die ihre Bilder auf Pixelio hoch (und wissen genau, dass sie kostenlos dort angeboten werden) und wenn sie mal Kohle brauchen, hetzen sie den armen Websitebetreibern einen Anwalt auf den Hals. Da könnt ich echt ...

Vorhin hab ich übrigens einen Artikel von einem Juristen dazu gefunden. Ist alles in schwer verständlichem Juristendeutsch geschrieben, aber er hat ein paar Fehler in dem Urteil entdeckt. Er rät, man solle jetzt erstmal die nächste Instanz abwarten, das Urteil müsse noch korrigiert werden.

Der Hammer ist ja: Erst hat der Pixlio-Knipser versucht, den Seitenbetreiber zu verklagen, weil sein Bild in der Artikelvorschauliste aufgetaucht ist - logischerweise ist da kein Urheberrechtsnachweis zu sehen. DA hat das Gericht aber gegen ihn entschieden. Erst dann ist ihm das mit der URL und dem Rechtsklick eingefallen.

Simon
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am 06.02.2014

Ja, Grace, das erstaunt mich auch immer: Warum lädt jemand frei Bilder hoch, um dann wegen einer Kleinigkeit (Vergessene Quellenangabe) abzumahnen? Ist schon fast so, also würden es manche Bildautoren mit Absicht darauf anlegen, um damit Geld zu machen. Traurig, echt!

Unsererseits machen wir da erstmal gar nichts. Das Gerichtsurteil ist dermaßen weltfremd, dass wir da keine Chance sehen, dass das wirklich so bestehen bleibt. Ich hoffe, dem Richter wird irgendwann klar, was er da für einen Blödsinn entschieden hat! Das sollte ihm/ihr peinlich sein :-P

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Peppermint
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am 06.02.2014

Simon: 06.02.2014 - 22:20

Ist schon fast so, also würden es manche Bildautoren mit Absicht darauf anlegen, um damit Geld zu machen. Traurig, echt!

So manchmal hat man wirklich das Gefühl.
Aber selbst wenn die Plattform so aufgebaut ist wie euer pixabay ist man nicht mal auf der sicheren Seite. Wer und was will mich schützen, wenn es einer quasi drauf anlegt - die Bilder hochlädt zur freien Verfügung, wartet bis sie ordentlich verteilt sind und löscht dann seinen Account bei pixabay und wartet ein paar Wochen ab, um dann munter und fröhlich Abmahnungen verschicken zu lassen?

Ich kann doch nicht im Wochentakt alle jemals verwendeten Bilder überprüfen, ob sie den noch unter CC Lizenz stehen, ob die Bilderplattform aufgekauft wurde (siehe Ghetty Images) und sich die AGBs geändert haben, oder ob der Fotograf verstorben ist, die Kinder die Rechte geerbt haben und mich dann 10 Jahre später verklagen.

Alles verdrehte Welt und die Gesetze sind eben absolut nicht mehr zeitgemäß und mit der zunehmend digital vernetzten Welt nicht mehr kompatibel.

Die_Utopische
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am 06.02.2014

Peppermint: 06.02.2014 - 21:41

Der Anwalt ist immer der Vertreter eines Mandanten, dessen Rechte er vertritt. Dein Wikipediatext bedeutet lediglich, dass der Anwalt in seinem Anschreiben (hier eben die Abmahnung) nicht verpflichtet ist die Vollmacht für den Einzelfall beizufügen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er keine haben muß. Das erleichtert Massenabmahnungen natürlich ungemein, denn der Anwalt kann (natürlich nur im Interesse seines Mandanten) selbst auf Opfersuche gehen. Dafür hat er aber eine Generalvollmacht in der Schublade. Diese Handlungsvollmacht ist das erste, was du bei einem Anwalt unterschreiben musst, wenn er für dich tätig werden soll.

Danke für die fachliche Einschätzung und Erläuterung.

Wie gesagt: Ich gehe lieber auf Nummer Sicher. In der Schlussfolgerung sind wir uns also einig.

Peppermint
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am 06.02.2014

Die_Utopische: 06.02.2014 - 22:35


Wie gesagt: Ich gehe lieber auf Nummer Sicher. In der Schlussfolgerung sind wir uns also einig.

Ich glaube DAS ist eins der wenigen Dinge bei dem ganzen Gesetzeschaos, was man mit ziemlicher Sicherheit behaupten kann ;)

Ich forste auch gerade alle meine Projekte durch. Hier bei PW gibts da auch noch einiges zu tun - besonders von diesem Thorn habe ich glaube ich auch mal welche verbaut. Kann man nur hoffen, dass Geralt Altmann nicht mal auf blöde Ideen kommt. Von dem hat ja fast schon jeder mal ein Bild genutzt.

Ich weiß auch gar nicht was die alle haben. Bevor es das Internet gab, da wusste ich nicht mal, dass es Fotograf XY gibt. Da haben die auch von dem Geld ihrer Arbeit vor Ort gelebt. Statt sie es als Chance sehen, bekannter zu werden und eventuell professionelle Aufträge bekommen, wollen da einige die schnelle Mark auf dem Abmahnweg machen. Als würde dem auch nur ein Euro entgehen, weil ich auf der anderen Seite der Welt sein Bild auf einer Webseite benutze, und seinen Namen noch durch die Welt trage.

Die_Utopische
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am 06.02.2014

Peppermint: 06.02.2014 - 22:34

Simon: 06.02.2014 - 22:20

Ist schon fast so, also würden es manche Bildautoren mit Absicht darauf anlegen, um damit Geld zu machen. Traurig, echt!

So manchmal hat man wirklich das Gefühl.
Aber selbst wenn die Plattform so aufgebaut ist wie euer pixabay ist man nicht mal auf der sicheren Seite. Wer und was will mich schützen, wenn es einer quasi drauf anlegt - die Bilder hochlädt zur freien Verfügung, wartet bis sie ordentlich verteilt sind und löscht dann seinen Account bei pixabay und wartet ein paar Wochen ab, um dann munter und fröhlich Abmahnungen verschicken zu lassen?

Ich kann doch nicht im Wochentakt alle jemals verwendeten Bilder überprüfen, ob sie den noch unter CC Lizenz stehen, ob die Bilderplattform aufgekauft wurde (siehe Ghetty Images) und sich die AGBs geändert haben, oder ob der Fotograf verstorben ist, die Kinder die Rechte geerbt haben und mich dann 10 Jahre später verklagen.

Alles verdrehte Welt und die Gesetze sind eben absolut nicht mehr zeitgemäß und mit der zunehmend digital vernetzten Welt nicht mehr kompatibel.

So pessimistisch will ich das auch nicht sehen. Bei Public-Domain-Bildern hat der Fotograf / Bildautor die Bilder mit dem Hochladen in die Gemeinfreiheit entlassen. Da kann er doch nicht einfach im Nachhinein mit einer Urheberrechtsklage kommen - es sei denn, er löscht alle seine Bilder wieder von der Plattform und lässt alle abmahnen, die die Bilder zwischenzeitlich verwendet haben.

Rein theoretisch bestünde dieses Risiko natürlich. Wenn er dann noch einen gerissenen Anwalt hat, der ein gutes Geschäft damit wittert und es mit irgendwelchen juristischen Tricks erreicht, dass sein Mandant Recht bekommt, haben alle Verwender das Nachsehen.

Aber wie wahrscheinlich wäre es, dass jemand so böse wäre? Klar gibt es Leute, denen die Aussicht auf eine hübsche Geldsumme mehr gilt als Moral, leider. Für die große Mehrheit dürfte das allerdings nicht gelten. Schlagzeilen machen jedoch immer nur die negativen Fälle - das verzerrt eventuell das Bild und lässt es so aussehen, als ob die negativen Fälle überwiegen würden. Ich glaube aber nicht, dass dem so ist.

Wenn dem so wäre, dann könnte man ja nur noch eigene Bilder verwenden (die man eventuell nicht zu allen Themen passend hat).

Die_Utopische
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am 06.02.2014

Peppermint: 06.02.2014 - 22:43

Kann man nur hoffen, dass Geralt Altmann nicht mal auf blöde Ideen kommt. Von dem hat ja fast schon jeder mal ein Bild genutzt.

Sollte ich also alle Pixabay-Bilder von ihm sicherheitshalber entfernen?

Aber ich kann doch nicht bei jedem einzelnen Bildautoren einzeln überprüfen, ob eine solche Gefahr bestehen könnte - zumal ich ja nicht zu jedem Infos finden kann. Eine hundertprozentige Sicherheit kann es also nie geben.

Ich bleibe lieber dabei, dass ich auf Plattformen, in denen Bilder mit Public-Domain-Lizenzen eingestellt werden, grundsätzlich den dortigen Bildautoren vertraue (in Ausnahmen gilt es halt dann einzeln abzuwägen). Mit grundsätzlichem Misstrauen käme ich auch nicht weiter, und das hätte für mich auch keinen Sinn.

Ich weiß auch gar nicht was die alle haben. Bevor es das Internet gab, da wusste ich nicht mal, dass es Fotograf XY gibt. Da haben die auch von dem Geld ihrer Arbeit vor Ort gelebt. Statt sie es als Chance sehen, bekannter zu werden und eventuell professionelle Aufträge bekommen, wollen da einige die schnelle Mark auf dem Abmahnweg machen. Als würde dem auch nur ein Euro entgehen, weil ich auf der anderen Seite der Welt sein Bild auf einer Webseite benutze, und seinen Namen noch durch die Welt trage.

Diese Sichtweise mit den Dollar-/Eurozeichen in den Augen kann ich auch nicht nachvollziehen. Wenn ich meine Bilder auf solchen Plattformen anbieten würde, wäre ich froh, wenn ich mit meinen Werken durch eine (natürlich korrekt gekennzeichnete und verlinkte) Verbreitung bekannter werden könnte. Denn der Bekanntheitsgrad kann ja - wenn jemand mit Fotografie seine Brötchen verdienen möchte - im Gegenzug langfristig gesehen auch wieder zu Aufträgen führen. Mit dem Abmahngebahren hingegen machen sich diejenigen, die so vorgehen, doch nur Feinde. Eventuell könnten dann sogar Zweifel an der Qualität aufkommen, wenn jemand meint, solche Methoden nötig zu haben. Und der Ruf ist dann sowieso ruiniert.

Simon
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am 06.02.2014

Warum solltet Ihr Bilder von Gerd löschen müssen? Seltsame Idee ...

Jedenfalls löschen wir Bilder auf Pixabay nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen. Wenn ein Nutzer seinen Account dort deaktiviert, dann werden alle persönlichen Daten entfernt, doch die Bilder bleiben als Referenz für deren Nutzer für die Zukunft erhalten. Das ist schon durchdacht . Einmal CC0, immer CC0.

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Peppermint
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am 07.02.2014

Simon: 06.02.2014 - 23:25

Warum solltet Ihr Bilder von Gerd löschen müssen? Seltsame Idee ...

Jedenfalls löschen wir Bilder auf Pixabay nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen. Wenn ein Nutzer seinen Account dort deaktiviert, dann werden alle persönlichen Daten entfernt, doch die Bilder bleiben als Referenz für deren Nutzer für die Zukunft erhalten. Das ist schon durchdacht . Einmal CC0, immer CC0.

Das hat ja keiner gesagt, dass Gerds Bilder gelöscht werden müssen.
Ich habe nur gesagt, dass er hoffentlich nicht auf blöde Ideen kommt, so wie zum Beispiel diejenigen die im Moment eben diese Abmahnungen durch die Gegend schicken. Das gilt natürlich nur für die Fotos von Pixelio.

Wenn sie bei pixabay auch von ihm zu finden sind, dann kann man sich ja darauf berufen. Es wurden selbst Abmahnungen verschickt von Fotolia Bildern, wo die Käufer eigentlich davon ausgehen, dass sie die Bilder nutzen dürfen. Schliesslich haben sie dafür gezahlt. Aber selbst das schützt nicht vor einer Abmahnung, wie man gesehen hat und täglich sieht.

Auch die CC Plattformen, wie pixabay bieten letztendlich keinen 100% Schutz. Es gibt genügend Gauner und Abzocker im Netz und leider muß man mit allem rechnen. Vor allem mit bekloppten Richtern ;)

Mal angenommen ich knippse 10 Bilder.
Die schicke ich einem Kollegen in Russland, aber vorher veröffentliche sie in meinem Blog mit dem Hinweis auf mein Copyright. Ein paar Tage später spielt er sie bei pixabay oder sonst einer CC Plattform hoch. Dann warte ich ab, bis genügend Fotos verteilt wurden. Nach meinen Bildern im Netz zu suchen ist ja kein Problem.

Wenn genug unterwegs sind, dann beginne ich abzumahnen. Der Bildverwender wird sich auf pixabay und die dortige CC Lizenz berufen. Das ist mir als Fotograf aber ziemlich egal, denn ich kann nichts dafür, wenn irgend jemand meine Bilder, die nachweislich NICHT unter CC stehen (ist ja auf meiner Fotografenwebseite vermerkt) runter und bei einer CC Plattform hoch lädt.

Was glaubst du, wem die Richter Recht geben würden, wenn ich meine Urheberschaft und meine Lizenzbedingungen klar nachweisen kann?

Wie auch bei den meisten Fällen, die ja kaum an die Öffentlichkeit kommen (ausser dann mal die Spitze des Eisbergs, wie redtube oder jetzt die Pixelio Geschichte) wird es niemals zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Der Empfänger MUSS auf die Abmahnung und Unterlassungserklärung reagieren. Tue ich das nicht, flattert mir eine einstweilige Verfügung ins Haus. Die wird dann richtig teuer. In der Regel geht der Abgemahnte zu einem Anwalt und bittet um Rat. Der wird die Sachlage prüfen - mit meinem Anwalt Rücksprache halten und man wird sich auf einen Vergleich einigen. So läuft es in 85% der Fälle.

Alleine ich habe mindestens 10 Leute im näheren Freundes- und Bekanntenkreis, die diese Spielchen mit filesharing durch haben. Das ist im Endeffekt das selbe in Grün. Selbes Strickmuster - selber Ablauf.

Wenn man da mal dahinter geblickt hat, dann merkt man ganz schnell, dass sich mit dem "Business Modell Abmahnung" beide Seiten die Taschen voll machen. Besonders diejenigen, die direkt Werbung machen mit "Abmahnung von XY erhalten?! Wir helfen ihnen weiter" - Da sind häufig schon die einzelnen Schritte im voraus abgesprochen, wie man "miteinander umgeht" und wie der Hase zu laufen hat.

Der "Böse" will 1800 Euro für den Verstoß, seine Kostennote, etc. Der "Gute schreibt erst mal einen Brief für seinen Mandanten, der mit der Abmahnung bei ihm um Rat gebeten hat, an den "Bösen Kollegen". Das geht 2 mal hin und her mit Textbausteinbriefen und nach 6 Wochen teilt einem der "Gute" mit, dass der "Böse" nun "nach zähen Verhandlungen und Gesprächen" ein Angebot unterbreitet hat, dass man sich auf 900 Euro einigen könnte. Dies wird der "Gute" auch empfehlen zu akzeptieren, weil eine Gerichtsverhandlung ein hohes Risiko birgt und bei einem noch geringen Streitwert von 5-6000 Euro richtig ins Geld gehen kann.

Also freut sich der Mandant über die tolle Leistung seines "Guten Anwalts" darüber, dass er ihm 900 Euro erspart hat. Abzüglich der Kosten für den "Guten" in Höhe von 350 Euro hat man ja immer noch 550 Euro "erkämpft" und die Sache ist vom Tisch.

Leider ist das keine Story aus einem Horror Roman, sondern gängige Praxis.




Grace
WizzAngel
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am 07.02.2014

Peppermint:

Ich glaube sogar, man kann NIE auf der sicheren Seite sein. Wenn es ein Gauner (in dem Fall Hobbyfotograf) darauf anlegt, fällt ihm immer eine Möglichkeit ein, um abzumahnen. Traurig, ich weiß. 100 % sicher kann man glaube ich nur sein, wenn man gar keine Bilder verwendet, aber das wäre mir zu farblos.

Und eigene Bilder ... tja, dann hätte der Großteil meiner Artikel gar kein Bild, weil ich erstens nicht gut fotografieren kann (das sollte schon professionell aussehen) und die Motive gar nicht hab.

Ich geh einfach mal das Risiko ein und verwende Bilder von Pixabay schmeiß Pixelio raus (dürften eh nur noch 1-2 sein) und mach mich nicht verrückt.

Simon
Admin
Beiträge: 3021
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am 07.02.2014

@Peppermint: In dem Fall würde die Klage letztlich Deinen russischen Kollegen treffen, denn er hat natürlich kein Recht, Deine Bilder auf ein CC-Portal hochzuladen. Die Nutzer der Pixabay-Bilder können sich auf Pixabay berufen und - sofern wir den Fall nicht selbst schlichten können - leiten wir das weiter an den Uploader.

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Elli
WizzAngel
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am 07.02.2014

Ein kleiner Tipp: Wer prüfen möchte, ob er Fotos von Benjamin Thorn verwendet hat, gibt einfach über die Suche den Namen und Autoren-Namen ein. Ob über diese Suche alle Artikel erfasst werden, das weiß ich natürlich nicht. Zunmindest wirft er einige Ergebnisse aus.

LG Elli

Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 07.02.2014

Huch, ich hab grad nach diesem Thorn gegoogelt Der verklagt ja alles und jeden und fühlt sich dabei immer als das Opfer. Es gibt sogar Anwälte, die damit werben, "Abmahnung von B. Thorn erhalten? Wir helfen!"

Ich schätze mal, sein normales Geschäft läuft nicht so gut ...

Hans
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Beiträge: 2122
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am 07.02.2014

Grace: 07.02.2014 - 11:04

Huch, ich hab grad nach diesem Thorn gegoogelt Der verklagt ja alles und jeden und fühlt sich dabei immer als das Opfer. Es gibt sogar Anwälte, die damit werben, "Abmahnung von B. Thorn erhalten? Wir helfen!"

Ich schätze mal, sein normales Geschäft läuft nicht so gut ...

Der steckt sicher mit nem Anwalt unter einer Decke oder er hat ne private Rechtschutzversicherung, die er dann auch voll ausnutzen muss - schließlich kostet so ne Versicherung auch Geld!

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 07.02.2014

Seine Antwälte sind "Pixel Law" - sagt schon alles.

Ich hab eine schöne Insiderinfo bekommen: Etliche Fotografen geben zu, dass sie durch Abmahnungen mehr Geld verdienen, als mit ihrem normalen Geschäft, deshalb machen sie das. Öffentlich geben die das natürlich nicht zu, sondern in geschlossenen Foren.

Falls dieser ... dieser .... Thorn jemals bei Pixabay auftauchen sollte - schmeißt ihn sofort raus!!

Laden ...
Fehler!