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Fragen & Antworten - Tipps & Tricks

Vorsicht bei der Nutzung von Pixelio Bildern! Abmahnung droht

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 07.02.2014

Peppermint: 06.02.2014 - 22:34

Simon: 06.02.2014 - 22:20

Ist schon fast so, also würden es manche Bildautoren mit Absicht darauf anlegen, um damit Geld zu machen. Traurig, echt!

So manchmal hat man wirklich das Gefühl.
Aber selbst wenn die Plattform so aufgebaut ist wie euer pixabay ist man nicht mal auf der sicheren Seite. Wer und was will mich schützen, wenn es einer quasi drauf anlegt - die Bilder hochlädt zur freien Verfügung, wartet bis sie ordentlich verteilt sind und löscht dann seinen Account bei pixabay und wartet ein paar Wochen ab, um dann munter und fröhlich Abmahnungen verschicken zu lassen?

Ich kann doch nicht im Wochentakt alle jemals verwendeten Bilder überprüfen, ob sie den noch unter CC Lizenz stehen, ob die Bilderplattform aufgekauft wurde (siehe Ghetty Images) und sich die AGBs geändert haben, oder ob der Fotograf verstorben ist, die Kinder die Rechte geerbt haben und mich dann 10 Jahre später verklagen.

Alles verdrehte Welt und die Gesetze sind eben absolut nicht mehr zeitgemäß und mit der zunehmend digital vernetzten Welt nicht mehr kompatibel.

Hallo Peppermint,

auf der sicheren Seite ist man nie - deshalb gibt es Gerichte, die im Streitfall entscheiden ;-) Dass die Gesetzgebung der sich schnell verändernden Internetwelt hinter läuft und nicht alle Urteile sinnvoll sind, ist klar. Allerdings ist es aber keineswegs so, dass es speziell den schwarzen Schafen leicht gemacht wird. Urteile wie dieses aus Köln sind unsinnig. Da es doch recht hohe Wellen schlägt und einfach nicht praxistauglich ist, wird es sich hoffentlich nicht durchsetzen.

Auf Pixabay gibt es keine 100%-ige Garantie, dass Bilder illegal hochgeladen werden oder dass ein anderer Urheber dahinter steckt. Allerdings gibt es generell kein Bilderportal, das eine 100%-ige Garantie geben kann. Wenn ein (vernünftiger) Richter erkennt, dass sich die Portalbetreiber Mühe geben und die Uploader auf Fehler hinweisen, ist das vor Gericht schon mal ein großes Plus!

Wie Simon bereits geschrieben hat, verbleiben (fast alle) gelöschten Bilder auf Pixabay. Und da diese sofort nach der Freigabe in den CC0 Bereich übergehen, bleiben diese auch CC0. Zudem kann man auch in der History oder in Mails nachschauen wie die Sachverhalte waren.

Ebenso hat der russische Uploader schlechte Karten, da er ein Vergehen begangen und die AGB von Pixabay missachtet hat. Die Frage bleibt, wer wie wann entschädigt wird - vor allem wenn ein Gerichtsurteil länderübergreifend gefällt werden muss.

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 07.02.2014

Grace: 07.02.2014 - 11:38

Seine Antwälte sind "Pixel Law" - sagt schon alles.

Ich hab eine schöne Insiderinfo bekommen: Etliche Fotografen geben zu, dass sie durch Abmahnungen mehr Geld verdienen, als mit ihrem normalen Geschäft, deshalb machen sie das. Öffentlich geben die das natürlich nicht zu, sondern in geschlossenen Foren.

Falls dieser ... dieser .... Thorn jemals bei Pixabay auftauchen sollte - schmeißt ihn sofort raus!!

In dem Fall tritt er ja seine Rechte an den Fotos ab! Und wenn er dann gegen illegale Verwendung klagt, hat er das Problem am Hals 

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Peppermint
Beiträge: 139
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am 07.02.2014

Hans: 07.02.2014 - 11:44

Hallo Peppermint,

auf der sicheren Seite ist man nie - deshalb gibt es Gerichte, die im Streitfall entscheiden ;-)


Ebenso hat der russische Uploader schlechte Karten, da er ein Vergehen begangen und die AGB von Pixabay missachtet hat. Die Frage bleibt, wer wie wann entschädigt wird - vor allem wenn ein Gerichtsurteil länderübergreifend gefällt werden muss.

Hallo Hans,

Ja der russische Uploader HÄTTE nach deutscher Gesetzeslage schlechte Karten. Aber wer will den verklagen? Die CC Plattform wegen Verstoß gegen deutsche AGB? Wer will die Kosten für die IP Ermittlung tragen? Und wen will man überhaupt ermitteln, wenn der Russe eine chinesische IP benutzt hat?

Klar ist das etwas konstruiert, aber wie man sieht wäre und ist es ein Leichtes mit armen Blogbetreibern Kohle zu machen. Zudem ist das ein gängiges Konstrukt in anderen Bereichen der Internetabzocke, den Betreiber oder Gauner einfach in solchen Ländern sitzen zu haben, wo eine Verfolgung und ein Schuldnachweis schier unmöglich ist.

Wer bleibt nachher bei diesem Spiel denn übrig?

Der Abmahner - in dem Fall ich, dessen Urheberrecht offensichtlich und eindeutig missachtet wurde und der "böse Bildbenutzer", der nun in der Beweispflicht ist. Nur mit viel Aufwand könnte der nun euch als Betreiber der Bildplattform um Hilfe bitten. Und ihr liefert die chinesische IP ;) Super - und was macht der Bildnutzer jetzt?

Will der nun den Richter bitten, doch den vermeintlichen Chinesen zu ermitteln, der ihm diesen Ärger eingebrockt hat? Und wie will der Bildnutzer überhaupt beweisen, dass er das Bild bei der CC Plattform und nicht bei mir herunter geladen hat?

Wie gesagt. In den meisten Fällen wird es sowieso zu einer aussergerichtlichen Einigung kommen, denn eine normale haushaltsübliche Rechtschutzversicherung deckt solche Fälle nämlich nicht. Leider schon oft selbst feststellen müssen.

Also was bleibt den meisten Abgemahnten?
Zähneknirschend das Vergleichsangebot annehmen und den gesenkten "Abmahnbetrag im Sonderangebot" bezahlen.

Bei euch als Betreiber einer solchen Plattform sieht das sicher anders aus, weil ihr a) sicherlich eine Rechtschutz habt, die explizit solche Fälle deckt (ist ja schliesslich euer Business) und b) es bei euch ja auch um die Existenz des ganzen Projektes geht.

Beim durchschnittlichen Blogger oder Webseitenbetreiber sieht es eben in den meisten Fällen anders aus. Deswegen werden ja auch in der Regel die abgemahnt und in den seltensten Fällen große Seiten.

Die Abzockergilde greift eben immer das schwächste Glied in der Kette an. Macht man bei Strategiespielen ja auch ;) -

Da kommt ja keiner auf die Idee den größten und stärksten Spieler auf offenem Feld zu attackieren. Da macht man ja auch erst mal das platt, was einem wenig entgegen zu setzen hat. Für die Abmahnsäcke ist das ja nicht viel mehr, als ein lustiges Strategiegame. Nur mit dem Unterschied, dass es hierbei keine virtuellen Guthaben und Güter zu erbeuten gibt, sondern Reallife Money in Form von Euronen.

Ist eben alles nicht so einfach, aber das Leben selbst ist ja auch gefährlich. Da kann man sich genauso wenig zu 100% vor einem Unfall oder einer Krankheit schützen.

Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 07.02.2014

Grace: 07.02.2014 - 09:42

100 % sicher kann man glaube ich nur sein, wenn man gar keine Bilder verwendet, aber das wäre mir zu farblos.

Oder eben nur eigene - die man nicht immer hat. Da geht es mir ähnlich wie Dir. Zu manchen Themen habe ich nun einmal keine halbwegs geeigneten eigenen Bilder. Ich fotografiere zwar gerne, aber nicht alles, nur weil ich es irgendwann einmal für einen Artikel gebrauchen könnte (ganz zu schweigen davon, dass ich, wenn ich an einem potentiellen Fotomotiv vorbeikomme, nicht immer vorher weiß, ob ich es irgendwann einmal für etwas verwenden kann). Sonst müsste ich wahrscheinlich schon eine Bibliothek aus externen Speichermedien anlegen.

Ich bleibe auch dabei, dass ich Bildautoren, die ihre Bilder als Public Domain einstellen, (dass ich Pixabay an sich vertraue, möchte ich hier ganz eindeutig hervorheben! - also bitte meine Aussagen nicht fehldeuten) grundsätzlich vertraue. Ich fände es unfair, wenn ich da anfangen würde zu selektieren. Und verrückt machen will ich mich auch nicht. Wenn man niemandem mehr trauen könnte, würde man sich nur unnötig selbst einschränken. Das hat für mich nichts mit Blauäugigkeit zu tun, denn ich suche es mir ja bewusst nach meinen Einschätzungen aus, wem bzw. welcher Plattform ich vertraue.

Ich geh einfach mal das Risiko ein und verwende Bilder von Pixabay schmeiß Pixelio raus (dürften eh nur noch 1-2 sein) und mach mich nicht verrückt.

 Dito!

(Ich hatte übrigens doch noch was übersehen, das nun aber auch ausgetauscht ist. Es wäre vielleicht wirklich sinnvoll, eine automatische Erinnerungsmeldung für noch zu entfernende Pixelio-Bilder zu bekommen...)

Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 07.02.2014

Hans: 07.02.2014 - 11:46

Grace: 07.02.2014 - 11:38

Seine Antwälte sind "Pixel Law" - sagt schon alles.

Ich hab eine schöne Insiderinfo bekommen: Etliche Fotografen geben zu, dass sie durch Abmahnungen mehr Geld verdienen, als mit ihrem normalen Geschäft, deshalb machen sie das. Öffentlich geben die das natürlich nicht zu, sondern in geschlossenen Foren.

Falls dieser ... dieser .... Thorn jemals bei Pixabay auftauchen sollte - schmeißt ihn sofort raus!!

In dem Fall tritt er ja seine Rechte an den Fotos ab! Und wenn er dann gegen illegale Verwendung klagt, hat er das Problem am Hals 

Frei nach dem Motto: Wer anderen versucht, eine Grube zu graben, fällt selbst hinein. Sehr clever!

ultimapalabra
WizzAngel
Beiträge: 1974
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am 07.02.2014

ich bin der Meinung, dass man grundsätzlich alles tun sollte, um sich unangreifbar zu machen. Wenn man das getan hat (indem man gemeinfreie Bilder von sicheren Seiten nutzt und diese richtig kennzeichnet), sollte man sich aber auch nicht verrückt machen.

Leider schützt unser Staat kleine Blogger wie uns nicht per Gesetzt vor solchen Machenschaften, zumindest nicht so, wie es wünschenswert wäre. Trotzdem, wie Hans es bereits geschrieben hat, die Abmahnanwälte bekommen noch längst nicht alles durch und das wissen sie ja auch!

Vor allem bleibt doch die Frage, ob Abmahnungen in sehr vielen Fällen nicht auch einfach nur ein Versuch sind, so nach dem Motto: Mal sehen, ob der Autor aus Angst nicht freiwillig zahlt.

@Peppermint: Du kennst viele Leute, die schon Abmahnungen erhalten haben, kann ich mir gut vorstellen. Sind darunter auch Leute, die vor Gericht verloren haben, in Fällen wie den besprochenen, also wenn der Autor objektiv betrachtet keine Schuld hatte?

Bilder von Pixelio, vor allem von Thorn, würde ich aber auch schnell entfernen, sicher ist sicher….

Peppermint
Beiträge: 139
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am 07.02.2014

ultimapalabra: 07.02.2014 - 21:20

ich bin der Meinung, dass man grundsätzlich alles tun sollte, um sich unangreifbar zu machen. Wenn man das getan hat (indem man gemeinfreie Bilder von sicheren Seiten nutzt und diese richtig kennzeichnet), sollte man sich aber auch nicht verrückt machen.

Leider schützt unser Staat kleine Blogger wie uns nicht per Gesetzt vor solchen Machenschaften, zumindest nicht so, wie es wünschenswert wäre. Trotzdem, wie Hans es bereits geschrieben hat, die Abmahnanwälte bekommen noch längst nicht alles durch und das wissen sie ja auch!

Vor allem bleibt doch die Frage, ob Abmahnungen in sehr vielen Fällen nicht auch einfach nur ein Versuch sind, so nach dem Motto: Mal sehen, ob der Autor aus Angst nicht freiwillig zahlt.

@Peppermint: Du kennst viele Leute, die schon Abmahnungen erhalten haben, kann ich mir gut vorstellen. Sind darunter auch Leute, die vor Gericht verloren haben, in Fällen wie den besprochenen, also wenn der Autor objektiv betrachtet keine Schuld hatte?

Bilder von Pixelio, vor allem von Thorn, würde ich aber auch schnell entfernen, sicher ist sicher….

Hi Angela,

klar wird besonders bei Massenabmahnungen damit kalkuliert, dass viele aus Angst erst mal den Geldbeutel ohne Gegenwehr auf machen. Im Bereich Filesharing - dort ganz besonders Videofilmchen aus dem Sexbereich - sind bei den Abmahnern besonders beliebt. Dort kommt nämlich noch der Schamfaktor dazu und viele wollen das möglichst schnell und ohne viel Stress aus der Welt haben. Das funktioniert natürlich am schnellsten, wenn man freiwillig zahlt.

Von den mir persönlich bekannten Betroffenen kam es nicht ein einziges Mal zu einer Verhandlung. Genau aus weiter oben genannten Gründen. Die Angst vor einem unüberschaubaren Kostenfaktor, wenn die Verhandlung verloren gehen sollte. Recht haben und Recht bekommen sind besonders in Deutschland zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Mit breiter Brust ohne Rücksicht auf Verluste in eine Gerichtsverhandlung zu rennen kann ganz schnell nach hinten los gehen. Zudem kommt, dass selbst bei einer Verhandlung zum größten Teil kein klarer Gewinner oder Verlierer feststeht.

Auch vor Gericht werden oft Vergleiche geschlossen, die zur Folge haben, dass vielleicht der Abmahnbetrag sinkt, aber dafür werden dann die Gerichtskosten geteilt und beide Parteien zahlen ihren eigenen Anwalt. Ob dass dann billiger wird kommt auf den Streitwert an, nach dem sich die Gebühren für deinen Anwalt und auch die Gerichtskosten richten.

Die Meisten haben nach einer anwaltlichen Beratung und der Beauftragung eines Anwalts von der "Guten Seite" einen geminderten Betrag gezahlt.


Federspiel
Beiträge: 95
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am 08.02.2014

Es gibt neue Infos:

http://irights.info/koelner-landgericht-verlangt-urhebernennung-direkt-im-bild-abmahnwelle-aber-unwahrscheinlich

Bei dem Urteil handelt es sich gar nicht um ein Urteil, sondern um eine einstweilige Verfügung. Das ist ein vorläufiger Rechtsschutz für den Antragsteller (in diesem Fall also den Fotografen). Sie hat jedoch keinerlei allgemein verbindliche Rechtskraft. Die Betroffene (denn eine Beklagte ist sie ja noch gar nicht) hat inzwischen Widerspruch dagegen eingelegt. Erst jetzt muss der Fotograf entscheiden, ob er wirklich klagen will. Tut er das nicht, dürfte sich die Sache in Luft aufgelöst haben.

Sollte er jedoch klagen, wird es eine Weile dauern, bis ein Urteil ergeht. Denn die Beweisaufnahme für eine einstweilige Verfügung ist in keiner Weise mit der in einem ordentlichen Gerichtsverfahren vergleichbar. Der Antragsteller (also der Fotograf) muss sein Anliegen nur einigermaßen plausibel machen, und das hat er nach Auffassung des Gerichts getan. Für das endgültige Urteil, falls es denn überhaupt zu einem Prozess kommen sollte, sind daraus aber keine Schlüsse abzuleiten. Es kann so oder so ausgehen.

Für Trittbrettfahrer wäre eine Abmahnung zum jetzigen Zeitpunkt mit einem hohen Risiko verbunden. Falls das endgültige Urteil anders als die einstweilige Verfügung, das heißt, gegen den klagenden Fotografen, ausfallen sollte, hätten sich voreilige Abmahner gegenüber den Bildverwendern selbst schadenersatzpflichtig gemacht. Daher ist eine Abmahnwelle zurzeit eher unwahrscheinlich und die ganze Panik war umsonst.

Peppermint
Beiträge: 139
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am 08.02.2014

Federspiel: 08.02.2014 - 04:01

Daher ist eine Abmahnwelle zurzeit eher unwahrscheinlich und die ganze Panik war umsonst.

Du hast noch nie eine Abmahnung erhalten, richtig?

Federspiel
Beiträge: 95
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am 08.02.2014

Richtig. Es gab auch noch keinen Grund dafür.

Peppermint
Beiträge: 139
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am 08.02.2014

Federspiel: 08.02.2014 - 04:01


Bei dem Urteil handelt es sich gar nicht um ein Urteil, sondern um eine einstweilige Verfügung.
Daher ist eine Abmahnwelle zurzeit eher unwahrscheinlich und die ganze Panik war umsonst.

Wie deine Quelle darauf kommt, dass es sich NICHT um ein Urteil handelt ist mir schleierhaft, aber vielleicht haben die sich ja auf dem LG Köln vertippt.
http://www.ra-plutte.de/wp-content/uploads/2014/02/LG-K%C3%B6ln-Urteil-vom-30.01.2014-14-O-427-13.pdf

Die Welle ist schon seit einiger Zeit längst im Gange, nur wurde es jetzt durch die Veröffentlichung von RA Plutte durch die Medien geprügelt.

http://www.ra-plutte.de/2014/02/berufung-gegen-pixelio-urteil-des-landgerichts-koeln/

Die Berufung wurde zwar angekündigt, aber mittlerweile ist der Link von Plutte zu dieser Ankündigung entfernt.
Der aktuelle Stand ist, dass der Abgemahnte am Zug ist - nicht der Abmahner. Solch eine Verhandlung kostet richtig Geld und niemand weiß, wie der finanzielle Hintergrund der Abgemahnten ist.

Selbst wenn Pixelio Unterstützung zugesagt hat, ist fraglich ob geklagt wird.
Dem Abmahner kann das nur Recht sein. Am Ende wird es so laufen, dass man sich mit PixelLaw vergleicht und das strittige Bild eben nicht mehr veröffentlicht. Sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen und es gibt tatsächlich eine EINDEUTIGE Entscheidung (keinen Vergleich) zu Gunsten der Abgemahnten, dann ist lediglich passiert, dass PixelLaw und Co einen Grund weniger haben eine Abmahnung zu begründen. Aber die werden ganz schnell die nächste Lücke finden. Schliesslich ist das deren Geschäft und zwar ein sehr rentables.

Du hast zwar behauptet, du wüsstest sehr wohl, worum es hier ging, aber das bezweifle ich anhand deiner Aussagen. Das Grundprinzip wie dieses Abmahngeschäft läuft hast du eben nicht verstanden. Sonst würdest du das Thema hier nicht dauernd versuchen runter zu spielen, als wäre es nicht vorhanden.

Und jetzt komm mir nicht wieder mit deinem Überheblichkeitsspruch.

Wenn du noch nie eine Abmahnung bekommen hast - sei froh, aber irgendwann ist immer das erste Mal. Das es bis jetzt keinen Grund gab ist deine Meinung. Dieser Meinung waren Tausende auch, bis die Abmahnung im Briefkasten lag.



ultimapalabra
WizzAngel
Beiträge: 1974
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am 08.02.2014

also, lasst uns doch sachlich bleiben, der ganze Fall ist ja wichtig genug! Vor allem aber sollten wir bei der Sache selbst bleiben und nicht andere Fälle von Abmahnungen aus dem Bekanntenkreis, bei denen es sich um ganz andere Tatsachen gehandelt hat (Filesharing oder eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung etc.) mit diesem Fall vermischen.

Das führt zu nichts als Streit und macht vielleicht dem ein oder anderen mitlesenden Autoren unnötig Angst.

Danke Federspiel für den Link.

Es geht hier doch um folgende Sache: Ein Autor nutzt gemeinfreie Bilder von Pixelio und macht alles genau nach Vorschrift. Er kennzeichnet den Urheber, so wie vorgeschrieben. Ein findiger Abmahnanwalt und der Fotograf halten sich nun für besonders schlau und sehen da wegen der technischen Gegebenheiten eine Lücke, die sie auszunutzen versuchen, um den Autor abzuzocken.

Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, gerade das besagte Kölner Gericht hat ja kürzlich erst in einem ähnlichen Fall versagt. Ich zitiere aus dem Artikel, wie schon von Federspiel bemerkt:

"Doch als einstweilige Verfügung ist die Sache juristisch noch nicht einmal in der ersten Instanz,"

Also wurde hier mal wieder was von den Medien ganz schön aufgebauscht!

Sollte es zu einem Urteil kommen, das negativ für den Autor ausfällt, sieht die Sache natürlich ganz anders aus! Aber erst einmal abwarten!

Deswegen eine Bitte an Dich Peppermint: Verwechsle hier bitte nicht Äpfel mit Birnen und bringe hier Fälle als Beispiele ein, die mit diesem Fall nach meiner Vorstellung überhaupt nicht vergleichbar sind. Und wenn sie es doch sind, könntest Du das bitte erklären?

Für Dich selbst dürfte ja ohnehin keine Gefahr bestehen

LG,

Angela

Peppermint
Beiträge: 139
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am 08.02.2014

ultimapalabra: 08.02.2014 - 11:52

"Doch als einstweilige Verfügung ist die Sache juristisch noch nicht einmal in der ersten Instanz,"

Deswegen eine Bitte an Dich Peppermint: Verwechsle hier bitte nicht Äpfel mit Birnen und bringe hier Fälle als Beispiele ein, die mit diesem Fall nach meiner Vorstellung überhaupt nicht vergleichbar sind. Und wenn sie es doch sind, könntest Du das bitte erklären?

Für Dich selbst dürfte ja ohnehin keine Gefahr bestehen

Angela

Hi Angela,

vielleicht sollte man hier mal einen chronologischen Ablauf einer solchen Abmahnungsabzocke darstellen, damit hier mal bewusst wird, was überhaupt relevant und was unrelevant (so wie oben zitierter Satz von irgendeiner Webseite) ist.

ICH verwechsle hier auch keine Äpfel mit Birnen, denn der Ablauf ist IMMER der Gleiche.

Mit der allgemeinen Vergleichbarkeit hast du Recht, denn selbst bei absolut gleichen Eckpunkten eines solchen Falles sind sich nicht mal die Richter einig. Bei gleicher Sachlage kannst du in Hamburg Recht bekommen und in Köln wird gegen dich entschieden.

Genau DAS ist das gefährliche an der Sache.

Hier muss man auch unterscheiden zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Tatsache, dass Schadensersatz geltend gemacht wird, weil man einem Urheber etwas "geklaut" hat und es kostenlos verteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Musik, Bildmaterial oder sonstiges virtuelles Gut handelt.

Beispiel:
Du bekommst eine Abmahnung (ob wegen Bild, Musik, etc ist völlig egal) wegen dem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Urhebers. (wie in diesem Pixeliofall)

In dieser Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung (die man btw. NIE so unterschreiben sollte, wie sie beigefügt ist) und eine nette Kostennote.

Jetzt bestehen 2 Möglichkeiten

1. Du zahlst
2. Du gehst zum Anwalt

Gehst du zum Anwalt wird dieser entweder:

1. Eine mod. UE (modifizierte Unterlassungserklärung) verfassen und den geforderten Betrag "runter handeln" und alles ist gut (wobei der Spaß auch schon mal einige Hundert Euro kostet)

oder

2. Er stellt sich auf die Hinterbeine und weist die Forderungen und Vorwürfe zurück. (Weil der Mandant finanziell gut aufgestellt ist - dann lässt sich ja mehr raus holen - und zwar für DEINEN Anwalt).

Zweiter Akt des Schauspiels:

Es ist Fall 2 eingetreten (wie im aktuellen Fall). Nun ist der Abmahner am Zug. Er kann es jetzt ruhen lassen, weil ihm eine Klage zu unsicher ist. Er kann aber auch eine einstweilige Verfügung erwirken und den "Dieb seines virtuellen Eigentums" zwingen die Inhalte zu entfernen. Das ist natürlich alles wieder mit Aufwand und weiteren Kosten verbunden.

Dritter Akt:
Wie bei einem lustigen Ping Pong Spiel ist der Spielball nun wieder beim Abgemahnten.
Der hat nun wieder 2 Möglichkeiten.

Entweder er belässt es nun dabei - zahlt die angefallenen Forderungen und Kosten und fertig ODER er legt gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch ein - so wie es hier passiert ist.

Vierter Akt:

Das Gericht gibt deinem Widerspruch statt. Dann kannst du das "geklaute Gut" erst mal weiter verwenden, wie gehabt. Das bedeutet dann soviel, wie dass das entscheidende Gericht zu dem Entschluß gekommen ist, dass NICHT gegen ein Persönlichkeitsrecht des Urhebers verstoßen wurde.

Dann liegt es bei der abmahnenden Partei weitere Schritte einzuleiten ODER (siehe LG Köln) das Gericht weist deinen Widerspruch zurück und bestätigt diese einstweilige Verfügung via URTEIL und gibt dem Anspruchsteller Recht.

Dann ist in diesem "lustigen Spiel" wieder der "böse Verwender" des Gutes des armen Urhebers an der Reihe.

Im aktuellen Fall ist dies der derzeitige Standpunkt und der Abgemahnte ist wieder am Zug. Geht er wegen dem Urteil in Bezug auf die einstweilige Verfügung in Berufung (Nicht gegen ein Urteil einer Schadensersatzklage - das käme dann erst viel später) oder nicht.

Bis zu diesem Zeitpunkt des Abmahnspielchens sind schon ein Haufen Kosten, Gebühren und Honorare aufgelaufen, obwohl in der eigentlichen Sache noch 0,nix geregelt ist.

Dieser Ablauf gilt für Äpfel, Birnen und sogar Pfirsiche!

Wo man allerding Äpfel und Birne (wie von Federspiel) nicht durcheinander werfen darf sind die einzelnen Rechtspunkte (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Schadensersatz, etc)

Du kannst z.B. auch nicht einfach eine Klage in Bezug auf Schadensersatz in diesem Bereich einreichen. Dazu MUSST du dem Schädiger erst mal eine Abmahnung schicken und ihm die Möglichkeit geben, sein Vergehen zu korrigieren und zu geloben (Unterlassungserklärung), dass du so etwas Böses nie mehr tust. Tust du es doch und wirst erwischt, wird sofort die vereinbarte Strafe aus der UE fällig (Daher sollte man auch niemals eine solche ohne fachkundigen Rechtbeistand unterschreiben, weil diese fast immer viel zu weiträumig gefasst sind). Die Gesetzesregel mit der Abmahnung, die den kleinen Mann (Frau) eigentlich schützen soll, hat den Abmahnern erst Tür und Tor geöffnet. Schliesslich lässt ein Anwaltsschreiben mit dicken Stempel und einem Briefkopf, in dem etliche Niederlassungen und Dr. jur's erscheinen die meisten erst mal zusammen zucken. Für mich ist das nicht mehr, wie wenn mir der Nachbarsjunge einen Brief schickt ;)

Zum aktuellen Fall

Selbst wenn nun die abgemahnte Partei sich entscheidet Berufung einzulegen und dieser Berufung wird statt gegeben, heisst das noch lange nicht, dass ein böswilliger Fotograf, Musikrechtevewerter, etc den selben Klamauk beim Landgericht Frankfurt, Hamburg, München oder Sankt Schlagmichtod vollführt. Dort können die Richter wieder ganz anders entscheiden. Man kann sich zwar nun verteidigen und sagen: "Ja aber in Köln die haben gesagt..."

Ob das den entscheidenden Richter in FFM jedoch interessiert steht auf einem ganz anderen Blatt.

Für mich besteht da WENIGER Gefahr - aber nicht KEINE Gefahr ;)

Dafür habe ich viel zu viele Projekte, die permanente Angriffsflächen für solche Krümmelsucher und Abzocker bieten. Der einzige Unterschied ist, dass ich das ganze Spielchen abkürze, wenn mal wieder ein solcher Geldgeier auf der Matte steht. Ich brauche keinen Anwalt mehr, der mir zusätzlich Geld aus der Tasche zieht.

Der Abmahner bekommt eine mod. UE - die Zurückweisung seiner Forderungen und Kostennote und den Hinweis bei weiterem Bedürfnis Klage einzureichen. Das Risiko einer Klage fürchten die Abmahner nämlich genauso, weil es eben IMMER anders ausgehen kann. Selbst vor dem gleichen Gericht.

Also was machen sie in 99% der Fälle? Sie heften meine Abmahnung in den Ordner Sbdhng (Shit - bei dem hat's nicht geklappt) und suchen sich das nächste Opfer, das dann vielleicht freiwillig zahlt. Der Abmahn-Serien-Textbausteinbrief liegt schliesslich auf deren Festplatte und hat sie nicht mal einen Euro an Porto gekostet und muss nur mit der neuen Adresse, der betreffenden URL und der Anspruchstelleradresse ausgefüllt werden. Nach Schätzungen zahlen fast 50% bereits nach dem Erhalt der Abmahnung, aber die Dunkelziffer ist sicher weit aus höher. Also ein sehr lukratives Geschäft für den Massenversand einens 1 Euro Briefes. Da halten die sich nicht lange damit auf Einzelne mit einem Eigenrisiko vor Gericht zu zerren. Deren Risiko besteht ja auch nicht nur in einer eventuellen Niederlage im Einzelfall, sondern auch, dass es vielleicht sogar ein Grundsatzurteil gibt, dass sie dazu zwingt sich einen neuen Abmahngrund zu suchen. In dieser Zeit hat man ganz locker wieder dutzende neue Serienbrief Empfänger ausfindig gemacht ;)

Das Risiko, dass ich mir tatsächlich eine Klage einfange, habe ich natürlich auch, aber das habe ich auch MIT Anwalt. Sollte es wirklich soweit kommen, dann benötige auch ich einen Anwalt, weil ab dem Streitwert von 4.999 das LG zuständig ist und dort in Deutschland Anwaltspflicht herrscht. Dieses Vorgehen würde ich aber niemandem empfehlen, der nicht sehr genau weiß, was er tut, denn ein falsches Wort in der Zurückweisung oder der mod. UE kann den Genickbruch bedeuten.

2003 hatte ich die erste Abmahnung im Briefkasten und nach der 3. und einem Haufen Kosten für Anwälte habe ich mich sehr eingehend mit der Materie befasst. Vor 5 Jahren bin ich dann aktiv in die Piratenpartei eingetreten und habe mich seit dem noch viel mehr speziell mit diesem Thema beschäftigt. Das mal zur Info, wenn jemand wieder der Meinung ist, er müsse mich als überheblich betiteln, weil er sich in einem Einzelfall zwei Blogartikel durchgelesen hat und der Meinung ist, ich "würde nur Panik verbreiten".

Diesem Abmahnwahn ein Ende zu bereiten würde eine grundsätzliche Überarbeitung des Urheberrechts erfordern, das an die heutige digitale Zeit angepasst ist. DAS wird aber leider so schnell im "Neuland" nicht passieren.

So - und jetzt muß ich noch ein wenig für die Kühlschrankfüllung tun ;)

Viele Grüße aus dem Hochsommer,

Pepe




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