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Geld verdienen mit Pagewizz

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Impressum

Kernthemen
Beiträge: 3
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am 17.12.2010

Die meisten von uns hier schreiben ja nicht nur aus Freude und Spaß hier fleißig Artikel sondern bieten ja auch z.B. mit dem Amazon Partnerprogramm Produkte an.

Muß man dann für jede Artikelseite zusätzlich ein Impressum anlegen?

Weiß jemand wie das rechtlich aussieht?

 

Schöne Grüße!

Heiko

chefkeem
Admin
Beiträge: 4143
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am 17.12.2010

Hallo Heiko,

Simon oder Hans werden sich sicher dazu aeussern, sobald sie zum Luftschnappen noch oben kommen. Wo genau unten sie im Moment sind, darf ich leider nicht verraten.  Unschuldig

Ich vermute aber, dass die rechtliche Lage von der Hostseite Pagewizz her abgedeckt ist. Ich habe schon einige Amazon Shopping-Seiten gemacht und dieses Thema ist bis jetzt nicht zur Sprache gekommen.

LG Achim

Hilfreiche Tipps für Artikel schreiben und Geld verdienen findet man auf meinen Pagewizz Tutorials!
Marie_Blumenmond
WizzAngel
Beiträge: 457
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am 17.12.2010

 

Fürs  Geldverdienen durch Werbung  brauchts kein Impressum, aber einen Gewerbeschein.

Der kostet je nach Gemeinde zwischen 25 und 50 Euro. Danach meldet sich die IHK. Die IHK schickt ein Formular, das man ausfüllen muss, aber da die Einkünfte aus der Online-Werbung eher dürftig sind, braucht man da keinen Beitrag zu zahlen.  (Danach kommen immer mal Einladungen für kostenlose Kurse)

Das Finanzamt meldet sich auch. Die wollen wissen, wieviel  Euros man in etwa einnehmen wird.  Danach hört man erstmal nix mehr.

Bis zum 31.Mai eines jeden Jahres muss eine Gewerbesteuererklärung, Einkommensteuererklärung  sowie ein  Gewinnermittlungs- Einnahmen-Überschussrechnung-Vordruck, abgegeben werden.

Man kann beim örtlichen Finanzamt anfragen, die sagen dann genau, was man ausfüllen muss.

 

Ich hab zum Glück meinen Mann , der  beruflich mit ähnlichen Sachen zu tun hat und mir den ganzen Formularkram abnimmt. 

 

Wer immer nur macht was er schon kann, bleibt immer nur das, was er schon ist.
Simon
Admin
Beiträge: 3021
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am 18.12.2010

Hallo Heiko,

schön von Dir zu lesen! Ui, Du hast auch neue Artikel veröffentlicht... klasse! Dein Schwarzkümmelöl-Bericht ist unter den besten Seiten hier

Zur Frage: Scully hat natürlich Recht, man sollte streng genommen ein Gewerbe dafür anmelden, wobei das bei wenigen EUR im Monat förmlich egal ist. Aber man kann ja auch mehr daraus machen, und dann ist es wichtig.

Aber ich denke, es ging Dir mehr um die Amazon-AGBs. Dort steht tatsächlich vermerkt, was exakt im Impressum stehen muss. Wir haben die entsprechende Passage auch bei uns eingebunden und das sollte die Autoren miteinschließen. Ich notiere jedoch, dass wir gleich nächste Woche Amazon über diesen konkreten Fall befragen. Generell ist Amazon sehr kulant und geht gut auf die Nutzer ein. Vermutlich wird es - so wie es momentan integriert ist - auch für alle Autoren auf Pagewizz passen. Sollte dem nicht so sein, dann werden wir für jeden Autor, der Amazon einsetzt, ein entsprechendes Mini-Impressum auf jedem Artikel irgendwo unterbringen.

VLG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
Kernthemen
Beiträge: 3
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am 18.12.2010

Hallo Zusammen,

danke für eure Antworten.

Dacht mir schon fast das ein zusätzliches Impressum nicht nötig ist.

Aber es gibt ja mittlerweile Anwälte die alles und jeden abmahnen.

Viele Grüße

Heiko

schreibmaus
WizzAngel
Beiträge: 409
Nachricht
am 18.12.2010

Hallo @ all

Auch wenn ich ein Gewerbe habe bin ich eigentlich der Meinung, dass man nicht unbedingt ein Gewerbe benötigt (definitiv nicht, solange die Einnahmen nicht über 400,00 Euro im Monat gehen). Wichtig ist nur, dass jährlich die Steuererklärung abgegeben wird, in welcher das Finanzamt die monatlichen Einnahmen nachvollziehen kann. Da man ansonsten Gefahr läuft, der Steuerhinterziehung beschuldigt zu werden. So ist es auf jeden Fall bei uns. Ich habe für meine Gewerbeánmeldung auch nur 15,00 Euro bezahlt, obwohl es wirklich überall heißt, dass man mindestens 25,00 Euro zahlt. Ist eh alles etwas kurios hier, aber egal.

 

Wegen dem Impressum: Selbst wenn eins benötigt wird, sollte da nicht eigentlich ein ordentlich ausgefülltes Autorenprofil reichen - in dem der Name und die Anschrift, ggf. noch die Email Adresse ersichtlich ist? Die Kontaktaufnahme ist ja über das PM System auch möglich. Ich meine, in einem Impressum steht ja eh nicht mehr drinne als das, was im Profil steht - eventuell noch die Steuernummer und die Umsatzsteuernummer (sofern vorhanden).

 

LG

Moni

Simon
Admin
Beiträge: 3021
Nachricht
am 18.12.2010

Hi Moni,

wegen kleinen Beträgen (< 100 EUR) würde ich auch kein Gewerbe anmelden... Ansonsten kann man sich auch mit einem Anruf beim Finanzamt für umsonst erkundigen. Das geht schnell und kostet generell nichts.

Wegen Impressum: Das ist ein Spezialfall, der nur Amazon betrifft. Eigentlich geht es auch nur um einen ausgewählten Satz, den Amazon-Nutzer sichtbar auf ihrer Website unterbringen müssen:

"[ Ihr Name ] ist Teilnehmer des Partnerprogramms von Amazon Europe S.à r.l. und Partner des Werbeprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu Amazon.co.uk / Javari.co.uk / Amazon.de / Amazon.fr / Javari.fr / Amazon.it Werbekostenerstattung verdient werden kann."

Das steht auch bei uns so im Impressum, jedoch als "Ihr Name" wird in Vertretung für alle Autoren einfach "Pagewizz" verwendet. Das sollte auch passen, aber wir machen und noch bei Amazon schlau darüber.

VLG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
write-x
Beiträge: 99
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am 19.12.2010

Hi alle,

 

Also zum Thema Gewerbe: Ich bin auch der Meinung, dass wir fürs Schreiben kein Gewerbe anmelden müssen, da wir nichts verkaufen - also nicht mit Handel etc. zu tun haben. Als Autor sind wir freiberuflich tätig und bekommen höchstens eine Provision. Und das hat eigentlich nichts mit verkaufen zu tun.

Musiker bekommen auch nur Provisionen bzw. Beteiligungen und sind auch nicht gewerblich tätig, auch wenn ihre Tonträger verkauft werden. Nur die, die unmittelbar Tonträger vertreiben und verkaufen, also Tonträgerfirmen, sind gewerblich tätig.

 

Selbst Autoren, die Texte auf Textbörsen verkaufen, brauchen kein Gewerbe anmelden - eben weil Texter/Autor im Allgemeinen ein freier Beruf ist.

 

Gruß

write-x

Ich bin überzeugt davon, dass der Mensch von Anbeginn des Seins bereits alles weiß - er kann es nur nicht erfassen und muss es erst wieder erkennen. write-x
Simon
Admin
Beiträge: 3021
Nachricht
am 19.12.2010

Hm, sehr gut zu wissen, write-x. Daran hatte ich gar nicht gedacht, aber logisch: Lehrer, Künstler, Mediziner sind alles Freiberufler. Eine sichere Auskunft darüber, on man als Online-Autor zur Gruppe gehört erhält man auf jeden Fall bei jedem Finanzamt.

VLG Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
write-x
Beiträge: 99
Nachricht
am 19.12.2010

Noch was zum Gewerbe, fällt mir grad ein: Wenn ein Autor seine Bücher selbst vermarktet und eigenständig verkauft, dann muss er dafür ein Gewerbe anmelden, sonst nicht.

 

Gruß

write-x

Ich bin überzeugt davon, dass der Mensch von Anbeginn des Seins bereits alles weiß - er kann es nur nicht erfassen und muss es erst wieder erkennen. write-x
textpressi
Beiträge: 126
Nachricht
am 21.12.2010

Wenn die Autorentätigkeit im Vordergrund steht, dann ist man Freiberufler. Die Autorentätigkeit zählt zu den Freien Berufen. 

Kritisch ist beispielsweise, wenn der Autor mehr Zeit damit verbringt, seine Texte auf Märkten anzubieten, als Texte zu schreiben. Dann wäre man eher selbst schreibender Buchhändler und kein Freiberufler. 

Wer aber in erster Linie auf Pagewizz und anderswo veröffentlicht, ist klar Autor. Und damit Freiberufler. Das erspart einem dann die Anmeldung eines Gewerbescheins. Als Freiberufler ist man außerdem von der kaufmännischen Buchführung befreit. Gewerbetreibende müssen ab einem Umsatz von 17.500 € im Jahr die Regeln der doppelten Buchführung anwenden. Freiberufler können bei der (sehr einfachen) Einnahmen- Überschuss Rechnung (EÜR) bleiben, auch wenn sie Millionen verdienen.

Das Finanzamt bleibt dem Freiberufler allerdings nicht erspart. Wer den Kontakt aufnimmt kann damit rechnen, dass man noch im laufenden Jahr ein Formular zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ausfüllen muss.

Einfacher kann es sein, bei der nächsten Steuererklärung in der korrekten Spalte die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit einzutragen, die EÜR beizulegen und das Formular zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit dann mit abzugeben.

Steuern, Staat, Formulare... Ein Bereich, der definitiv keinen Spaß macht. Aber mit den richtigen Infos schläft man ruhiger und kann sich Ärger ersparen ;-)

Wer tatsächlich seinen Lebensunterhalt mit dem Schreiben oder Ähnlichem verdient, sollte über den Beitritt zur Künstlersozialkasse nachdenken (KSK). Man bleibt bei der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenkasse der eigenen Wahl versichert. Die KSK überweist, wie es ein Arbeitgeber tun würde, die Hälfte der Beiträge. Ein Selbstständiger müsste ansonsten 100 % für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung aufwenden. Wer 50 % sparen möchte, muss nachweisen, dass er A) künstlerisch / publizistisch tätig ist und B) damit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Vielleicht ist das ja für einen der Vielschreiber unter uns ja schon der Fall.

Viel Erfolg dabei. Es ist auf jeden Fall ein Anreiz, darauf hinzuarbeiten, diese Bedingungen zu erfüllen.

Simon
Admin
Beiträge: 3021
Nachricht
am 24.12.2010

Hallo zusammen,

noch einmal zurück zur ursprünglichen Frage von Heiko, dem Eintrag zu Amazon im Impressum. Ich habe soeben von Amazon Bestätigung erhalten, dass es in unserer Form in Ordnung ist:

Antwort von Amazon:

"Gerne habe ich mir Ihr Impressum einmal angeschaut und der Hinweis dort ist ausreichend. Sie brauchen hier einen separaten Hinweis bei jedem Artikel, jeder Page nicht zu schalten."

Liebe Grüße und ein frohes Fest,

Simon

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
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