Hier noch der Foren Post zu Verwendung von Amazon Bildern :-)
LG Hans
Kennzeichnungspflicht für Werbung | |
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am 10.05.2011
Hier noch der Foren Post zu Verwendung von Amazon Bildern :-) LG Hans Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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am 12.05.2011
Hallo Nicole, die Links passen. Bei den Anzeigen würde ich evtl. Anzeige Amazon schreiben. Das ist der Stil, den ich z.B. bei Google sehe und damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seiten. Aber es ist wohl ne juristische Grauzone. Wenn Du die Pagewizz-Bausteine verwendest, tragen wir die Verantwortung :-) LG Hans Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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am 13.05.2011
Hu, ich dachte immer, es reicht, wenn der Verbraucher/Leser/mündige Bürger unterscheiden kann, was redaktioneller Inhalt und was Werbung ist. Denk doch mal an die Käseblättchen, die man kostenlos im Briefkasten findet. Dort gibts ganze Artikel, wo oben drüber klein "Anzeige" steht und die den Geschäftsinhaber über den Klee loben. Da steht auch nicht "Anzeige von Bäcker Meier" |
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am 14.05.2011
Hallo Nicole, teste einfach noch mal den Amazon-Baustein -> Wenn Du alle Optionen abschaltest, erscheint nur das Bild mit dem Wort "Anzeige" rechts darunter. Das genügt und entspricht dann auch den AGB's von Pagewizz. LG Hans Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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am 15.05.2011
Hallo Nicole, also ich bastel da immer mit dem 2 Spalten Layout rum. Manchmal nicht ganz einfach, aber wenn z.B. Links der Text steht, rechts daneben das Amazon Bild und weiter unten dann wieder Text find ich das immer ganz schön, so wie z.B. in meinem Ardeche-Artikel. Und genau: Bei Amazon, Zanox und Co. einfach Anzeige darüber oder darunter schreiben. LG Hans Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
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Beiträge: 505
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am 24.02.2019
Kennzeichnungspflicht wieder mal. @Hans, @Simon ... eure Weisheit wäre da wieder mal dringend gefragt: Hier ist mein Mustertext, der möglicherweise nicht das Ei des Kolumbus ist, aber lieber sperrig, als nachher abgemahnt zu werden. Anmerkung: Eine Buchbesprechung/Rezension stellt immer auch eine #werbung für das besprochene Produkt dar; auch wenn der Entgelt dafür nur das Freiexemplar des betreffenden Verlages ist. Oder, wie in einigen meiner Besprechungen, das Buch ganz normal im Buchhandel für den eigenen Gebrauch gekauft worden ist. kollegiale Grüße adele |
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Beiträge: 171
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am 25.02.2019
@ adele Hans und Simon werden Dir sicher fundiert antworten Wenn ich mir die Buchbesprechungen bei Spiegel online oder der Faz anschaue, sind die Hinweise #werbung nicht zu finden. |
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am 25.02.2019
Eine Rezension ist keine Werbung, zumindest nicht als solche Kennzeichnungspflichtig. Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
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Beiträge: 296
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am 26.02.2019
Wenn man das Buch vom Verlag/Autor kostenlos bekommen hat, sollte man es vermerken. Immerhin gab es dazu in den letzten Monaten sogar erfolgreiche Abmahnungen, wenn es nicht dabei stand. |
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Beiträge: 627
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am 28.02.2019
Das wüsste ich gerne genauer, Sabine. Hast du einen Link dazu? Schöne Grüße, • Johannes Flörsch • Rechtschreibung prüfen & Lektorat für Autoren
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Beiträge: 296
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am 28.02.2019
Da gibt es viele Artikel im Netz. Durch diesen Artikel bin ich erst vor ein paar Wochen darauf aufmerksam geworden. Gibt man bei Google Abmahnung Instagram ein, kommen da gleich auf der ersten Seite einige gute Treffer. Und ich vermute einfach mal, dass genau aus diesem Grund Seiten, wie Ciao.de, für Produktbewertungen verschwunden sind. |
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Beiträge: 505
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am 01.03.2019
Tja, ich habe von schreibenden Kollegen jedenfalls empfohlen bekommen, lieber einmal zu viel "Werbung" anzumerken. |