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Kennzeichnungspflicht für Werbung

profkm
WizzAngel
Beiträge: 1338
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am 13.05.2011

Hu,

ich dachte immer, es reicht, wenn der Verbraucher/Leser/mündige Bürger unterscheiden kann, was redaktioneller Inhalt und was Werbung ist. Denk doch mal an die Käseblättchen, die man kostenlos im Briefkasten findet. Dort gibts ganze Artikel, wo oben drüber klein "Anzeige" steht und die den Geschäftsinhaber über den Klee loben. Da steht auch nicht "Anzeige von Bäcker Meier"

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 14.05.2011

Hallo Nicole,

teste einfach noch mal den Amazon-Baustein -> Wenn Du alle Optionen abschaltest, erscheint nur das Bild mit dem Wort "Anzeige" rechts darunter. Das genügt und entspricht dann auch den AGB's von Pagewizz. 

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 15.05.2011

Hallo Nicole,

also ich bastel da immer mit dem 2 Spalten Layout rum. Manchmal nicht ganz einfach, aber wenn z.B. Links der Text steht, rechts daneben das Amazon Bild und weiter unten dann wieder Text find ich das immer ganz schön, so wie z.B. in meinem Ardeche-Artikel.

Und genau: Bei Amazon, Zanox und Co. einfach Anzeige darüber oder darunter schreiben.

LG Hans

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Adele_Sansone
Beiträge: 545
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am 24.02.2019

Kennzeichnungspflicht wieder mal.

@Hans, @Simon ... eure Weisheit wäre da wieder mal dringend gefragt:

Von schreibenden Kollegen in anderen Foren bzw. Social Media wurde ich da wieder mal darauf gestoßen ... deshalb ein Hinweis:
Wer Rezensionen/Buchbesprechungen schreibt, oder ein Produkt auslobt, der sollte, um auf der sicheren Seite zu sein einen Kennzeichnungstext mit dem #werbung an vorderer Stelle einfügen.

Hier ist mein Mustertext, der möglicherweise nicht das Ei des Kolumbus ist, aber lieber sperrig, als nachher abgemahnt zu werden.

Anmerkung: Eine Buchbesprechung/Rezension stellt immer auch eine #werbung für das besprochene Produkt dar; auch wenn der Entgelt dafür nur das Freiexemplar des betreffenden Verlages ist. Oder, wie in einigen meiner Besprechungen, das Buch ganz normal im Buchhandel für den eigenen Gebrauch gekauft worden ist.

kollegiale Grüße adele

dieterh
Beiträge: 182
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am 25.02.2019

@ adele Hans und Simon werden Dir sicher fundiert antworten

Wenn ich mir die Buchbesprechungen bei Spiegel online oder der Faz anschaue, sind die Hinweise #werbung nicht zu finden.

Simon
Admin
Beiträge: 3021
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am 25.02.2019

Eine Rezension ist keine Werbung, zumindest nicht als solche Kennzeichnungspflichtig.

Nothing is impossible, the word itself says "I'm possible!" (Audrey Hepburn)
SabineWolfram
Beiträge: 297
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am 26.02.2019

Wenn man das Buch vom Verlag/Autor kostenlos bekommen hat, sollte man es vermerken. Immerhin gab es dazu in den letzten Monaten sogar erfolgreiche Abmahnungen, wenn es nicht dabei stand.

jofl
Beiträge: 627
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am 28.02.2019

Das wüsste ich gerne genauer, Sabine. Hast du einen Link dazu?

SabineWolfram
Beiträge: 297
Nachricht
am 28.02.2019

Da gibt es viele Artikel im Netz. Durch diesen Artikel bin ich erst vor ein paar Wochen darauf aufmerksam geworden. Gibt man bei Google Abmahnung Instagram ein, kommen da gleich auf der ersten Seite einige gute Treffer. Und ich vermute einfach mal, dass genau aus diesem Grund Seiten, wie Ciao.de, für Produktbewertungen verschwunden sind.

Adele_Sansone
Beiträge: 545
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am 01.03.2019

Tja, ich habe von schreibenden Kollegen jedenfalls empfohlen bekommen, lieber einmal zu viel "Werbung" anzumerken.
Mit Fotos gab es ja vor einigen Jahren noch bei suite und auch PW auch so eine Klagsandrohungswelle. Seither poste ich auch nur mehr eigene Bilder oder eben die von pixabay.

KreativeSchreibfee
Beiträge: 398
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am 14.02.2024

Wie sieht das eigentlich mit dem Hinweis auf Werbung aus, wenn ich zum Beispiel über eine Stadtbesichtigung berichte und dort eigene Fotos veröffentliche, auf denen Gaststätten, Restaurants oder Geschäfte zu sehen sind: muss ich die Namen unkenntlich machen? Oder was ist, wenn ich, wie in meinem Dresden-Blog, über ein bestimmtes Restaurant schreibe, welches ich besonders toll finde und mich wohlwollend äußere: ist das dann auch als Werbung zu deklarieren, obwohl ich weder Gratis-Essen noch sonst eine Vergünstigung erhalten habe? Ich werde immer unsicherer, muss ich gestehen. Dieser ganze Mist vermiest mir die Freude am Schreiben und somit ist auch klar, warum ich immer weniger Leser und noch weniger Einnahmen habe.

LG Kerstin

Adele_Sansone
Beiträge: 545
Nachricht
am 15.02.2024

Juristisch Astreines kann ich dir nicht sagen, aber meine Formulierung für Buchbesprechungen

Anmerkung: Eine Buchbesprechung/Rezension stellt immer auch eine #werbung für das besprochene Produkt dar; auch wenn der Entgelt dafür nur das Freiexemplar des betreffenden Verlages ist. Oder, wie in einigen meiner Besprechungen, das Buch ganz normal im Buchhandel für den eigenen Gebrauch gekauft worden ist.

kannst du vlt ummodeln und für solche Zwecke adaptieren ... Einen Veruch wäre es wert.

lg adele

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