IGeL-Leistungen (Bild: RainerSturm / pixelio.de)

Was sind IGeL- Leistungen?

IGeL steht als Abkürzung für "Individuelle Gesundheitsleistungen". Hierbei handelt es sich um Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Bezeichnet werden diese Untersuchungen als Vorsorge- oder Service-Medizin. Für die angebotenen Leistungen darf der Arzt nur die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde legen.

Warum werden IGel-Leistungen angeboten?

Mediziner, die IGeL-Leisungen anbieten, geraten aus Patientensicht sehr schnell in den Verdacht, zusätzliche Einnahmen generieren zu wollen. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben einen Leistungskatalog, wonach den Ärzten vorgegeben ist, welche notwendigen Untersuchungen und Behandlungsmethoden im Krankheitsfall für den Patienten übernommen werden. Diese Vorgaben können für einen Patienten manchmal sehr unbefriedigend sein. Dem Arzt steht dann nur die Möglichkeit offen, Ihnen ein Diagnoseverfahren oder eine Behandlung anzubieten, die nicht von der Kasse übernommen wird, die so genannten "IGeL-Leistung".

Nun kommt es auf den Arzt an, Ihnen zu erklären, warum er gerade diese Untersuchung oder Behandlung für sinnvoll hält. Dabei darf er auf keinen Fall den Eindruck vermitteln, dass das Vertrauensverhältnis gestört wird, wenn Sie seine Empfehlung ablehnen.

Wenn Sie unsicher sind, müssen Sie dies dem Arzt unbedingt signalisieren. Lassen Sie sich auf keinen Fall mit Ihrer Entscheidung drängen. Wenn Sie etwas in der Erklärung nicht verstanden haben, suchen Sie Rat bei Ihrer Krankenkasse. Diese wird Ihnen vermutlich erklären, dass der Leistungskatalog eine ausreichend medizinische Versorgung bietet. Ihr Anliegen sollte es sein, mehr über die angebotene Leistung in Erfahrung zu bringen und hierbei kann Ihnen die Kasse weiterhelfen. Bei Verbraucherzentralen können Sie sich darüber hinaus auch beraten lassen.

Auch sollte die Frage der Kosten vor der Inanspruchnahme der IGeL-Leistung klar definiert sein. Der Arzt wird Ihnen eine Honorarvereinbarung vorlegen. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie über die Behandlungs- bzw. Untersuchungsmethode aufgeklärt wurden und die Kosten akzeptieren.

Welche IGeL-Leistungen gibt es?

IGeL-Leistungen können in vier Gruppen eingeteilt werden.

Medizinisch sinnvoll, aber nicht Bestandteile des Leistungskatalogs der GKV sind Impfungen für Fernreisen, sportmedizinische Untersuchungen und Tauglichkeitsuntersuchungen (z. B. Flugtauglichkeit)

Zu den IGeL-Leistungen zählen auch medizinisch-kosmetische Leistungen (Schönheits-operationen).

Spezielle Vorsorge-Untersuchungen werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung nur übernommen, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Der Patient hat über die IGeL-Leistungen jedoch die Möglichkeit als Selbstzahler diese durchführen zu lassen.

Des Weiteren fallen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unter IGeL-Leistungen, wenn diese noch nicht eindeutig wissenschaftlich belegt worden sind. Beispiel: eine Ozontherapie.

 

Wenn Sie einen Arzt ausschließlich mit dem Wunsch auf eine IGeL-Leistung aufsuchen, wird keine Praxisgebühr erhoben.

Auch für die Privat-Liquidierung gilt der 3,5-fache Satz als Höchstgrenze. Eine Überschreitung des Satzes muss auch hier vom Arzt schriftlich begründet werden.

Für die erbrachte Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie gemeinsam mit der Quittung bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen können.

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