Bildungsurlaub Hamburg – wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich sind im Bundesland Hamburg alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Angestellten, Arbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsschwerpunkt im Bundesland Hamburg liegt, berechtigt an einer Fort- und Weiterbildung im Rahmen eines Bildungsurlaubes teilzunehmen. Vollzeitbeschäftigte haben ein Recht auf zehn bezahlte Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Jahren, um an staatlich anerkannten Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Arbeitstage für den Bildungsurlaub anhand des Beschäftigungsanteils ermittelt. Während des Bildungsurlaubes wird das Gehalt natürlich weiter bezahlt, die Kosten für den Bildungsurlaub wie Reisekosten und Kursgebühren müssen jedoch nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sofern die Weiterbildung im Interesse der Firma liegt, ist es jedoch sinnvoll, den Arbeitgeber auf die Finanzierung des Bildungsurlaubes anzusprechen. Nicht selten zahlen Unternehmen auch die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen oder beteiligen sich zumindest teilweise daran.

 

Ab wann und für wie lange kann der Bildungsurlaub in Hamburg beantragt werden?

Wer ein neues Beschäftigungsverhältnis eingeht, darf normalerweise innerhalb der ersten sechs Monate keinen Urlaub nehmen. Dies gilt natürlich auch für den Bildungsurlaub. Der Zweijahreszeitraum, in dem der Bildungsurlaub genommen werden kann, beginnt an dem auf das Datum der Einstellung folgenden 1. Januar. Arbeitnehmer, die regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet haben, haben sogar ein Anrecht auf einen Bildungsurlaub von zwölf Werktagen anstelle der üblichen zehn Werktage.

Welche Bildungsangebote kommen für einen Bildungsurlaub in Hamburg infrage?

Grundsätzlich kommen natürlich nur solche Bildungsangebote für den Bildungsurlaub infrage, die vom Bundesland Hamburg als solche anerkannt worden sind. Dabei umfasst das Bildungsangebot verschiedene Inhalte. Die politische Bildung oder die Vorbereitung auf eine ehrenamtliche Tätigkeit können ebenso Bestandteil eines Bildungsurlaubes sein, wie alle weiteren Inhalte, die zur beruflichen Weiterbildung beitragen und vom Arbeitnehmer in seinem Beruf angewendet werden können. Dazu zählen Sprachkurse ebenso, wie Angebote aus den Bereichen EDV, Wirtschaft, Technik, Kultur, Soziales, Politik, Gesellschaft und einige weitere.

Wann kann die Firma den Bildungsurlaub ablehnen?

Arbeitnehmer haben zwar ein Recht auf einen Bildungsurlaub, unter bestimmten Umständen kann die Firma den Bildungsurlaub zum beantragten Zeitpunkt jedoch auch ablehnen. Dies ist dann der Fall, wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen, die gegen eine Freistellung für einen Bildungsurlaub sprechen. Gründe können beispielsweise die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, Personalmangel oder auch eine besondere Auftragslage des Unternehmens sein. Im Falle einer Ablehnung wird der Freistellungsanspruch jedoch auf das folgende Kalenderjahr übertragen, der Bildungsurlaub kann also nachgeholt werden.

Auch Sprachreisen können als Bildungsurlaub anerkannt werden

Eine Fremdsprache lernt man wesentlich einfacher und schneller, wenn man eine Sprachschule in einem Land besucht, in dem die Sprache gesprochen wird. Aus diesem Grund ist der Aufenthalt im Bundesland Hamburg bzw. in Deutschland für die Dauer des Bildungsurlaubes nicht zwingend. Wer beispielsweise seinen Bildungsurlaub zum Englisch Lernen nutzen möchte, kann dies auch im Rahmen einer Sprachreise beispielsweise nach England, Irland oder Malta tun. Mittlerweile gibt es ein großes Angebot an Sprachreisen, die vom Land Hamburg im Rahmen eines Bildungsurlaubes anerkannt werden. Für eine Sprachreise als Bildungsurlaub gelten keine besonderen Auflagen, ein Bildungsurlaub für Englisch beispielsweise muss lediglich den Sprachunterricht von mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Werktag beinhalten.

Angela Michel

 

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