Keine Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter
Die Sicherungsverwahrung von Straftätern ist in der derzeitigen Form verfassungswidrig, dies erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Schwerverbrecher, Serientäter, Sexualverbrecher - bald auf freien Fuß?
Nicht nur Deutschland, nein, die ganze Welt blickt derzeit in eine andere Richtung. Dorthin, wo Obama als Held gefeiert wird, weil der gefährlichste Massenmörder aller Zeiten, Al-Quaida-Chef Osama Bin Laden, nicht mehr am Leben ist.
Während die einen jubeln, dass ein Verbrecher endlich aus dieser Welt verschwunden ist, werden andere Verbrecher bald jubeln, wenn sie wieder auf freien Fuß sind!
Denn auch hier in Deutschland tut sich etwas!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach sich dafür aus, dass die Sicherungsverwahrung von extrem gefährlichen Straftätern verfassungswidrig ist.
Dies erklärte heute auch das Bundesverfassungsgericht und ordnete daher eine Übergangsregelung an.
Bis Mai 2013 muss seitens des Gesetzgebers eine Neuregelung gefunden werden. Politik und Länder sind nun gefordert.
Ein, so heißt es: "freiheitsorientiertes und psychotherapeutisch ausgerichtetes Gesamtkonzept" muss ausgeklügelt werden, damit die derzeit noch sicherungsverwahrten Straftäter die Chance bekommen, auch nach ihrer Haftentlassung ein perspektivisches Leben zu führen.
Die angedachte therapeutische Behandlung soll bereits schon während der Haftzeit beginnen. All dies ist natürlich mit hohen Kosten verbunden. Schließlich müssen gut qualifizierte Fachkräfte und Betreuer eingestellt werden, zudem müssen Räumlichkeiten geschaffen werden, in denen die Therapie der Straftäter stattfinden kann.
Somit sind Um- und Ausbauten ebenfalls notwendig.
Warum werden Schwerstverbrecher freigelassen?
Hintergrund:
Nachdem der EGMR die Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig erklärte, reichten vier Schwerstverbrecher eine Verfassungsbeschwerde ein, da sie sich in fortdauernder Haft befanden. Bereits im Jahr 2009 wurden bundesweit über 100 Straftäter aus den deutschen Gefängnissen entlassen, die sich in Sicherungsverwahrung befanden. Unter ihnen Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder.
Die Sicherungsverwahrung, so wie sie derzeit besteht, verletzt das Grundrecht auf Freiheit.
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Das Ende der Sicherheitsverwahrung
Raus aus dem Knast - rein in die Freiheit?
Wie sieht das Leben nach jahrelanger Sicherungsverfahrung für Schwerstverbrecher aus, wenn sie auf freien Fuß sind?
In der Badischen Zeitung - im August 2010 erschien nachfolgender Artikel:
Sofern noch mehr Verbrecher aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden, wird es wohl kaum zig Polizisten und Beamte geben, die jeden einzelnen Verbrecher, der dann auf freien Fuß ist, auf Schritt und Tritt überwachen können.
Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 5
Das Recht auf Freiheit und Sicherheit!
Im Abschnitt 1 steht:
Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Die Freiheit darf nur in folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden!
Lesen Sie hier den ganzen Artikel: Recht auf Freiheit und Sicherheit
Die Europäische Union im Kampf gegen den Terrorismus: Sic... |
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Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)