Adoption eines fremden Kindes im Ausland

Es gibt Länder mit sehr vielen elternlosen Kindern. Um einen Kinderhandel zu unterbinden, ist die Möglichkeit einer Adoption ins Ausland sehr erschwert.

Prinzipiell ist es jedoch auch für homosexuelle Paare möglich, dass sie ein Kind im Ausland adoptieren. Jedem muss jedoch bewusst sein, dass dieser Weg sehr steinig, zeit- und geldaufwändig ist.

Pflegekinder

Eine andere Möglichkeit die Tatsache Homosexualität und Kinderwunsch unter einen Hut zu bringen, ist die Aufnahme eines Pflegekindes.
In vielen Orten Deutschlands gibt es mehr Pflegekinder als Erwachsene, die ein Kind in Pflege nehmen wollen. Deswegen und weil der Homosexualität mit immer mehr Toleranz begegnet wird, haben auch lesbische oder schwule Paare gute Chancen, ein Kind in Pflegschaft nehmen zu dürfen.

Homosexualität & Kinderwunsch & Schwangerschaft

Ein Kind durch eine Schwangerschaft zu bekommen, steht nur den lesbischen Paaren offen. Eine Leihmütterschaft ist in Deutschland verboten. Es gibt daher keine Möglichkeit, dass sich ein schwules Paar einen Kinderwunsch über Kinderzeugung und Schwangerschaft erfüllt. Selbst wenn sie eine Frau finden, die für sie ein Kind austrägt, leben sie immer mit dem Risiko, dass diese Frau das Kind nach der Geburt behalten möchte.

Zwei Lesben haben es da einfacher:
Die scheinbar leichteste Methode wäre der kurze, sexuelle Kontakt mit einem Mann, dem man im Zweifelsfall nichtmal sagen müsste, dass er gerade nur als Samenspender fungiert. Eine der beiden Frauen wäre schwanger und das Glück perfekt.

Abgesehen davon, dass es nicht fair wäre, einen Mann lediglich als Samenspender zu nutzen und ihm eventuell später nichtmal zu verraten, dass er Vater geworden ist, gibt es noch andere Probleme:
Eines der offensichtlichsten ist, dass viele lesbische Frauen keine Lust haben, mit einem Kerl zu schlafen. Ganz abgesehen davon werden nicht alle Frauen beim ersten Mal schwanger, es gibt Probleme wie Geschlechtskrankheiten, die nicht ausgeschlossen werden können, oder aber die Nutzung von Kondomen macht das Schwangerwerden unmöglich.

Damit bleibt die künstliche Befruchtung der Frau mit dem Samen eines Mannes. In der Fachsprache heißt das Insemination.

Insemination

Für eine Insemination gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Frauen suchen sich einen Mann (eventuell aus dem Bekanntenkreis), der bereit ist, seinen Samen zu spenden oder
  2. sie nehmen die Hilfe einer Samenbank in Anspruch.

Gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer erhalten Frauen, die in einer homosexuellen Beziehung leben, nicht die Möglichkeit einer Insemination mit Hilfe einer Samenbank und/oder Kinderwunschklinik. Dies ist unabhängig davon, ob sie in eingetragener Lebenspartnerschaft leben oder nicht.
Lediglich Berlin und Hamburg sind von diesen Richtlinien abgewichen und erlauben die Insemination auch den Frauen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben.

Die erste Möglichkeit lässt sich kaum verbieten und ist sowohl für die Frau, die den Samen empfängt, als auch für den Mann, der selbigen spendet, gesetzlich erlaubt. Strafbar ist jedoch eine Hilfeleistung durch ein dritte Person. Zum Glück mangelt es hier meist an einem, der diese Straftat anzeigt.

Rechtliche Folgen der Insemination

Wenn ein Mann direkt (also nicht über eine Samenbank) den Samen spendete, welcher der Frau zu einem Kind verhalf, dann muss er eigentlich auch in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen werden.

Ist er eingetragen, ist er dem Kind zum Unterhalt verpflichtet und hat ein Umgangsrecht mit dem neuen Erdenbürger. Alle Absprachen, die das ausschließen, sind unwirksam und nicht gerichtlich einklagbar.

Für die Partnerin der Mutter gibt es die Möglichkeit einer Stiefkindadoption. Ist der Vater bekannt, muss er zustimmen. Ist die Adoption erfolgt, ist der biologische Vater zumindest seine Unterhaltspflicht los und beide Mütter sind rein rechtlich gleichwertige Elternteile des Kindes mit gemeinsamen Sorgerecht. Sie sind ihm auch nach einer Trennung zum Unterhalt verpflichtet und zum Umgang mit ihm berechtigt.

Eine Adoption ist so gut wie nie rückgängig zu machen. Selbst wenn das Kind erwachsen ist und alle Beteiligten wünschen, die Adoption wäre nie erfolgt, bleibt sie bestehen.

Laden ...
Fehler!