Kredit für Arbeitslose durch zusätzliche Sicherheiten

Ein günstiger Kredit für Arbeitslose ist unter bestimmten Bedingungen dennoch möglich, allerdings betrifft dies die meisten Arbeitslosen leider nicht. Banken und andere Kreditgeber akzeptieren für einen Kredit natürlich auch andere Sicherheiten wie zum Beispiel den Immobilienbesitz oder eine Lebensversicherung. Findet sich ein Bürge, der die nötigen Voraussetzungen erfüllt, gibt es ebenfalls einen günstigen Kredit für Arbeitslose. So helfen sich viele Menschen, indem sie zum Beispiel Verwandte bitten, für ihren Kredit zu bürgen.

Das kostet ein Kredit für Arbeitslose

Im Internet gibt es einige Kreditanbieter, die mit einem Kredit für Arbeitslose werben. Bei solchen Angeboten sollten Sie vorsichtig sein, vor allem wenn der Kredit ohne SCHUFA versprochen wird. Kreditvermittler wie BonKredit, NurKredit, Creditolo oder Maxda haben sich auf das Geschäft mit den Arbeitslosen, Geringverdienern und anderen Bevölkerungsgruppen, die schwer an Kredite kommen, spezialisiert. Hier gibt es zwar einen Kredit für Arbeitslose, allerdings zu sehr hohen Zinsen. Die Zinsen für einen speziellen Arbeitslosenkredit liegen bei bis zu 16 %. Die Kreditvermittler werben zwar oft mit niedrigen Zinsen, beim Lesen des Kleingedruckten wird jedoch klar, dass sich der angepriesene Zinssatz nur auf ein "repräsentatives Beispiel" bezieht. Im konkreten Einzelfall sind die Zinsen dann häufig deutlich höher. Hinzu kommen außerdem Gebühren für die Kreditvermittlung, die bei unseriösen Anbietern auch dann verlangt werden, wenn noch gar nicht sicher ist, dass der Arbeitslosenkredit überhaupt zu Stande kommt. Seien Sie also vorsichtig, wenn bereits Zahlungen verlangt werden bevor Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben. Gerne werden Arbeitslosen auch zusätzliche Finanzprodukte verkauft, die als Absicherung des Kredites dienen sollen. Von solchen Angeboten sollten Sie immer absehen, denn diese Geschäftspraktiken sind absolut unseriös.

Fazit: Schließen Sie einen Arbeitslosenkredit nur ab, wenn Sie alle Bestandteile des Vertrages ganz genau verstanden haben. Im Zweifelsfalle hilft es, sich zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

 

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