Kredit mit einer Bürgschaft absichern - so machen Sie es richtig
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss entsprechende Sicherheiten nachweisen. Ist das nicht möglich, bleibt die Option, eine Bürgschaft zu Absicherung einzusetzen.Wie genau funktioniert eine Bürgschaft?
Grundsätzlich gibt es bei jeder Bürgschaft drei Beteiligte, das sind neben der Bank der Bürge und der Kreditnehmer. Je nach Kreditsumme haftet der Bürge für den Kredit mit seinem gesamten Vermögen oder auch nur mit einer bestimmten Summe oder einem bestimmten Wert wie beispielsweise einer Immobilie. Tritt der Fall ein, dass der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig ist, muss der Bürge für ihn einstehen. Dabei wird die Bonität des Bürgen von der Bank genauso überprüft, wie die Bonität des Kreditnehmers. Neben einer SCHUFA Anfrage müssen entsprechende Nachweise über das Vermögen vorgelegt werden.
Eine Bürgschaft bedeutet Verantwortung
Bürgschaften sind nie ohne Risiko, dessen sollten sich alle Beteiligten im Vorfeld klar sein. Es kommt durchaus häufiger vor, dass es aufgrund von geplatzten Krediten Streitigkeiten unter Partnern oder innerhalb der Familie gibt. Für den Kredit eines anderen Menschen zu haften, ist etwas, das man sich wirklich gut überlegen sollte. Die meisten Probleme treten übrigens zwischen Ehepartnern auf, vor allem wenn die Ehe auseinanderbricht.
Wer für jemanden aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bürgt, sollte sich der Kreditwürdigkeit dieser Person ebenso versichern, wie das Banken normalerweise tun. Riskant ist die Bürgschaft vor allem dann, wenn der Kredit nicht für etwas benötigt wird, das einen bleibenden Wert darstellt. Bei der Immobilienfinanzierung bleibt beispielsweise immer noch das Haus oder die Wohnung, wenn der Besitzer zahlungsunfähig wird. Als Bürge sollten Sie diese Immobilie aber ebenso prüfen, wie als wenn Sie sie selbst kaufen würden.
Wird hingegen in eine Geschäftsidee investiert, die nicht aufgeht, bleibt von der Kreditsumme am Ende nichts mehr übrig.
Vor der Bürgschaft Alternativen ausloten
Eine Bürgschaft sollte eigentlich immer nur die letzte Möglichkeit sein, wenn alle anderen Alternativen ausgelotet wurden. Häufig gibt sich die Bank damit zufrieden, dass der Bürge nur für einen Teilbetrag haftet. Der Betrag sollte so gering wie möglich ausfallen.
Zunächst sollte überlegt werden, andere Sicherheiten für den Kredit anzubieten wie Wertpapiere, Sparguthaben oder eine Lebensversicherung. Die Kapitallebensversicherung ist eine gute Möglichkeit, einen Kredit abzusichern. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit erhält die Bank immerhin den Rückkaufswert.
Bei der Kfz-Finanzierung werden Kredite in der Regel über die Sicherungsübereignung abgesichert. Die Bank behält in diesem Fall den Fahrzeugbrief, bis der Kredit abbezahlt wurde. So hat der Kunde nicht die Möglichkeit, sein Fahrzeug ohne die Zustimmung der Bank zu veräußern.
Weitere empfehlenswerte Seiten zum Thema:
Immobilienscout24 Ratgeber Immobilienfinanzierung und Bürgschaft
Rechtliches zum Thema Bürgschaft in Deutschland, Wikipedia