Vergleichbar mit dem Personalausweis für die Bundesbürger ist die Kennzeichnung eines Lebensmittels sein Pass. Wenn bei der Lebensmittel-Kennzeichnung fasche Angaben gemacht werden, handelt es sich um Verbrauchertäuschung. Wenn etwa auf einer Eispackung Vanilleeis steht und das Bild von Vanilleschoten überzogen ist, dann sollte das Eis auch tatsächlich Vanille enthalten.

Wie eine aktuelle Prüfung der Stiftung Warentest zur Lebensmittel-Kennzeichnung zeigt, wurden bei 8 von 22 Produkten Vanille-Fälschungen aufgedeckt (test 6/09). In einigen Fällen wurde zum Beispiel mit synthetischem Vanillin nachgeholfen.

Lebensmittel-Kennzeichnung und Verbrauchertäuschung

Wie die Stiftung Warentest in ihrer Februar-Ausgabe der Zeitschrift test darlegt, ist gerade Vanilleeis ein drastisches Beispiel dafür, dass eine Lebensmittel-Kennzeichnung die Verbraucher über die wahre Qualität von Lebensmitteln täuschen kann.

Entsprechende Verstöße gegen die Lebensmittel-Kennzeichnung deckt die Stiftung Warentest regelmäßig auf. Um sich ein genaueres Urteil hierüber zu verschaffen, wurden die Lebensmittel-Kennzeichnungen von 30 Tests der Jahre 2008 bis 2010 ausgewertet.

Das erschreckende Ergebnis bei diesem Test zur Lebensmittel-Kennzeichnung: 205 der 749 Produkte waren mangelhaft oder gerade noch ausreichend deklariert. Lediglich ein Prozent der getesteten Produkte bekam ein sehr gut.

Neue Plattform für Beschwerden bei Verstößen gegen Lebensmittel-Kennzeichnung

Nicht nur der Test der Stiftung Warentest über Verstöße gegen die Lebensmittel-Kennzeichnung, sondern auch eigene Erfahrungen verunsichern die Verbraucher. Daher will Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ab Frühjahr 2011 den Verbrauchern eine neue Plattform bieten. Über das Internetportal Lebensmittelklarheit können sich Verbraucher dann beschweren, wenn sie sich von der Lebensmittel-Kennzeichnung bestimmter Produkte getäuscht fühlen.

Der genaue Blick auf die Lebensmittel-Kennzeichnung

Doch häufig reicht auch schon ein genauer Blick auf die Lebensmittel-Kennzeichnung, um sich über die Qualität bestimmter Produkte zu informieren. Wenn etwa im Zutatenverzeichnis von Smoothies hochwertige Früchte im Namen oder auf Bildern auftauchen, die im Zutatenverzeichnis aber an hinterer Stelle auftauchen, kann etwas nicht stimmen.

Verstöße bei der Lebensmittel-Kennzeichnung: Im Labor erkannt

Nicht immer lässt sich ein Verstoß bei der Lebensmittel-Kennzeichnung so leicht erkennen. Wie die Stiftung Warentest klarstellt, erkennt man ein Fehlverhalten der Hersteller häufig erst im Labor. So etwa beim Test von Räucherlachs: Der als "Wildlachs" deklarierte Fisch entpuppte sich im Test in Wirklichkeit als Zuchtlachs (test 1/10). Oder auch beim Test von Würzölen. Hier stellte die Stiftung Warentest fest, dass in der Lebensmittel-Kennzeichnung zweier Öle originäres Trüffel- und Steinpilzaroma angegeben war. Tatsächlich stammte das Aroma aber nicht von edlen Pilzen, sondern aus der Retorte (test 3/10).

Solche Verstöße bei der Lebensmittel-Kennzeichnung kann der Verbraucher selbst nicht aufdecken. Daher untersuchte die Stiftung Warentest die Lebensmittel sehr umfangreich und gründlich.

Werbung und Lebensmittel-Kennzeichnung

Die Stiftung Warentest stellt klar, dass Werbung nicht in die Irre führen darf - gerade nicht bei der Lebensmittel-Kennzeichnung. Kritisiert wurde zum Beispiel, wenn mit Selbstverständlichkeiten geworben wurde. So bietet zum Beispiel ein als "vegetarisch" und "glutenfrei" beworbenes Rapsöl nur vordergründig Vorteile, da alle Pflanzenöle so beschaffen sind (test 11/09).

Zu kleine Schrift bei der Lebensmittel-Kennzeichnung

Eine zu kleine Schrift auf der Zutatenliste der Lebensmittel-Kennzeichnung ist keine Lappalie, denn Menschen mit Unverträglichkeiten sind darauf angewiesen, für sie kritische Zutaten wie Milch, Nüsse oder Eier problemlos zu erkennen. Aber auch derjenige, der "nur" Wert auf eine naturnahe Kost legt, sollte Zusatzstoffe oder Aromen leicht entziffern können.

Rechtlicher Rahmen für die Lebensmittel-Kennzeichnung ist im Umbruch

Bei der Lebensmittel-Kennzeichnung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wie die Stiftung Warentest erläutert, hat die EU Ende 2010 eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung beschlossen, damit Verbraucher Zuckerbomben und Fettquellen besser erkennen können.

Wichtig für die Lebensmittel-Kennzeichnung: Seit Juli 2010 müssen Lebensmittel mit Azofarbstoffen einen Warnhinweis tragen. Inzwischen sind auch gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims) genehmigungspflichtig.

Autor seit 13 Jahren
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