Bildungsförderung der Europäischen Union

Allgemein bekannt ist, dass die Europäische Union zahlreiche Gelder vergibt. Was weniger Menschen wissen ist, dass Sie von der EU auch selbst eine Förderung erhalten können. Die wohl bekannteste Form ist das Erasmus-Programm für Studenten. Aber auch Personen, die ihr Studium schon seit Jahren abgeschlossen oder nie eine Hochschule besucht haben, können sich Bildungsreisen finanzieren lassen. Ermöglicht wird dies durch das EU-Programm GRUNDTVIG für die allgemeine Erwachsenenbildung. Die genaue Bezeichnung dieser Fördermaßnahme lautet "GRUNDTVIG Weiterbildung für Bildungspersonal".

Wer an einer Bildungsmaßnahme im europäischen Ausland teilnehmen möchte, kann sich Kosten für Reise und Unterkunft sowie eine Kursgebühr von bis zu 750,- Euro erstatten lassen.

 

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Einzelpersonen die im weitesten Sinne in der Erwachsenenbildung tätig sind. Übersetzt heißt dies: alle Personen, die für oder mit einer Einrichtung arbeiten, die sich mit der Bildung von erwachsenen Menschen beschäftigt. Neben den klassischen Volkshochschulen können dies z.B. Musikschulen, Umweltverbände, Sporteinrichtungen, Migrantenorganisationen o.ä. sein.  Sie müssen auch nicht fest bei einer Einrichtung angestellt sein, um eine Förderung zu erhalten. Sie können auch frei für diese Einrichtung arbeiten oder ehrenamtlich tätig sein.

EU-Bildungsprogramm GRUNDTVIG

EU-Bildungsprogramm GRUNDTVIG (Bild: http://www.aufstieg-durch-b...)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungskurse die im Ausland stattfinden. Eine Weiterbildung in Deutschland kann also nicht über das Programm finanziert werden. Der Kurs muss außerdem in einem der am GRUNDTVIG-Programm teilnehmenden Länder stattfinden. In einer Datenbank können Sie entsprechende Weiterbildungskurse recherchieren:

Comenius - Grundtvig Training Database

Es können aber auch Kurse gewählt werden, die nicht in dieser Datenbank verzeichnet sind. Für entsprechende Rückfragen berät in Deutschland die Nationale Agentur am Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA-BIBB).

 

Wo und wie stellt man einen Antrag?

Über die Webseite der NA-BIBB erhält man auch die Antragsunterlagen. Bevor der Antrag eingereicht wird, meldet man sich bei der Einrichtung an, die die Weiterbildung veranstaltet. Dann reicht man den eigenen Antrag bei der NA-BIBB ein. Diese entscheidet im Anschluss über die Förderung. Für die Einreichung gibt es jährlich drei feste Einreichfristen. Die nächsten Fristen sind: 16. Januar, 30. April und 17. September 2013.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Wichtig ist es, die Antragsunterlagen genau zu lesen und alle Fragen zu beantworten. Sie sollten darstellen, warum Sie sich für diese Weiterbildung angemeldet haben und wie Sie von dieser beruflich profitieren werden. Außerdem sollten Sie darlegen welchen Mehrwert eine Weiterbildung im europäischen Ausland gegenüber einem entsprechenden Angebot in Deutschland hat. Wenn Sie all dies gut begründet und ausführlich dargestellt haben, steht Ihrer Teilnahme an einen Kurs im Ausland nichts mehr im Wege.

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