Wer mobbt und warum?

Eine sprachgeschichtliche Herleitung dieses Begriffes ist nun demjenigen wenig hilfreich, der sich Mobbing-Attacken und Anfeindungen ausgesetzt sieht. Immerhin aber ist aus den Worten "Pöbel" oder "Gesindel" bereits ein Hinweis darauf abzulesen, wessen Geistes Kind die Personen sind, die sich zu derartigen Aktionen hinreißen lassen. In der Regel zeigt es aber wenig Wirkung, Personen mit entsprechend niederen Motiven den Spiegel vorzuhalten oder sie gar mit den oben genannten Bezeichnungen zu konfrontieren. Jemandem den Spiegel vor das Gesicht zu halten, ist immer möglich – man kann ihn aber nicht zwingen, hinein zu schauen. In den meisten Fällen werden sich die Fronten verhärten.


Den handelnden Personen ist es oft selbst nicht bewusst, welche Motive sie zu ihrem Handeln bewegen und welche Ziele sie verfolgen. Oftmals ist ihnen ganz einfach ein Kollege unsympathisch, oder sie fürchten seine Konkurrenz. Nicht selten sind es ganz einfach Mitläufer, die sich einer Meinung anschließen, die sich nun einmal "eingebürgert" hat. Frei nach dem Motto: "Wenn das alle sagen, dann wird es schon stimmen."


Neid und Missgunst spielen in fast allen Fällen eine Rolle. Bezeichnend ist der Fall einer neuen Büroangestellten, die bereits einen Kenntnis-Vorsprung gegenüber den dienstälteren Kolleginnen mitbrachte. Sie wurde geschnitten, ihr wurden systematisch notwendige Informationen vorenthalten, ihr wurden negative Eigenschaften angedichtet. Die Schikanen reichten hin bis zu regelrechten Sabotage-Akten, indem man ihre Unterlagen versteckte.


Natürlich kann sich jemand auch von einer einzelnen Person gemobbt fühlen. Dann ist es allerdings nicht immer einfach, derartige Vorgänge von "ganz normalen Konflikten" zu unterscheiden, wie sie im täglichen Zusammenleben – nicht nur unter Arbeitskollegen – vorkommen. Wenn jemand des Mobbings bezichtigt wird, dreht er oftmals den Spieß um. Er behauptet, selbst der Gemobbte zu sein.

"Bossing" – der Chef mischt mit

In einschlägiger Literatur und entsprechenden Referaten wird "Mobbing" oft vom Begriff des "Bossing" abgegrenzt. Auch dieser Begriff erschließt sich leicht schon aus dem Wort heraus: Es steckt der "Boss" mit darin. Diese Unterscheidung macht insofern Sinn, als dass der Chef natürlich über viel weiter reichende Mittel verfügt, um einem Arbeitnehmer das Leben schwer zu machen. Eigentlich ist er es ja, der einem Arbeitnehmer zu Seite stehen müsste, der zur Zielscheibe von Gehässigkeiten und Provokationen seiner Kollegen geworden ist. Hier spricht der Gesetzgeber von der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Jedoch ist es meistens schwierig, den Chef in solchen Fällen in die Pflicht zu nehmen. Er soll sich einen neutralen Standpunkt verschaffen. Jedoch: Was ist ein neutraler Standpunkt? An dieser Stelle entbrennen oftmals endlose Diskussionen.


Nennen wir es "Mobbing", "Bossing", "Psychoterror", "Drangsalierung" oder ähnlich. Das Phänomen tritt in nahezu allen Bereichen des menschlichen Umgangs auf. Seien es Nachbarschaftsstreitigkeiten, Verwandtschafts-Reibereien oder eben Mobbing am Arbeitsplatz. Letzteres ist vor allem Gegenstand des Arbeitsrechts im Rahmen der bereits erwähnten Fürsorgepflicht.


So sehr auch solche Fälle arbeitsrechtliche Bedeutung haben, so wenig praktikable Möglichkeiten gibt es für gerichtliche Auseinandersetzungen. Nehmen wir beispielsweise einen Fall von "Bossing". Einen Fall also, bei dem die Schikanen vom Chef unterstützt werden oder gar von diesem initiiert sind. Der Chef kann im Rahmen seines Weisungsrechts auf Ausführung nahezu jeder Anweisung bestehen. "Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen" bedeutet "Nichterfüllung des Arbeitsvertrages" und hat mit Sicherheit eine Abmahnung zur Folge. Den weiteren Hergang kann man sich leicht ausmalen. Vor allem, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, den der Chef sowieso loswerden möchte, was ihm aber durch den Kündigungsschutz erschwert wird.

Wie erfolgreich können Mobbing-Klagen sein?

Fachanwälte für Arbeitsrecht übernehmen oftmals nur ungern Klagen wegen Mobbing. Das Hauptproblem liegt in der Nachweispflicht. Zunächst einmal wird den Betroffenen dazu geraten, konkrete Schädigungen durch Mobbing nachzuweisen – in der Hauptsache gesundheitliche Schäden. Dieser Punkt ist von Mobbingopfern oft leicht zu erfüllen. Die Geschädigten berichten von Schlafstörungen, Magenbeschwerden, Bluthochdruck, Panikattacken und Ähnlichem. Auch ein entsprechendes ärztliches Attest ist schnell erstellt. Doch der Arzt kann nur die Symptome attestieren. Wenn er sie eindeutig auf die Bedingungen am Arbeitsplatz zurückführt, geht seine Diagnose zu weit.


Sicherlich lässt sich aus dem zeitlichen Ablauf des Geschehens oft ersehen, dass Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und körperlichen Beschwerden zu bestehen scheinen. Gewisse Arbeitsanweisungen können dem Mitarbeiter derart zu schaffen machen, dass er ab diesem Zeitpunkt mit gesundheitlichen Problemen reagiert. Dies lässt aber aus Sicht des Arbeitgebers lediglich darauf schließen, dass der Mitarbeiter den Anforderungen nicht gewachsen ist. Dem Gericht gegenüber muss aber nachgewiesen werden, dass die Anweisungen keinen anderen Zweck haben, als dem Arbeitnehmer das Leben schwer zu machen. Erst dann kann von "Mobbing" die Rede sein.


Eine Arbeitsanweisung kann aber auf den ersten Blick noch so widersinnig oder absurd erscheinen. Einem Arbeitgeber wird immer eine scheinbar plausible Begründung einfallen, um diese als "betrieblich notwendig" zu deklarieren. Der klagende Mitarbeiter bezeichnet die Anweisung als "reine Schikane", der beklagte Arbeitgeber hingegen stellt sie als "erforderliche Maßnahme" dar.


Ein einzelner Mitarbeiter, der sich gemobbt fühlt, wird in seinem Arbeitsumfeld normalerweise nach Verbündeten Ausschau halten. Im Fall von "Bossing" sind diese oft schwer zu finden. Es bedeutet meistens auch, eigene Nachteile in Kauf zu nehmen, wenn man sich mit Chefs und Vorgesetzten anlegt. Wenn ein Betriebsrat existiert, ist dieser die erste Anlaufstelle für derartige Fälle. Aber auch ein Betriebsrat, der ernsthaft um korrekte Vorgänge im Betrieb bemüht ist, hat es in solchen Fällen nicht immer leicht. Auch für ihn gilt es im Falle unterschiedlicher Auffassungen, sich mit der Geschäftsleitung anzulegen. Im Betriebsverfassungsgesetz ist hingegen eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" mit der Geschäftsleitung gefordert.

An den beschriebenen Problemen zeigt sich, welch hohe Hürden man im Falle einer Mobbing-Klage zu nehmen hat. Dennoch gab es schon eine Reihe von Mobbing-Opfern, die mit ihren Klagen Erfolg hatten. Wenn ein engagierter Anwalt bereit ist, solch ein "heißes Eisen" anzufassen, sollte man die Erfolgsaussichten mit diesem besprechen.

Hilft der Betriebsrat?

Für beide Seiten – Geschäftsführung oder Mitarbeitervertretung – gibt es Schulungsinstitute, in denen der adäquate und effektive Umgang mit der Gegenseite eingeübt und geschult werden soll. Vielfach handelt es sich aber um Ausarbeiten von "Kampfstrategien", um sich gegen die Gegenseite zu behaupten. Dem Vernehmen nach soll es Arbeitgeber-Seminare geben mit dem erklärten Ziel, den Betriebsrat "auseinander zu nehmen". In einer Fernsehdiskussion trat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, dessen Kanzlei mit dem Slogan "Den unkündbaren Arbeitnehmer gibt es nicht" warb. Im Klartext: "Wir können jeden rausmobben!" Ein solcher Auftritt legt die Überlegung nahe, ob es nicht an der Zeit wäre, den "Fachanwalt für Arbeitsunrecht" einzuführen.


In Betriebsratsschulungen werden naturgemäß die entsprechenden Gegenstrategien eingeübt. Hierbei werden natürlich vor allem die rechtlichen Grundlagen vermittelt. Der Buchstabe des Gesetzes reicht aber oft nicht aus, um dem Verlauf von Papierkrieg und Polemik die wünschenswerte Richtung zu geben. So werden auch hier weitreichend die rhetorischen Waffen geschärft, um in der bestehenden Kontroverse bestehen zu können.


Es handelt sich also auch bei der Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Betriebsrat oft um ein Gegeneinander und nicht um ein Miteinander. Manche der Beteiligten sprechen in diesem Zusammenhang von "Streitkultur". Dies ist eine beschönigende Vokabel für Vorgänge, die im Volksmund eher als "Hauen und Stechen" bezeichnet werden. Dennoch ist den Betroffenen dringend anzuraten, im Ernstfall den Betriebsrat einzuschalten. Ein streitbarer Betriebsrat wird sich nicht bedenkenlos der Auffassung des Arbeitgebers anschließen und ist eher bereit, für die Rechte des Arbeitnehmers zu kämpfen. Es gibt allerdings auch Betriebsräte, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung so weit definieren, dass man sie eigentlich nur als verlängerten Arm der Geschäftsleitung verstehen kann.

Niemand ist hilflos!

All dies könnte die Hilfesuchenden entmutigen, sich zur Wehr zu setzen und ihre miese Lage aktiv zu verändern. Genau das Gegenteil ist jedoch die Absicht dieser Zeilen. Sicher ist es nicht möglich, bei jedem Mitmenschen den Kampfgeist zu wecken. Es gibt ausgesprochen friedliche Naturen, denen jeder Streit zuwider ist. Gerade sie werden leicht zur Zielscheibe böswilliger Zeitgenossen. Und gerade für sie ist es wichtig, in verbalen Auseinandersetzungen und Wortgefechten Unterstützung zu bekommen.


Ein klassischer Fall ergibt sich, wenn ein Mitarbeitergespräch anberaumt wird. Es dürfte so ziemlich jedem klar sein, dass solche Gespräche nicht immer die Unterstützung des Mitarbeiters oder die Harmonisierung des Arbeitsverhältnisses zum Ziel haben. Wird ein Mitarbeiter zu einem solchen Gespräch zitiert, hat er das Recht, ein Betriebsrats-Mitglied hinzuzuziehen. Das weiß nicht jeder Arbeitnehmer. So sitzen oft eingeschüchterte Personen einer offensichtlichen Übermacht aus der Führungsetage gegenüber. Sie lassen sich dadurch eventuell zu Aussagen oder gar Unterschriften nötigen, die ihnen Nachteile einbringen. Wer ein solches Gespräch vor sich hat, sollte grundsätzlich die Verstärkung durch den Betriebsrat in Anspruch nehmen.


Auch ansonsten wird ein engagierter Betriebsrat um Hilfe bemüht sein. Ein häufiger Rat ist das "Mobbing-Tagebuch", in welchem die täglichen Geschehnisse festgehalten werden. Auch beim Betriebsrat selbst können Vorkommnisse zu Protokoll gegeben werden. Zur weiteren Unterstützung gibt es externe Mobbing-Beratungsstellen. Doch all diese Unterstützungen werden demjenigen nicht viel weiterhelfen, der sich nicht wenigstens bis zu einem gewissen Grad seiner Haut wehren kann.


"Das Leben ist ein Kampf" ist eine oft zu vernehmende Plattitüde, deren Realität aber kaum zu leugnen ist. Nicht nur am Arbeitsplatz haben es Menschen mit Durchsetzungsproblemen schwer. Oftmals erschwert ihnen ein negatives Selbstbild, sich aus der Rolle des Schwachen und Wehrlosen herauszuwinden. "Ich bin nun einmal nicht schlagfertig" oder "Ich ziehe ja doch immer den Kürzeren" sind Suggestivsätze, mit denen sie sich selbst auf die Opferrolle fixieren.

Es gibt viele Möglichkeiten, das eigene Durchsetzungsvermögen zu verbessern. Man muss lernen, den Übergriffen seitens der Mitmenschen beizeiten Einhalt zu gebieten. Hierzu gibt es neben hilfreicher Literatur auch Übungsseminare. Rhetorik-Kurse helfen weiter und werden an den meisten Volkshochschulen angeboten. Auch der Alltag – nicht nur der berufliche – bietet nahezu täglich neue Übungsfelder. Der Autor Manuel Smith (s. unten) wird deshalb angeführt, weil es sich um eine erprobte Methode handelt. Er favorisiert die "Gummiwand" als verbale Abwehrmethode, die man auf unterhaltsame Weise trainieren kann. Übungen für den Alltag müssen nicht eintönig sein. Wichtig ist vor allem der feste Entschluss: "Ich lasse mir nicht mehr alles gefallen".

Autor seit 8 Jahren
5 Seiten
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