Nach dem Studium: Selbstständigkeit ...

Nach dem Studium: Selbstständigkeit oder Festanstellung (Bild: andyk / morguefile)

Der finanzielle Aspekt ist nach dem Studium wichtig

Die Festanstellung bietet den wesentlichen Vorteil eines langfristig sicheren Einkommens bei gleichzeitiger sozialer Absicherung. Wer eine Familie gründen, sich einen höheren Lebensstandard leisten oder Schulden abbauen will - hierzu gehören beispielsweise Kosten aus dem Studium, wie die Rückzahlung von Studienkrediten oder BAföG - ist mit einer Festanstellung gut beraten. Etwas geschmälert wird diese Aussage dadurch, dass unbefristete Stellen immer seltener besetzt werden und neue Angestellte sich mit mittelfristigen Arbeitsverträgen zufriedengeben müssen.
In der Selbstständigkeit muss das eigene Einkommen eigenständig erwirtschaftet werden, und das jeden Tag aufs Neue. Eine Woche Arbeitsausfall wegen Krankheit bedeutet eine Woche ohne Einkommen, was sich am Ende des Monats auf dem Kontoauszug schmerzlich bemerkbar macht. Für die soziale Absicherung muss selbst aufgekommen werden. Hier gilt es, so zu kalkulieren, dass Engpässe nicht entstehen oder durch Mehrverdienste in Monaten mit besserer Auftragslage aufgefangen werden können.

Für wen sich Selbstständigkeit und Festanstellung eignen

Selbstständigkeit und Festanstellung eignen sich nicht für jeden. Gerade in großen Konzernen beherrschen Routine und feste Hierarchien den Alltag, was nicht jedem Menschentypus liegt, anderen aber zusagt. Die Festanstellung in größeren Unternehmen bringt den Vorteil mit sich, Fachkenntnisse und Interessen vertiefen zu können und zu einem unentbehrlichen Spezialisten zu werden. Gute Arbeitgeber zeichnen sich durch eine Förderung der Arbeitsmoral, den Zusammenhalt des Unternehmens und die Identifikationsmöglichkeit mit den eigenen Produkten aus - von den Aufstiegschancen ganz zu schweigen. Teamorientierte Absolventen können sich in einem solchen Unternehmen ebenso heimisch fühlen wie Organisationstalente, die den Überblick behalten, die Arbeit emsiger Angestellter zum großen Ganzen zusammenfügen, Untergebene motivieren und mitreißen können.
In der Selbstständigkeit hingegen sind die Absolventen weitestgehend auf sich allein gestellt oder können sich nur auf ein kleines Team verlassen. Sie können nicht auf Abteilungen zurückgreifen, die für sie die Kundenakquise, die Werbung oder die Erstellung der Online-Präsenz übernehmen - Selbstständige brauchen daher Kompetenzen auf mehreren Gebieten, oder müssen gut mit Personen kooperieren, die diese Fähigkeiten mitbringen. Sie müssen kreativ genug sein, um etablierten Produkten und Dienstleistern innovative Konzepte entgegenzustellen. Dabei dürfen sie sich aber auch nicht allzu sehr in Perfektion verlieren - Aufträge müssen fristgerecht und zufriedenstellend erledigt werden. Ein Händchen für die Buchhaltung ist in der Selbstständigkeit ebenso Voraussetzung wie die nötige Professionalität und soziale Kompetenzen, da die Kunden umgarnt werden wollen.

Tipps für die Selbstständigkeit

Die Einordnung in der ökonomischen Nische ist vor allem in der Gründungsphase mit einer Menge Überstunden verbunden. Hier sollte genug Eigenständigkeit und Wachsamkeit vorhanden sein, um die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen, sonst ist ein Burn-out vorprogrammiert. Weil die Tagesstruktur eines klassischen Arbeitsverhältnisses fehlt, müssen Selbstständige sich sehr gut organisieren und disziplinieren können. Dann lässt sich die Arbeit auch gut mit anderen Pflichten verbinden - sei es die Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder ehrenamtliches Engagement, und nicht zuletzt auch ausreichend Freizeit. Eine klare Trennung von Arbeits- und Lebensraum kann hier helfen. Statt in Heimarbeit tätig zu sein, kann die Anmietung eines Büros im Coworking-Space das Abschalten erleichtern und bringt zudem nette Kollegen mit sich.

Der Start in die Selbstständigkeit durch eine Übergangsphase

Der wesentliche Vorteil der Selbstständigkeit ist, dass sie nicht in Vollzeit ausgeübt werden muss. Der Arbeitgeber muss nicht zwingend zustimmen, damit eine Nebentätigkeit ausgeübt werden kann. Hierfür ist das Einkommen aus selbstständiger Arbeit auch selbst zu versteuern. Für Absolventen, die die Gründung eines eigenen Kleinunternehmens oder den Wechsel in die Freiberuflichkeit in Erwägung ziehen, eignet sich diese Regelung zum Starten kleiner Testballons. Ist die Auftragslage gut genug, um notfalls ohne die Hauptanstellung auszukommen? Spricht sich die eigene Qualität herum und führt zu genügend Folgeaufträgen? Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein, weil es bedeutet, das volle unternehmerische Risiko zu tragen - und dafür eventuell auch persönlich haftbar zu sein, je nachdem, welche Rechtsform für das eigene Unternehmen gewählt wurde.
In vielerlei Hinsicht zahlt es sich aus, zwischen Studium und Selbstständigkeit einige Zeit angestellt gewesen zu sein. Die vermittelte Branchenkenntnis erhöht die Wettbewerbsfähigkeit am freien Markt und erleichtert es, einen Businessplan zu schreiben, der von Sachkundigen geprüft wird und Voraussetzung für die private Förderung ist, wie beispielsweise Bankkredite. Im Job lassen sich außerdem soziale Kontakte knüpfen, die erste Aufträge zur Folge haben können. Der Gründungszuschuss für Selbstständige ist an das ALG I geknüpft, das wiederum eine ausreichend lange sozialversicherungspflichtige Beschäftigung voraussetzt - die meisten Studierenden können das nicht vorweisen, nach ein oder zwei Jahren Berufserfahrung stellt das aber keine Hürde mehr dar. Der monatliche Lohn kann zudem dazu verwendet werden, selbst Kapital für die Gründungsphase anzusparen oder Schulden aus der Studienzeit, wie beispielsweise Studienkredite, zurückzuzahlen. Eine kostenlose Erstberatung in Hinblick auf die Gründung als Absolvent gibt es zum Beispiel hier.

Idealer Einstieg durch das Kleingewerbe

Für den Anfang eignet sich die Anmeldung eines Kleingewerbes, sofern die anvisierte Selbstständigkeit nicht unter die Regelungen der freien Berufe fällt. Ein Kleingewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass im ersten Geschäftsjahr maximal 17.500 €, in den Folgejahren maximal 50.000 € Umsatz gemacht werden. Mit dem Umsatz ist hier nicht der Reingewinn gemeint, da Selbstständige hiervon ihre eigenen Lebenshaltungskosten, die Kosten für den Firmenwagen, Sozialversicherungsbeiträge, Marketingkosten etc. abziehen müssen. Die Versteuerung gestaltet sich sehr einfach durch eine Rechnung, in der Einnahmen und Überschüsse dokumentiert werden. Bei der Gewerbeanmeldung kann ausgewählt werden, ob bei Rechnungen eine Umsatzsteuer erhoben werden kann.

Für weitere Informationen sei Interessierten der Besuch eines Steuerberaters oder der Gang zum Finanzamt empfohlen. Im Buchhandel findet sich eine Anzahl informativer Literatur, die über Finanzierungsmöglichkeiten und rechtliche Themen Aufschluss gibt.

Autor seit 11 Jahren
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