Personalvermittlung und Arbeitsvermittlung
Für viele ist es der selbe Begriff, dennoch gibt es viele Unterschiede zwischen beiden Begriffen. Wir wollen diese hier klären.Die Personalvermittlung
Angestellte einer Personalvermittlung werden als Personalvermittler oder im Volksmund auch als Headhunter bezeichnet. Weitere Bezeichnungen, allerdings schon veraltet wären Rekrutierer oder Anwerbender. Das Hauptaugenmerk der Personalvermittlung liegt darauf, in Unternehmen offene Stellen, auch vakante Stellen genannt zu suchen und für dieses Unternehmen einen Arbeitnehmer zu finden. Professionelle Personalvermittler haben eine große Anzahl an Verbindungen zu Unternehmen und Unternehmensführungen, um so schneller an die Informationen über offene Stellen zu kommen. Große Unternehmen haben für die Aufgabe des Personalmanagements und der Personalanwerbung allerdings interne Headhunter.
Nachdem ein Personalvermittler die Informationen über eine offene Stelle erhalten hat, erstellt er ein sogenanntes Besetzungsbild für diese Stelle. Mit dieser Übersicht über die Anforderungen an den Bewerber gleicht er seine Daten über mögliche Arbeitnehmer ab. Oftmals haben diese Vermittler eine große Anzahl an Bewerbern und Interessenten in einer Kundendatenbank oder Bewerberdatenbank. Diese Daten erhalten sie aus verschiedenen Quellen. Die einfachste Möglichkeit die Daten zu erhalten ist über den Arbeitsmarkt oder auf einer Jobbörse Stellen zu veröffentlichen und die Bewerbungen zu speichern, natürlich nur nach Rücksprache mit dem Bewerber. Andere Vermittler suchen sich Ihre Bewerber bei anderen Unternehmen, von dieser Art der Vermittlung leitet sich auch der Begriff Headhunter ab. Oftmals findet man Headhunter auf großen Plattformen für Arbeitnehmer und Unternehmen, wie Xing, je mehr Berufserfahrung und Qualifikationen eine Person dort aufweist, desto öfter wird sie von Headhuntern angeschrieben. Dies ist sicher schon jedem einmal passiert.
In Folge der Suche nach passenden Kandidaten erstellt der Vermittler eine Auflistung, aller für ihn in Frage kommenden Bewerber und setzt sich mit dem Unternehmen in Verbindung. Der Vermittler versucht seine Interessenten dem Unternehmen möglichst nahe zu bringen, da er die erfolgreiche Abwicklung einer Bewerbung sucht. Nachdem einer der Bewerber und das Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen haben und das Beschäftigungsverhältnis entstanden ist, erhält der Vermittler eine Provision vom Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss nichts für die Vermittlung bezahlen. In vielen Verträgen zwischen Unternehmen und Personalvermittlern gibt es noch eine weitere Provision, wenn der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr im Unternehmen angestellt bleibt. Dies macht die Personalvermittlung zu einem lukrativen Geschäft.
Die Arbeitsvermittlung
Die bekannteste Bezeichnung der Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung ist die, der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch bekannt als Mitarbeiter des Jobcenters oder der Agenturen für Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Mitarbeiter werden auch als persönliche Ansprechpartner, kurz pAp genannt, um keine Vergleiche zu den Vermittlern der freien Marktwirtschaft herstellen zu können. Damit wir die Arbeitsvermittlung allerdings vergleichen können, lassen wir die Beschäftigen im öffentlichen Dienst außen vor und beschäftigen uns ausschließlich mit den Vermittlern der freien Marktwirtschaft.
Im dem August 1994 wurde das Monopol der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit beendet und im März 2002 wurde die Erlaubnispflicht aufgehoben. Seit dem ist die private Arbeitsvermittlung überhaupt erst möglich.
Vermittler der Arbeitsvermittlung arbeiten auf der einen Seite für Arbeitssuchende, welche sich direkt auf der Suche nach Arbeit befinden, da sie Arbeitslos sind, aber ebenso für Arbeitssuchende, welche sich in Arbeit befinden, aber ein neues Unternehmen und neue Herausforderungen suchen. Auf der anderen Seite können Arbeitsvermittlungen ebenso für Unternehmen arbeiten, welche auf der Suche nach neuem Personal sind. Die meisten Arbeitsvermittler arbeiten für beide Seiten um so ihre Gewinne zu maximieren. Dies erschwert für die Personalvermittlung zusätzlich den Markt und ist vermutlich einer der ausschlaggebenden Punkte, warum es nur noch vereinzelt reine Personalvermittlungen und viel mehr Arbeitsvermittlungen gibt.
Die Arbeit der Arbeitsvermittlung unterscheidet sich hierbei kaum von der Arbeit der Personalvermittlung. Der einzige Unterschied zwischen den Arbeiten ist lediglich der Auftraggeber, wo der Auftrag einer Personalvermittlung stetig von Unternehmen kommt, bekommen Arbeitsvermittlungen häufiger Aufträge von Arbeitssuchenden. Arbeitsvermittlungen haben eine deutlich größere Kundendatenbank, in der sie eine Vielzahl verschiedener Bewerber gespeichert haben, auf die sie zurückgreifen, um offene Stellen in Unternehmen zu besetzen. Da die Datenbank deutlich größer ist als die einer Personalvermittlung, ermöglicht dies der Arbeitsvermittlung stark konkurrenzfähig zu sein und schnell zu agieren.
Nach einer erfolgreichen Vermittlung erhält die Arbeitsvermittlung eine vorab geregelte Provision von Unternehmen, insofern sie für das Unternehmen tätig gewesen sind. Zusätzlich erhalten sie eine Bezahlung des Arbeitssuchenden. Diese Bezahlung erfolgt oftmals über einen Bildungsgutschein, grundsätzlich im Wert von 2.000 € bis 2.500 €, durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ein weiteres Aufgabengebiet der Arbeitsvermittlung ist die Beratung und Betreuung der Bewerber. Arbeitssuchende werden hier für ihre Vorstellungsgespräche gecoacht oder auch ihre Bewerbung überarbeitet. Der schulische Aspekt ist für die Personalvermittlung nicht von Bedeutung, deswegen wird er ausschließlich von der Arbeitsvermittlungen durchgeführt. Dieser Dienst ist von der Arbeitsvermittlung nach dem § 45 SGB II allerdings kostenlos zu erbringen.