Pro Baby drei rentensteigernde Erziehungsjahre bei Geburten ab 1992 - Nachwuchs-Förderung

Pro Baby drei rentensteigernde Erziehungsjahre bei Geburten ab 1992Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente. Die zustehenden Beiträge werden vom Bund bezahlt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird auf Antrag ein Jahr anerkannt. Bei ab 1992 geborenen Kindern sind es drei Jahre.

Anspruch darauf hat das Elternteil, welches "überwiegend" die Kindererziehung übernommen hat. Sind Elternteile etwa gleich an der Kindererziehung beteiligt, bekommt laut der Deutschen  Rentenversicherung die Mutter die Erziehungszeit angerechnet.

 

Möglichkeiten für die Zukunft

Liegt eine schriftliche Erklärung beider Elternteile vor, kann der Anspruch auch auf den Vater übertragen werden.

 

Menschen, die bereits in Rente sind

Hat eine Frau während der Erziehungszeit nicht gearbeitet, ist eine rückwirkende Übertragung für den Mann nicht möglich.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Mutter für diese Zeit ein Rentenanspruch zusteht, oder sie ihn durch Nachzahlung von Beiträgen erwerben kann. Dazu darf die "allgemeine Wartezeit" von fünf Jahren jedoch nicht überschritten sein.

Wer sich zu diesem Thema nicht sicher ist, sollte sich keineswegs scheuen, sich von der Deutschen Rentenversicherung ausgiebig beraten zu lassen.

Unter einer kostenlosen Service-Nr. ist dies möglich.

Tel.: 0800-1000-4800

 

Betrachtet man den Verlauf und die Änderungen der letzten Jahre, ist es gerade für die Generation unserer Eltern interessant, Klarheit über die eigene Rentensituation, und deren Ansprüche zu klären.

In Gesprächen fiel mir immer wieder auf, dass Menschen reiferen Alters sich zu diesem Thema teilweise schlecht informiert fühlten.

Vielleicht haben auch Sie ähnliche Erfahrungen diesbezüglich gemacht, und haben Lust darüber zu berichten. 

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