Resonanz einer Stadt in NRW auf das Hochwasser 2021
Die Stadt Mönchengladbach setzt, im Stadtteil Rheydt, Maßnahmen im Bereich der Niers gegen Hochwasser um.OB Felix Heinrichs: stellt Entwässerungslösung vor und nimmt Hauseigentümer in die Pflicht.Eine betroffene Familie fragte an
Wer von einer Naturkatastrophe getroffen wird, kommt meist unerwartet, quasi von einer Sekunde zur anderen, in Verhältnisse die Leib und Leben, Hab und Gut gefährden oder vernichten. Von einem Augenblick zum Nächsten verändern sich die Verhältnisse der Lebensumstände zum Ungünstigen und alles, was bisher den Lebensunterhalt sicherte, verschwindet.
Eine im Rheydter Überschwemmungsgebiet ansässige Familie wandte sich in ihrer Not an ihren Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Sie wollte von ihm wissen, warum es zu dieser Überschwemmung kam und welche Maßnahmen der Stadt zum Schutz der Anwohner für die Zukunft geplant seien.
Die Antwort des Bürgermeisters:
In der Einleitung des Antwortschreibens geht Oberbürgermeister Felix Heinrichs auf die allgemeine Situation der Überschwemmung in Mönchengladbach und die bereits getroffenen Maßnahmen ein.
Er erwähnt die technisch und finanziell beschränkte Ausgangssituation und weist auf die trotzdem erfolgten Schritte zur Umsetzung bereits beschlossener Planungen und einer Optimierung der Entwässerungssituation nach Starkregenfällen, die einen gewöhnlichen Regen übertreffen, hin.
Der Oberbürgermeister wies in diesem Zusammenhang auf das vom Rat im Herbst 2018 beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept und den darin für das betroffene Gebiet verankerten Maßnahmen hin.
Er zählte auf:
- Den Bau des Pumpwerks Stockholtweg am Auslauf des Rheydter Bachs am Rande des Bresgesparks
- Die hydraulische Sanierung des Regenwasserkanals Färberstraße / Friedensstraße zwischen dem Auslauf des Rheydter Bachs bis zur Gracht
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Er erklärt, dass die zwingende Voraussetzung die Durchführung dieser Maßnahmen durch die NEW AG der Abschluss der Gewässerumgestaltungsmaßnahme "Bresgespark", die der Niersverband derzeit umsetzt, sei.
Diese bilde ein Teil des fast fünf Millionen teuren Projektes "Masterplan Niersgebiet". Dieser habe unter anderem das Ziel, das Regenwasser des Stadtgebiets durch Umgestaltung der Niers gewässerverträglich auf zu nehmen.
Dies gelte, so der Oberbürgermeister Felix Heinrichs, vor allem für die Einmündung des Rheydter Baches. Er erörtert weiter, dass dadurch ein Rückhalteraum für Hochwasserereignisse durch die Anbindung an eine Ersatzaue gewonnen werde.
Dies helfe bei der Aufnahme anfallender Regenmengen aus dem Einzugsgebiet des Rheydter Baches.
Er entmutigt die Anwohner mit der Feststellung, dass die aufwändige Gewässerumgestaltungsmaßnahme "Bresgespark" und der Bau des Pumpwerks Stockholtweg sowie die hydraulische Sanierung des Regenwasserkanals Färberstraße/Friedensstraße voraussichtlich erst nach 2024 ausgeführt werden könne.
Als Grundlage der Planungen benennt er die ingenieurwissenschaftliche Untersuchung der NEW AG und die daraus erfolgenden Optimierung der komplexen Entwässerungssituation.
Die Anwohner in die Mitverantwortung ziehen
Der Oberbürgermeister beschwichtigt, dass dank der Maßnahmenkooperation von NEW, Niersverband und Stadt eine optimierte Entwässerungslösung auf dem besten Wege sei.
Zeitgleich wies er auf die Mitverantwortung der Hauseigentümer hin.
Es sei bekannt, dass öffentliche Kanäle, (Einfügung der Redaktion,"wie die Niers einer ist")
nicht in jedem Fall in der Lage sind Starkregen aufzunehmen. Technische Lösungen stießen bei katastrophalen Unwetterereignissen grundsätzlich an Grenzen.
Deshalb sollten sich Hauseigentümer, die in gefährdeten Gegenden wohnen für Schäden an persönlichem Eigentum, die durch entsprechende Starkregen verursacht werden können, speziell versichern. Eine geeignete Elementarversicherung in Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung decke diese ab.
Hinzu komme, dass auch eine bauliche Ertüchtigung am Haus oder auf dem eigenen Grundstück Möglichkeiten biete. Schäden durch Unwetterereignisse zu vermindern oder zu vermeiden", heißt es weiter in dem Schreiben.
Hier der Weg zu einer Soforthilfe
Die Stadt Mönchengladbach teilt mit, dass die Landesregierung über die Kommunen eine schnelle, unbürokratische Soforthilfe für die vom Starkregen am 14./15. Juli 2021 Betroffenen gewährt.
Diese Hilfe wird demnach auch solchen Hilfesuchenden, die nicht unmittelbar zum Katastrophengebiet zählen und Schäden durch das Unwetter zu beklagen haben, bewilligt.
Hier das Antragsformular zum downloaden.
Ausfüllen und zur weiteren Abwicklung
per Mail an [email protected] senden.
per Post an Stadt Mönchengladbach, Dez.III, 41050 Mönchengladbach
Eine Auszahlung erfolgt, so die Stadtverwaltung Mönchengladbach, ab Anfang 26.7.2021.
Für Rückfragen steht das Bürgertelefon unter der Rufnummer 02161- 25 54321 zur Verfügung.
Wer kann Soforthilfe beantragen?
Bürgerinnen und Bürger, die einen Schaden von mindestens 5.000 Euro aufweisen können, der nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
Auch betroffene Unternehmen (auch, Land- und Forstwirtschaft), Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige, die einen unmittelbaren Schaden an ihren Betriebsstätten erlitten haben, können die Soforthilfe beantragen.
Um die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.
Wer wird nicht gefördert?
Öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, die vor dem 14.07.2021 Insolvenz angemeldet haben, werden nicht gefördert. Es sei denn die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter bestätigt eine positive Fortführungsprognose.
Gleiches gilt für sonstige Hindernisgründe, die einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit entgegenstehen oder die Entscheidung, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen.
Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe.
Bildquelle:
Regenwurm Lumbricus terrestris, © Elisab
(Wie können Regenwürmer bei Hochwasser helfen)