Russenkamera Test: was Sie über Dashcams wissen sollten
Als Russenkamera werden Kfz Kameras bezeichnet, die das Geschehen vor dem eigenen Auto permanent aufzeichnen, diese Dashcams haben dei besten BewertungenWorauf sollte ich beim Kauf einer Dashcam achten?
Im Internet kann man Kfz Kameras teilweise schon für unter 50 Euro bestellen. Für wirklich überzeugende Bildergebnisse sollte man aber etwas tiefer in die Tasche greifen, die guten Modelle kosten zwischen 150 und 250 Euro. Ausführliche Testberichte finden Sie auf der Seite kfzkamera.net. Die Kameras bieten Aufnahmen in HD Qualität und sind außerdem mit einem GPS Sensor ausgestattet. Hochwertige Kameras erzeugen ein unverzerrtes Panoramabild über zwei Objektive, die preiswerteren schneiden das Panoramabild aus einer Weitwinkelaufnahme zusammen. Auch das Mikrofon zur Audioaufzeichnung fehlt bei den günstigen Modellen häufig.
Ist die Russenkamera als Beweismittel zugelassen?
Die meisten Menschen kaufen sich eine Kfz Kamera allerdings nicht einfach nur zum Spaß, sondern weil sie die Hoffnung haben, damit im Fall der Fälle ein Beweismittel zu erhalten. Tatsächlich zeichnet die Kamera das gesamte Geschehen auf. Kommt es zu einem Unfall, kann der Unfallhergang einfacher rekonstruiert werden. Auch das Nummernschild involvierter Fahrzeuge konnte schon häufig identifiziert werden.
Doch die Frage ist, ob Aufnahmen, die mit einer Dashcam gemacht wurden, in Deutschland als Beweismittel zugelassen sind. Das Betreiben einer Kfz Kamera ist nicht verboten. Rechtlich problematisch kann es aber werden, wenn andere Menschen ohne Einwilligung gefilmt werden. Wer die Kamera in seinem Auto installiert, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er damit die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen verletzen könnte. Im Zweifelsfall können Betroffene klagen, sofern sie von der Aufnahme erfahren. Und genau das ist im Falle eines Rechtsstreites nun einmal der Fall. Das Beweismittel kann also theoretisch angefochten werden.
In einem neuen Urteil (Aktenzeichen 343 C 4445/13) wurde das Video als Beweismittel erstmalig anerkannt. Die Richter argumentierten, dass das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werde, wenn Personen beim Filmen zufällig ins Bild geraten, wie dies ja auch schon beim Drehen von privaten Videos zum Beispiel mit dem Smartphone der Fall sei. Im Zweifelsfalle kommt es sicher auch darauf an, wie gut die Personen auf den Aufnahmen zu erkennen sind.