Die Ehe ist kein Garant für die Ewigkeit - Immer häufiger lassen sich Ehepaare scheiden.

Ehe Scheidungen sind nichts unübliches

Immer öfter werden Ehen auch wieder geschieden

Was sollte beachtet werden, wenn es mal nicht mehr mit der Beziehung funktioniert und man in Erwägung zieht, sich scheiden zu lassen?

In Deutschland herrscht Anwaltspflicht bei einer Ehescheidung, die nur vor einem Gericht statt finden kann. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung beider Parteien ist mindestens ein Anwalt verpflichtend. Sind sich beide Partner, die sich trennen möchten, soweit einig, können sie aber durch einen Anwalt vertreten werden und sich die Kosten für einen zweiten Rechtsvertreter sparen.

Welche Voraussetzungen gibt es bei einer Scheidung?

Zunächst gilt das Trennungsjahr. Sind sich beide Parteien darüber einig, dass man sich trennen will, dann müssen sie zum Zeitpunkt der Scheidung bei der Verhandlung vor dem Familiengericht mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Diese Trennung setzt nicht zwangsläufig voraus, dass man in 2 Wohneinheiten gelebt hat. Dieses sogenannte Trennungsjahr kann auch in der noch gemeinsamen Wohnung erfolgen. Hierbei spricht man von der "Trennung von Bett und Tisch".

Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich vor. Hierbei müssen jedoch die Gemeinsamkeiten, wie das Essen oder die gemeinsame Abendgestaltung ausgeschlossen werden und es sollte eine räumliche Aufteilung der Wohnung erfolgen. Zumindest so gut es sich einrichten läßt. Ausnahmen bei der gemeinsamen Zeitplanung machen lediglich Kinder, wenn es darum geht den Kontakt zu den Kindern bestmöglich beizubehalten.

Tritt der Fall ein, dass nur ein Ehepartner die Scheidung will, dann obliegt es dem Richter, ob er die Trennung vollzieht. Die Entscheidung wird dann in der mündlichen Anhörung getroffen, wenn sich der Richter davon überzeugen kann, dass die trennungswillige Seite eine Fortsetzung der Ehe definitiv ausschließt. Dann kann die Scheidung auch ohne die Einwilligung des anderen Ehepartners vollzogen werden.

Ohne Kanzleibesuch zum Scheidungstermin

Scheidung OnlineIn den heutigen Zeiten kann man sogut wie alles online erledigen. Anträge stellen, kommunizieren, einkaufen, Urlaube und Hotels buchen oder Informationen sammeln. Das digitale Zeitalter bleibt auch bei Dingen, wie einer Scheidung nicht stehen. Wären die Amtsschimmel und Gerichte nicht noch im Internetsteinzeitalter oder im "Neuland", könnten wahrscheinlich auch Scheidungen komplett online vollzogen werden. zumindest würde das bei Scheidungen funktionieren, bei denen sich beide Parteien soweit einig sind. Sind keine schwerwiegenden Entscheidungen vom Richter gefordert, dann dauert der eigentliche Scheidungsakt vor Gericht nämlich nur 10 - 15 Minuten.

Aber man hat die Möglichkeit sämtliche vorbereitende Notwenigkeiten online zu erledigen. Sind alle Unterlagen vorhanden, dann verkündet das zuständige Familiengericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin werden beide trennungswillige Ehepartner, sowie der oder die Anwälte geladen. Die offizielle Scheidung wird dann via Urteil, bzw heute per Beschluss vom Richter verkündet und die beiden ehemaligen Partner sind geschieden und können erneut heiraten, wenn der Wunsch besteht. Genauere Infos, wie eine solche "Online-Scheidung" von statten geht findet man zum Beispiel auf der Seite www.scheidung.org.



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